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Vollständige Version anzeigen: Polizei zieht Perso ein
Chris
Hallo,

mich würde interessieren, auf welcher Grundlage die Polizei einen abgelaufenen Personalausweis einziehen darf. Und generell, was die Polizei eigentlich so alles einziehen darf (außerhalb einer Hausdurchsuchung). Weiß da jemand was? Am besten mit Gesetzestexten dazu.
franzman21
gesetzestext hab ich nicht, aber ich die nette dame im ortsamt wollte meinen perso auch einziehen, solange ich noch keinen neuen hatte. konnte sie allerdings umstimmen. könnte mir halt vorstellen, das das ein ungültiges dokument ist und die polizei das einziehen darf. aber wissen tu ichs nich biggrin.gif
Euronymus
Zitat(franzman21 @ 28 Jul 2010, 19:48)
gesetzestext hab ich nicht, aber ich die nette dame im ortsamt wollte meinen perso auch einziehen, solange ich noch keinen neuen hatte. konnte sie allerdings umstimmen. könnte mir halt vorstellen, das das ein ungültiges dokument ist und die polizei das einziehen darf. aber wissen tu ichs nich biggrin.gif
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Ich wollte morgen einen neuen beantragen gehn. Isses da besser den alten garnicht erst mitzunehmen? g.gif
Schlummerpieps
Du kannst den abgelaufenen Ausweis behalten, musst ihn aber ungültig machen (ne Ecke abschneiden, oder ein Loch rein stanzen).
Prinzipiell gilt aber immer noch die Ausweispflicht. Und wenn die Polizei dich mit einem abgelaufenen Perso erwischt, dann dürfen sie dir den auch weg nehmen, um dich damit zu zwingen, dir endlich einen neuen zu besorgen.
PeterLustig
Bei mir wird auch ein neuer fällig. Meine Frage an die Datenschützer:
Soll ich bis Ende des Jahres auf den neuen (teureren) Stasiausweis warten, oder mir noch schnell einen "alten" Ausweis holen?
bild kann nicht angezeigt werden
Chris
Ich frag so ganz blöde, weil ich heute beim Meldeamt war, und die Dame da ganz entsetzt geschaut hat und sagte: das darf die Polizei gar nicht. Von der urban legend, dass die Polizei den einziehen darf um da Druck auf dich auszuüben hab ich auch schon gehört, würde das aber gerne durch Gesetzestexte untermauert sehen. Mir ist auch unklar, warum der Ausweis durch Abschneiden einer Ecke ungültig gemacht werden muss, wenn er schon ungültig ist, wenn er abgelaufen ist?

@Euronymus: Du musst dich beim Meldeamt ausweisen. Das geht z.B. mit dem alten Personalausweis, oder mit deinem Führerschein, etc. pp. Den alten Personalausweis gibst du normalerweise aber mit der Abholung des neuen ab.

Lustigerweise musste ich heute keinen vorläufigen Personalausweis machen (da ich sagte, ich brauch den Personalausweis nicht, bis der neue da ist, und ich auch noch einen Führerschein hatte).
NEO.POP
Der Personalausweis gehört soweit ich weiß nicht dir sondern dem Staat, da könnt ich mir auch vorstellen dass die Exekutive den auch einziehen darf wenn dieser ungültig ist.
moranar
warum bezahl ich den dann und net der staat?? huh.gif
Katze
ein führerschein gilt soweit ich weiß nich als ausweisdokument in diesem sinne. was geht ist ein gültiger reisepass.
Stormi
<pispers>Alle Bürger anderer Länder haben eine Identity Card. Ein Dokument, das über ihre Identität aufklärt. Nur nicht die Deutschen. Die haben einen Personalausweis. Dieser weist sie als Personal der Bundesrepublik Deutschland aus.</pispers>
loco
eigentum der bundesrepublik..
man bezahlt den verwaltungsakt..
polizei zieht auch persos ein von leuten, die ihren heimatort nich verlassen dürfen..
ausweismitführpflicht ist nicht existent..
Somerset
Zitat(Stormi @ 28 Jul 2010, 20:35)
<pispers>Alle Bürger anderer Länder haben eine Identity Card. Ein Dokument, das über ihre Identität aufklärt. Nur nicht die Deutschen. Die haben einen Personalausweis. Dieser weist sie als Personal der Bundesrepublik Deutschland aus.</pispers>
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Dass ich dich mal Pispers zitieren sehe hätte ich allerdings auch nicht erwartet wink.gif

Zum Thema:
Also ich finde es merkwürdig. Man sollte meinen, dass es der Polizei und den Behörden generell doch lieber sein sollte, man führt bis zur Ausstellung eines neuen oder zumindest provisorischen Ausweises überhaupt ein Dokument, welches einen ausweist (wenn auch abgelaufen) als gar keines.

Dass die Polizei dazu befugt sein soll abgelaufene Ausweise einzuziehen kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen. Schliesslich gibt es ja in Deutschland auch keine generelle Mitführpflicht für den Personalausweis.
gfx-shaman
Zitat(loco @ 28 Jul 2010, 20:37)
...
polizei zieht auch persos ein von leuten, die ihren heimatort nich verlassen dürfen..
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allerdings wohl auch nur mit befugnis des entsprechenden gerichtes, welches den Arrest verhaengt
Euronymus
Wenn ich da morgen also ankommen, reicht ein "Habsch zu Hause liegen lassen" und meine Geburtsurkunde? huh.gif Ein Bekannter ausm Westen hat seinen Ausweis vor 20 Jahren gekillt, hat seitdem keinen und lebt auch ganz glücklich .... ich bin verwirrt wacko.gif
Chris
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises reicht es, dass du dich ausweisen kannst. Da reicht auch die Geburtsurkunde oder Führerschein. Nur zum Abholen musst du deinen alten Perso mitbringen.

Im Übrigen.
Zitat
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen;

http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__1.html

Da steht nichts davon, dass man einen _gültigen_ Personalausweis haben muss. Es reicht einen zu besitzen. Hab auch noch nicht gefunden, dass man einen neuen beantragen muss, wenn der alte abgelaufen ist. Oder kommt das inklusive in der Formulieren "ist 10 Jahre lang gültig"?
franzman21
als ich meinen neuen beantragt hatte, hatte ich den alten mit, ihn nicht einziehen lassen und auch nicht ungültig machen lassen...
beim neuen reisepass, durfte ich den alten bei abholung behalten, der wurde dann gelocht
Perseus
Zitat(Chris @ 28 Jul 2010, 21:07)
Da steht nichts davon, dass man einen _gültigen_ Personalausweis haben muss. Es reicht einen zu besitzen.
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Da ich noch mehrere abgelaufe Studentenausweise aus Dresden hab, bin ich also noch Student an der TUD?


ansonsten, zum Thema
Zitat(Sächsisches Gesetz über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes @ 19 May 1998)
§ 8 SächsPersPaßG
Einziehung von Personalausweisen und vorläufigen Personalausweisen

Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis, der ungültig ist oder unbefugt geführt wird; kann von jeder Ausweis Behörde oder Person im Sinne des § 3 Abs. 5 zur Vorbereitung der Einziehung sichergestellt werden; er ist der zuständigen Ausweisbehörde zur Einziehung zu übersenden.

ähnliche Formulierungen sind in jedem Landesgesetz zur Ausführung des Personalausweisgesetzes.
Chris
Zitat(Perseus @ 28 Jul 2010, 22:19)
Da ich noch mehrere abgelaufe Studentenausweise aus Dresden hab, bin ich also noch Student an der TUD?

Schlechtes Beispiel. Deine Identität wechselst du eher nicht. Aber das sächsische Gesetz regelt das ja alles vortrefflich. Damit ist dann auch alles klar, wer was darf und wer nicht etc. pp. War mir nur nicht klar, dass die Bundesländer nochmal das Ausweiswesen nochmal in Gesetzen neu regeln. Sachsen hat sich ja sowieso immer noch ein bisschen mit dem Angebot seiner Gesetze im Internet.

Für alle Interessierten: http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsof...ff&xid=171297,1
Tavor
mir ist vor kurzem auch mal von einem befreundeten bundespolizisten erklärt worden, dass es keine verpflichtung gibt, die besagt, dass mein immer und überall ein ausweisdokument am mann haben muss (diese "pflicht" wäre angeblich ein weit verbreiteter irrglaube). man ist lediglich verpflichtet, wahrheitsgemäße angaben im falle einer identitätsfeststellung zu machen und müsste ggf zur feststellung dieser mit aufs revier.
TheNeedle
Zitat(Chris @ 28 Jul 2010, 22:39)
Schlechtes Beispiel.
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Nee, gutes Beispiel. Das Ding is abgelaufen... es ist kein gültiges Dokument mehr. Und es ist Eigentum der BRD.


Zitat(Tavor @ 28 Jul 2010, 23:10)
mir ist vor kurzem auch mal von einem befreundeten bundespolizisten erklärt worden,  dass es keine verpflichtung gibt, die besagt, dass mein immer und überall ein ausweisdokument am mann haben muss (diese "pflicht" wäre angeblich ein weit verbreiteter irrglaube). man ist lediglich verpflichtet, wahrheitsgemäße angaben im falle einer identitätsfeststellung zu machen und müsste ggf zur feststellung dieser mit aufs revier.
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Ausweispflicht != Mitführpflicht.
Somerset
Zitat(TheNeedle @ 28 Jul 2010, 23:17)
Nee, gutes Beispiel. Das Ding is abgelaufen... es ist kein gültiges Dokument mehr. Und es ist Eigentum der BRD.
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Wenn man also nur einen abgelaufenen Personalausweis besitzt ist man also automatisch kein Staatsangehöriger der BRD mehr und von allen Rechten und Pflichten dieses Staates entbunden?

Ich finde den Vergleich auch absolut unbrauchbar. Wenn man keinen gültigen Studentenausweis hat, dann ist man wahrscheinlich nicht mehr immatrikuliert und die alten Studentenausweise absolut nichtig (ganz abgesehen vom Semesterticket). Folglich hat man nicht mehr das Recht die Vorteile eines Studentenausweises in Anspruch zu nehmen.

Wenn der Personalausweis abgelaufen ist, dann ist doch nicht die Staatsbürgerschaft ausgelaufen, sondern das Dokument muss, aus was für Gründen auch immer, einfach nur aktualisiert werden.
Perseus
Die Sache verhält sich genau umgekehrt, als Deutscher musst du einen Personalausweis besitzen.
Und jetzt das wunderbare in dieser Bürokratie: Der Personalausweis bzw. Pass zählt nicht als Nachweis deiner deutschen Staatsangehörigkeit wink.gif
Chris
Hat mir doch einer erzählt, dass auf dem deutschen Perso/Pass die Staatszugehörigkeit mit "Deutsch" angegeben ist und nicht "Deutschland". Und warum? Weil die BRD nicht Rechtsnachfolger des dritten Reiches wäre und es gar nicht die deutsche Staatsbürgerschaft vergeben darf. Das würde auch erklären, warum Pass und Perso nicht als Nachweis für die Staatsangehörigkeit zählt.
aeon
Der Vergleich is auch deswegen unbrauchbar, weil der Studentenausweis allein sowieso komplett ungülitig ist.

Das man immernoch glaubt, man hätte eine Mitführpflicht für den Ausweis finde ich sehr merkwürdig.

Wenn du keinen Reisepass hast, lieber Chris, solltest du mal schleunigst einen neuen Perso beantragen, von der Auweispflicht weißt du ja sicherlich.
Das die Polizei den einziehen darf, weil der dir nich gehört hab ich dir Montag schon gesagt. Damit zwingt sie dich, solltest du kein weiteres Ausweisdokument haben (dazu zählt kein Führercshein, das ist lediglich ein Lichtbildausweis) endlich einen neuen zu beantragen. tongue3.gif
Normalerweise sollte das Ordnungsamt einen neuen Perso/Reisepass nur aushändigen, wenn der alte eingezogen/ungültig gemacht wird.
Chris
Interessanterweise reicht ein Führerschein aus, um einen neuen Personalausweis zu beantragen (wenn der alte verloren ist). Er genügt also vollkommen zur Identitätsfeststellung und bietet genauso viel Sicherheit wie ein Personalausweis. Er reicht aber nicht zur Erfüllung der Ausweispflicht. Warum?
aeon
Achso, wenns um Verwaltungsvorschriften und Gesetzlichkeiten geht, dann is die wikipedia echt n guter Anlaufpunkt...die verweist dann nämlich auf etwaige Paragraphen...siehe Personalausweis (Deutschland)
Perseus
Zitat(Chris @ 29 Jul 2010, 15:58)
Hat mir doch einer erzählt, dass auf dem deutschen Perso/Pass die Staatszugehörigkeit mit "Deutsch" angegeben ist und nicht "Deutschland". Und warum? Weil die BRD nicht Rechtsnachfolger des dritten Reiches wäre und es gar nicht die deutsche Staatsbürgerschaft vergeben darf. Das würde auch erklären, warum Pass und Perso nicht als Nachweis für die Staatsangehörigkeit zählt.
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Bereits das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 regelte die deutsche Staatsangehörigkeit, daran haben weder die Nazis noch die BRD was geändert.
Du hast also die deutsche Staatsangehörigkeit, wie es in deinem Personalausweis steht. Ebenso wie ein Brite eine britische Staatsangehörigkeit hat.
Du siehst das auch an der internationalen Form, die nach "nationality" fragt - damit ist immer ein Adjektiv gemeint, nie ein Substantiv.
Mit "deutsch" hat also alles seine Richtigkeit.

Der Personalausweis/Paß weist deine Identität nach, nicht deine Staatsangehörigkeit.
Euronymus
Hab die Sache mit dem abgelaufenen Kram mal im RL und im Mud diskutiert. Ergebnis: In Thüringen werden einem für nen abgelaufenen Ausweis fast 100€ abgenommen. Für einen verlorenen 30 - 40€. Bei verloren UND abgelaufen beides. In meinem Dorf werden bei abgelaufenem (da warns aber nur 3 Monate) 25€ fällig, wurde mir gesagt. Ich bin mir unschlüssig ob ich mir überhaupt nochn Perso zulegen soll ... hab den bisher auch nie gebraucht. g.gif
loco
2005 perso verloren, zur stadtverwaltung am theaterplatz gegangen, 15€ hingelegt, neuen bekommen.. nichts mit strafe oder anderem firlefanz

@chris.. akzeptiere doch einfach mal die sachlage, anstatt eine sinnlosdiskussion um nichts heraufzubeschwören
SHARK
Einziehung/ Lochen/ Zerschneiden/ Zerreißen:
Vermeidung von Mißbrauch - einen intakten Originalperso zu fälschen ist einfacher als selber einen herzustellen
machen Banken z.B. mit Sparbüchern genauso, jedenfalls früher, weiß gar net obs das noch gibt
weitere Beispiele: Fahrzeugpapiere bei Nummernschildwechsel; Kinokarten; Gutscheine etc.

Besitz:
Besitz ist vorgeschrieben Link
Mitführung nicht
Besitz eines ungültigen Personalausweises als Erfüllung der Besitzpflicht zu deklarieren finde ich äußerst gewagt, hoffe im Kino steht man mit dieser Meinung und einem abgelaufenen Ticket nicht für mir in der Schlange

Sonstiges:
ein recht ausführlicher und mit Gesetzestexten unterlegter Wikeintrag Link
Chris
Zitat(loco @ 29 Jul 2010, 17:28)
@chris.. akzeptiere doch einfach mal die sachlage, anstatt eine sinnlosdiskussion um nichts heraufzubeschwören
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Ich hab doch nur nach der Rechtsgrundlage gefragt, weil mir zur Sachlage jeder eine andere Meinung anbietet.

Zitat(SHARK @ 29 Jul 2010, 17:39)
Besitz eines ungültigen Personalausweises als Erfüllung der Besitzpflicht zu deklarieren finde ich äußerst gewagt, hoffe im Kino steht man mit dieser Meinung und einem abgelaufenen Ticket nicht für mir in der Schlange
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Bei der Meldebehörde kann man sich auch mit einem abgelaufenen Personalausweis identifizieren lassen. Im Gesetz ist nirgends erwähnt, ob die Besitzpflicht sich nur auf einen gültigen Personalausweis bezieht. Im Gegensatz, bei "gültigem Pass", der es erlaubt keinen Personalausweis zu besitzen, steht das gültig extra dabei, bei Personalausweis nicht. Weiterhin ist auch bei den Ordnungswidrigkeiten nur erwähnt, dass man sich im Besitz eines Personalausweises befinden muss (gültig oder nicht ist nicht spezifiziert). Zudem ist es keine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich keinen neuen beantragt.

Das deutet für mich alles darauf hin, dass es für den Besitz egal ist, ob der Personalausweis gültig ist oder nicht. Kann natürlich sein, dass in einem anderen Gesetz noch näheres geregelt wird. Aber das lese ich gern wenn es mir jemand nennt.
PeterLustig
Zitat(Somerset @ 29 Jul 2010, 00:57)
Wenn man also nur einen abgelaufenen Personalausweis besitzt ist man also automatisch kein Staatsangehöriger der BRD mehr und von allen Rechten und Pflichten dieses Staates entbunden?
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Klasse, dann kann ich wieder meinen DDR-Ausweis rausholen. Der sterbende, faulende Kapitalismus ist verreckt! biggrin.gif
wombat1st
Zitat(PeterLustig @ 29 Jul 2010, 18:50)
Klasse, dann kann ich wieder meinen DDR-Ausweis rausholen. Der sterbende, faulende Kapitalismus ist verreckt!  biggrin.gif
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du bist auch ein bissl dumm oder so?!
PeterLustig
Zitat(wombat1st @ 29 Jul 2010, 19:57)
du bist auch ein bissl dumm oder so?!
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Nee, alte Schule Kumpel^^
Perseus
Zitat(Euronymus @ 29 Jul 2010, 17:11)
In Thüringen werden einem für nen abgelaufenen Ausweis fast 100€ abgenommen.
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In Thüringen wurde mir für meinen abgelaufenen Perso exakt die üblichen 8 EUR berechnet. Ok, ich hab den Antrag auf einen neuen vor dem Ablauf gestellt, aber die Druckerei war nicht schnell genug.


Zitat(PeterLustig @ 29 Jul 2010, 18:50)
Klasse, dann kann ich wieder meinen DDR-Ausweis rausholen. Der sterbende, faulende Kapitalismus ist verreckt!  biggrin.gif
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als Staatsbürger der DDR warst du gemäß Artikel 116 GG Deutscher und hättest bei einem gemeldeten Wohnsitz in der BRD einen Personalausweis der Bundesrepublik bekommen.
Euronymus
Zitat(Perseus @ 29 Jul 2010, 21:42)
In Thüringen wurde mir für meinen abgelaufenen Perso exakt die üblichen 8 EUR berechnet. Ok, ich hab den Antrag auf einen neuen vor dem Ablauf gestellt, aber die Druckerei war nicht schnell genug.
[...]
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Das is aber was anderes als wenn der 2 Jahre abgelaufen ist.

Zitat(Perseus @ 29 Jul 2010, 21:42)
[...]
als Staatsbürger der DDR warst du gemäß Artikel 116 GG Deutscher und hättest bei einem gemeldeten Wohnsitz in der BRD einen Personalausweis der Bundesrepublik bekommen.
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Gesetze für ein fremdes Gebiet machen is schon lol ...
Perseus
Zitat(Euronymus @ 29 Jul 2010, 21:48)
Gesetze für ein fremdes Gebiet machen is schon lol ...
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Es wurden ja keine Gesetze für ein fremdes Gebiet gemacht, sondern das GG regelt, wer Deutscher ist. Als Deutscher erhälst du auf Antrag einen Personalausweis.
Als "Flüchtling" aus der DDR in die BRD wurdest du auch nicht ausgeliefert, da du Deutscher warst und somit kein Grund zu einer "Auslieferung" bestand.

Das Ganze hat was mit dem Alleinvertretungsanspruch zu tun wink.gif
aeon
Zitat(Chris @ 29 Jul 2010, 18:50)
Im Gegensatz, bei "gültigem Pass", der es erlaubt keinen Personalausweis zu besitzen, steht das gültig extra dabei


Meinst du damit dieses "gültiger Lichtbildausweis"-Geraffel? Da steht das "gültig" in erster Linie für einen validen/anerkannten Lichtbildausweis (das wiederum is von Stelle zu Stelle unterschiedlich - wie die sich das halt selbst ausmachen). Dein eXma-Ausweis hat auch n Lichtbild und trotzdem kannste damit nich zur Post gehen und n Paket abholen.

Zitat(Chris @ 29 Jul 2010, 18:50)
Zudem ist es keine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich keinen neuen beantragt.


1. In Deutschland gilt Ausweispflicht
2. der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland
ACHTUNG NEUE INFOS:
3. Polizisten sind Personen gemäß §3, Abs.5, SächsPersPaßG
4. Laut §8 SächsPersPaßG dürfen Personen und Behörden im Sinne von §3, Abs.5, SächsPersPaßG deinen Personalausweis einziehen, wenn er ungültig ist.

Hier noch mal zum Nachlesen:

Sächsisches Gesetz über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes (SächsPersPaßG)


Da steht btw auch drinne, dass man rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen zu beantragen hat, einen gültigen oder verloren gegangenen zu ersetzen hat, einen alten Ausweis bei Empfang eines neuen abzugeben hat, Verlust der Ausweisbehörde anzeigen muss, dass er ungültig ist, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist (Überraschung).

Und außerdem steht da drin, dass man eine Ordnungswidrigkeit nach SächsPersPaßG begeht, wenn man den Pflichten des Ausweisinhabers oder den Pflichten des Ausweiserwerbers nicht nachkommt.

AUCH: keinen Personalausweis besitzen ist eine Ordnungwidrigkeit, wenn man nach §3 SächsPersPaßG der Ausweispflicht unterliegt


Genug Quellen und gesetzliche Grundlagen, Chris?
Chris
Für's Protokoll: im PAuswG steht, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist es zu unterlassen, einen Personalausweis zu beantragen, obwohl man dazu verpflichtet ist. Und diese Verpflichtung kommt aber nur durch die Nachregelung im Landesgesetz SächsPersPassG zum Ausdruck.