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post 28 Jul 2010, 19:36
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Hallo,

mich würde interessieren, auf welcher Grundlage die Polizei einen abgelaufenen Personalausweis einziehen darf. Und generell, was die Polizei eigentlich so alles einziehen darf (außerhalb einer Hausdurchsuchung). Weiß da jemand was? Am besten mit Gesetzestexten dazu.


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bonum agere et bonum edere,
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post 28 Jul 2010, 19:48
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dude-alicious
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seit: 27.10.2008

gesetzestext hab ich nicht, aber ich die nette dame im ortsamt wollte meinen perso auch einziehen, solange ich noch keinen neuen hatte. konnte sie allerdings umstimmen. könnte mir halt vorstellen, das das ein ungültiges dokument ist und die polizei das einziehen darf. aber wissen tu ichs nich biggrin.gif


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post 28 Jul 2010, 19:56
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Princeps Mortis, Fidei Defensor
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seit: 14.04.2006

Zitat(franzman21 @ 28 Jul 2010, 19:48)
gesetzestext hab ich nicht, aber ich die nette dame im ortsamt wollte meinen perso auch einziehen, solange ich noch keinen neuen hatte. konnte sie allerdings umstimmen. könnte mir halt vorstellen, das das ein ungültiges dokument ist und die polizei das einziehen darf. aber wissen tu ichs nich biggrin.gif
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Ich wollte morgen einen neuen beantragen gehn. Isses da besser den alten garnicht erst mitzunehmen? g.gif


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Lay down your soul to the gods Rock'n'Roll !

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Zitat(phanatos @ 19 Nov 2008, 18:45)
@Me: Ich danke im Übrigen dafür, dass ich von einigen Leuten lange Zeit mit Euronymus verwechselt wurde... das hat mir viele nette Gespräche erspart. Nix für ungut Euro ;)
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Zitat(Chris @ 03 Jul 2010, 21:30)
Fürs Protokoll: Euro hat den Kuchenkontest gewonnen.
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post 28 Jul 2010, 20:10
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Frau Dachs
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Punkte: 1082
seit: 17.03.2009

Du kannst den abgelaufenen Ausweis behalten, musst ihn aber ungültig machen (ne Ecke abschneiden, oder ein Loch rein stanzen).
Prinzipiell gilt aber immer noch die Ausweispflicht. Und wenn die Polizei dich mit einem abgelaufenen Perso erwischt, dann dürfen sie dir den auch weg nehmen, um dich damit zu zwingen, dir endlich einen neuen zu besorgen.
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post 28 Jul 2010, 20:23
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3. Schein
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seit: 07.10.2009

Bei mir wird auch ein neuer fällig. Meine Frage an die Datenschützer:
Soll ich bis Ende des Jahres auf den neuen (teureren) Stasiausweis warten, oder mir noch schnell einen "alten" Ausweis holen?
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Billiglohnarbeit ist scheisse
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post 28 Jul 2010, 20:26
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Ich frag so ganz blöde, weil ich heute beim Meldeamt war, und die Dame da ganz entsetzt geschaut hat und sagte: das darf die Polizei gar nicht. Von der urban legend, dass die Polizei den einziehen darf um da Druck auf dich auszuüben hab ich auch schon gehört, würde das aber gerne durch Gesetzestexte untermauert sehen. Mir ist auch unklar, warum der Ausweis durch Abschneiden einer Ecke ungültig gemacht werden muss, wenn er schon ungültig ist, wenn er abgelaufen ist?

@Euronymus: Du musst dich beim Meldeamt ausweisen. Das geht z.B. mit dem alten Personalausweis, oder mit deinem Führerschein, etc. pp. Den alten Personalausweis gibst du normalerweise aber mit der Abholung des neuen ab.

Lustigerweise musste ich heute keinen vorläufigen Personalausweis machen (da ich sagte, ich brauch den Personalausweis nicht, bis der neue da ist, und ich auch noch einen Führerschein hatte).
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post 28 Jul 2010, 20:30
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Heiler
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Der Personalausweis gehört soweit ich weiß nicht dir sondern dem Staat, da könnt ich mir auch vorstellen dass die Exekutive den auch einziehen darf wenn dieser ungültig ist.


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post 28 Jul 2010, 20:33
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hydrophil
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warum bezahl ich den dann und net der staat?? huh.gif


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When I die the cat gets everything
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post 28 Jul 2010, 20:34
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Klapperstrauß
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ein führerschein gilt soweit ich weiß nich als ausweisdokument in diesem sinne. was geht ist ein gültiger reisepass.


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post 28 Jul 2010, 20:35
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eXma Poltergeist
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seit: 20.10.2004

<pispers>Alle Bürger anderer Länder haben eine Identity Card. Ein Dokument, das über ihre Identität aufklärt. Nur nicht die Deutschen. Die haben einen Personalausweis. Dieser weist sie als Personal der Bundesrepublik Deutschland aus.</pispers>

Dieser Beitrag wurde von Stormi: 28 Jul 2010, 20:35 bearbeitet


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post 28 Jul 2010, 20:37
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creamed my pantz.
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seit: 05.01.2007

eigentum der bundesrepublik..
man bezahlt den verwaltungsakt..
polizei zieht auch persos ein von leuten, die ihren heimatort nich verlassen dürfen..
ausweismitführpflicht ist nicht existent..


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post 28 Jul 2010, 20:45
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2. Schein
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Zitat(Stormi @ 28 Jul 2010, 20:35)
<pispers>Alle Bürger anderer Länder haben eine Identity Card. Ein Dokument, das über ihre Identität aufklärt. Nur nicht die Deutschen. Die haben einen Personalausweis. Dieser weist sie als Personal der Bundesrepublik Deutschland aus.</pispers>
*


Dass ich dich mal Pispers zitieren sehe hätte ich allerdings auch nicht erwartet wink.gif

Zum Thema:
Also ich finde es merkwürdig. Man sollte meinen, dass es der Polizei und den Behörden generell doch lieber sein sollte, man führt bis zur Ausstellung eines neuen oder zumindest provisorischen Ausweises überhaupt ein Dokument, welches einen ausweist (wenn auch abgelaufen) als gar keines.

Dass die Polizei dazu befugt sein soll abgelaufene Ausweise einzuziehen kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen. Schliesslich gibt es ja in Deutschland auch keine generelle Mitführpflicht für den Personalausweis.
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post 28 Jul 2010, 20:47

runderneuert
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seit: 01.10.2003

Zitat(loco @ 28 Jul 2010, 20:37)
...
polizei zieht auch persos ein von leuten, die ihren heimatort nich verlassen dürfen..
*



allerdings wohl auch nur mit befugnis des entsprechenden gerichtes, welches den Arrest verhaengt
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post 28 Jul 2010, 20:52
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Princeps Mortis, Fidei Defensor
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Punkte: 2392
seit: 14.04.2006

Wenn ich da morgen also ankommen, reicht ein "Habsch zu Hause liegen lassen" und meine Geburtsurkunde? huh.gif Ein Bekannter ausm Westen hat seinen Ausweis vor 20 Jahren gekillt, hat seitdem keinen und lebt auch ganz glücklich .... ich bin verwirrt wacko.gif

Dieser Beitrag wurde von Euronymus: 28 Jul 2010, 21:04 bearbeitet
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post 28 Jul 2010, 21:07
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Straight Esh
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Für die Beantragung eines neuen Personalausweises reicht es, dass du dich ausweisen kannst. Da reicht auch die Geburtsurkunde oder Führerschein. Nur zum Abholen musst du deinen alten Perso mitbringen.

Im Übrigen.
Zitat
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen;

http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__1.html

Da steht nichts davon, dass man einen _gültigen_ Personalausweis haben muss. Es reicht einen zu besitzen. Hab auch noch nicht gefunden, dass man einen neuen beantragen muss, wenn der alte abgelaufen ist. Oder kommt das inklusive in der Formulieren "ist 10 Jahre lang gültig"?
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