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post 28 Jul 2010, 21:18
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dude-alicious
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als ich meinen neuen beantragt hatte, hatte ich den alten mit, ihn nicht einziehen lassen und auch nicht ungültig machen lassen...
beim neuen reisepass, durfte ich den alten bei abholung behalten, der wurde dann gelocht


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Perseus
post 28 Jul 2010, 22:19
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Zitat(Chris @ 28 Jul 2010, 21:07)
Da steht nichts davon, dass man einen _gültigen_ Personalausweis haben muss. Es reicht einen zu besitzen.
*


Da ich noch mehrere abgelaufe Studentenausweise aus Dresden hab, bin ich also noch Student an der TUD?


ansonsten, zum Thema
Zitat(Sächsisches Gesetz über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes @ 19 May 1998)
§ 8 SächsPersPaßG
Einziehung von Personalausweisen und vorläufigen Personalausweisen

Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis, der ungültig ist oder unbefugt geführt wird; kann von jeder Ausweis Behörde oder Person im Sinne des § 3 Abs. 5 zur Vorbereitung der Einziehung sichergestellt werden; er ist der zuständigen Ausweisbehörde zur Einziehung zu übersenden.

ähnliche Formulierungen sind in jedem Landesgesetz zur Ausführung des Personalausweisgesetzes.

Dieser Beitrag wurde von Perseus: 28 Jul 2010, 22:22 bearbeitet
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post 28 Jul 2010, 22:39
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Straight Esh
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Zitat(Perseus @ 28 Jul 2010, 22:19)
Da ich noch mehrere abgelaufe Studentenausweise aus Dresden hab, bin ich also noch Student an der TUD?

Schlechtes Beispiel. Deine Identität wechselst du eher nicht. Aber das sächsische Gesetz regelt das ja alles vortrefflich. Damit ist dann auch alles klar, wer was darf und wer nicht etc. pp. War mir nur nicht klar, dass die Bundesländer nochmal das Ausweiswesen nochmal in Gesetzen neu regeln. Sachsen hat sich ja sowieso immer noch ein bisschen mit dem Angebot seiner Gesetze im Internet.

Für alle Interessierten: http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsof...ff&xid=171297,1


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post 28 Jul 2010, 23:10
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mir ist vor kurzem auch mal von einem befreundeten bundespolizisten erklärt worden, dass es keine verpflichtung gibt, die besagt, dass mein immer und überall ein ausweisdokument am mann haben muss (diese "pflicht" wäre angeblich ein weit verbreiteter irrglaube). man ist lediglich verpflichtet, wahrheitsgemäße angaben im falle einer identitätsfeststellung zu machen und müsste ggf zur feststellung dieser mit aufs revier.
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post 28 Jul 2010, 23:17

Paolo Pinkel
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Zitat(Chris @ 28 Jul 2010, 22:39)
Schlechtes Beispiel.
*

Nee, gutes Beispiel. Das Ding is abgelaufen... es ist kein gültiges Dokument mehr. Und es ist Eigentum der BRD.


Zitat(Tavor @ 28 Jul 2010, 23:10)
mir ist vor kurzem auch mal von einem befreundeten bundespolizisten erklärt worden,  dass es keine verpflichtung gibt, die besagt, dass mein immer und überall ein ausweisdokument am mann haben muss (diese "pflicht" wäre angeblich ein weit verbreiteter irrglaube). man ist lediglich verpflichtet, wahrheitsgemäße angaben im falle einer identitätsfeststellung zu machen und müsste ggf zur feststellung dieser mit aufs revier.
*


Ausweispflicht != Mitführpflicht.


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post 28 Jul 2010, 23:57
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2. Schein
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Zitat(TheNeedle @ 28 Jul 2010, 23:17)
Nee, gutes Beispiel. Das Ding is abgelaufen... es ist kein gültiges Dokument mehr. Und es ist Eigentum der BRD.
*


Wenn man also nur einen abgelaufenen Personalausweis besitzt ist man also automatisch kein Staatsangehöriger der BRD mehr und von allen Rechten und Pflichten dieses Staates entbunden?

Ich finde den Vergleich auch absolut unbrauchbar. Wenn man keinen gültigen Studentenausweis hat, dann ist man wahrscheinlich nicht mehr immatrikuliert und die alten Studentenausweise absolut nichtig (ganz abgesehen vom Semesterticket). Folglich hat man nicht mehr das Recht die Vorteile eines Studentenausweises in Anspruch zu nehmen.

Wenn der Personalausweis abgelaufen ist, dann ist doch nicht die Staatsbürgerschaft ausgelaufen, sondern das Dokument muss, aus was für Gründen auch immer, einfach nur aktualisiert werden.
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Perseus
post 29 Jul 2010, 13:21
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Die Sache verhält sich genau umgekehrt, als Deutscher musst du einen Personalausweis besitzen.
Und jetzt das wunderbare in dieser Bürokratie: Der Personalausweis bzw. Pass zählt nicht als Nachweis deiner deutschen Staatsangehörigkeit wink.gif
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post 29 Jul 2010, 15:58
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Straight Esh
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Hat mir doch einer erzählt, dass auf dem deutschen Perso/Pass die Staatszugehörigkeit mit "Deutsch" angegeben ist und nicht "Deutschland". Und warum? Weil die BRD nicht Rechtsnachfolger des dritten Reiches wäre und es gar nicht die deutsche Staatsbürgerschaft vergeben darf. Das würde auch erklären, warum Pass und Perso nicht als Nachweis für die Staatsangehörigkeit zählt.
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post 29 Jul 2010, 15:58
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versucht
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Der Vergleich is auch deswegen unbrauchbar, weil der Studentenausweis allein sowieso komplett ungülitig ist.

Das man immernoch glaubt, man hätte eine Mitführpflicht für den Ausweis finde ich sehr merkwürdig.

Wenn du keinen Reisepass hast, lieber Chris, solltest du mal schleunigst einen neuen Perso beantragen, von der Auweispflicht weißt du ja sicherlich.
Das die Polizei den einziehen darf, weil der dir nich gehört hab ich dir Montag schon gesagt. Damit zwingt sie dich, solltest du kein weiteres Ausweisdokument haben (dazu zählt kein Führercshein, das ist lediglich ein Lichtbildausweis) endlich einen neuen zu beantragen. tongue3.gif
Normalerweise sollte das Ordnungsamt einen neuen Perso/Reisepass nur aushändigen, wenn der alte eingezogen/ungültig gemacht wird.

Dieser Beitrag wurde von aeon: 29 Jul 2010, 16:03 bearbeitet


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post 29 Jul 2010, 16:02
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Straight Esh
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Interessanterweise reicht ein Führerschein aus, um einen neuen Personalausweis zu beantragen (wenn der alte verloren ist). Er genügt also vollkommen zur Identitätsfeststellung und bietet genauso viel Sicherheit wie ein Personalausweis. Er reicht aber nicht zur Erfüllung der Ausweispflicht. Warum?
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post 29 Jul 2010, 16:03
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versucht
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Achso, wenns um Verwaltungsvorschriften und Gesetzlichkeiten geht, dann is die wikipedia echt n guter Anlaufpunkt...die verweist dann nämlich auf etwaige Paragraphen...siehe Personalausweis (Deutschland)
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Perseus
post 29 Jul 2010, 16:59
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Zitat(Chris @ 29 Jul 2010, 15:58)
Hat mir doch einer erzählt, dass auf dem deutschen Perso/Pass die Staatszugehörigkeit mit "Deutsch" angegeben ist und nicht "Deutschland". Und warum? Weil die BRD nicht Rechtsnachfolger des dritten Reiches wäre und es gar nicht die deutsche Staatsbürgerschaft vergeben darf. Das würde auch erklären, warum Pass und Perso nicht als Nachweis für die Staatsangehörigkeit zählt.
*


Bereits das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 regelte die deutsche Staatsangehörigkeit, daran haben weder die Nazis noch die BRD was geändert.
Du hast also die deutsche Staatsangehörigkeit, wie es in deinem Personalausweis steht. Ebenso wie ein Brite eine britische Staatsangehörigkeit hat.
Du siehst das auch an der internationalen Form, die nach "nationality" fragt - damit ist immer ein Adjektiv gemeint, nie ein Substantiv.
Mit "deutsch" hat also alles seine Richtigkeit.

Der Personalausweis/Paß weist deine Identität nach, nicht deine Staatsangehörigkeit.

Dieser Beitrag wurde von Perseus: 29 Jul 2010, 17:03 bearbeitet
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post 29 Jul 2010, 17:11
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Princeps Mortis, Fidei Defensor
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seit: 14.04.2006

Hab die Sache mit dem abgelaufenen Kram mal im RL und im Mud diskutiert. Ergebnis: In Thüringen werden einem für nen abgelaufenen Ausweis fast 100€ abgenommen. Für einen verlorenen 30 - 40€. Bei verloren UND abgelaufen beides. In meinem Dorf werden bei abgelaufenem (da warns aber nur 3 Monate) 25€ fällig, wurde mir gesagt. Ich bin mir unschlüssig ob ich mir überhaupt nochn Perso zulegen soll ... hab den bisher auch nie gebraucht. g.gif


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Lay down your soul to the gods Rock'n'Roll !

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Zitat(phanatos @ 19 Nov 2008, 18:45)
@Me: Ich danke im Übrigen dafür, dass ich von einigen Leuten lange Zeit mit Euronymus verwechselt wurde... das hat mir viele nette Gespräche erspart. Nix für ungut Euro ;)
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Zitat(Chris @ 03 Jul 2010, 21:30)
Fürs Protokoll: Euro hat den Kuchenkontest gewonnen.
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post 29 Jul 2010, 17:28
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creamed my pantz.
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seit: 05.01.2007

2005 perso verloren, zur stadtverwaltung am theaterplatz gegangen, 15€ hingelegt, neuen bekommen.. nichts mit strafe oder anderem firlefanz

@chris.. akzeptiere doch einfach mal die sachlage, anstatt eine sinnlosdiskussion um nichts heraufzubeschwören


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post 29 Jul 2010, 17:39
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Froschologe
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seit: 19.06.2006

Einziehung/ Lochen/ Zerschneiden/ Zerreißen:
Vermeidung von Mißbrauch - einen intakten Originalperso zu fälschen ist einfacher als selber einen herzustellen
machen Banken z.B. mit Sparbüchern genauso, jedenfalls früher, weiß gar net obs das noch gibt
weitere Beispiele: Fahrzeugpapiere bei Nummernschildwechsel; Kinokarten; Gutscheine etc.

Besitz:
Besitz ist vorgeschrieben Link
Mitführung nicht
Besitz eines ungültigen Personalausweises als Erfüllung der Besitzpflicht zu deklarieren finde ich äußerst gewagt, hoffe im Kino steht man mit dieser Meinung und einem abgelaufenen Ticket nicht für mir in der Schlange

Sonstiges:
ein recht ausführlicher und mit Gesetzestexten unterlegter Wikeintrag Link

Dieser Beitrag wurde von SHARK: 29 Jul 2010, 17:44 bearbeitet


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