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Perseus |
28 Jul 2010, 22:19
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Abgemeldet
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Zitat(Chris @ 28 Jul 2010, 21:07) Da steht nichts davon, dass man einen _gültigen_ Personalausweis haben muss. Es reicht einen zu besitzen. Da ich noch mehrere abgelaufe Studentenausweise aus Dresden hab, bin ich also noch Student an der TUD? ansonsten, zum Thema Zitat(Sächsisches Gesetz über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes @ 19 May 1998) § 8 SächsPersPaßG Einziehung von Personalausweisen und vorläufigen Personalausweisen
Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis, der ungültig ist oder unbefugt geführt wird; kann von jeder Ausweis Behörde oder Person im Sinne des § 3 Abs. 5 zur Vorbereitung der Einziehung sichergestellt werden; er ist der zuständigen Ausweisbehörde zur Einziehung zu übersenden.
ähnliche Formulierungen sind in jedem Landesgesetz zur Ausführung des Personalausweisgesetzes. Dieser Beitrag wurde von Perseus: 28 Jul 2010, 22:22 bearbeitet
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28 Jul 2010, 22:39
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Straight Esh
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Zitat(Perseus @ 28 Jul 2010, 22:19) Da ich noch mehrere abgelaufe Studentenausweise aus Dresden hab, bin ich also noch Student an der TUD?
Schlechtes Beispiel. Deine Identität wechselst du eher nicht. Aber das sächsische Gesetz regelt das ja alles vortrefflich. Damit ist dann auch alles klar, wer was darf und wer nicht etc. pp. War mir nur nicht klar, dass die Bundesländer nochmal das Ausweiswesen nochmal in Gesetzen neu regeln. Sachsen hat sich ja sowieso immer noch ein bisschen mit dem Angebot seiner Gesetze im Internet. Für alle Interessierten: http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsof...ff&xid=171297,1
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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28 Jul 2010, 23:17
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Paolo Pinkel
Punkte: 1152
seit: 05.07.2006
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Zitat(Chris @ 28 Jul 2010, 22:39) Schlechtes Beispiel. Nee, gutes Beispiel. Das Ding is abgelaufen... es ist kein gültiges Dokument mehr. Und es ist Eigentum der BRD. Zitat(Tavor @ 28 Jul 2010, 23:10) mir ist vor kurzem auch mal von einem befreundeten bundespolizisten erklärt worden, dass es keine verpflichtung gibt, die besagt, dass mein immer und überall ein ausweisdokument am mann haben muss (diese "pflicht" wäre angeblich ein weit verbreiteter irrglaube). man ist lediglich verpflichtet, wahrheitsgemäße angaben im falle einer identitätsfeststellung zu machen und müsste ggf zur feststellung dieser mit aufs revier. Ausweispflicht != Mitführpflicht.
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I'm with awesome!
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28 Jul 2010, 23:57
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2. Schein
Punkte: 60
seit: 12.01.2010
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Zitat(TheNeedle @ 28 Jul 2010, 23:17) Nee, gutes Beispiel. Das Ding is abgelaufen... es ist kein gültiges Dokument mehr. Und es ist Eigentum der BRD. Wenn man also nur einen abgelaufenen Personalausweis besitzt ist man also automatisch kein Staatsangehöriger der BRD mehr und von allen Rechten und Pflichten dieses Staates entbunden? Ich finde den Vergleich auch absolut unbrauchbar. Wenn man keinen gültigen Studentenausweis hat, dann ist man wahrscheinlich nicht mehr immatrikuliert und die alten Studentenausweise absolut nichtig (ganz abgesehen vom Semesterticket). Folglich hat man nicht mehr das Recht die Vorteile eines Studentenausweises in Anspruch zu nehmen. Wenn der Personalausweis abgelaufen ist, dann ist doch nicht die Staatsbürgerschaft ausgelaufen, sondern das Dokument muss, aus was für Gründen auch immer, einfach nur aktualisiert werden.
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Perseus |
29 Jul 2010, 13:21
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Abgemeldet
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Die Sache verhält sich genau umgekehrt, als Deutscher musst du einen Personalausweis besitzen. Und jetzt das wunderbare in dieser Bürokratie: Der Personalausweis bzw. Pass zählt nicht als Nachweis deiner deutschen Staatsangehörigkeit
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29 Jul 2010, 15:58
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versucht
Punkte: 5424
seit: 21.10.2007
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Der Vergleich is auch deswegen unbrauchbar, weil der Studentenausweis allein sowieso komplett ungülitig ist. Das man immernoch glaubt, man hätte eine Mitführpflicht für den Ausweis finde ich sehr merkwürdig. Wenn du keinen Reisepass hast, lieber Chris, solltest du mal schleunigst einen neuen Perso beantragen, von der Auweispflicht weißt du ja sicherlich. Das die Polizei den einziehen darf, weil der dir nich gehört hab ich dir Montag schon gesagt. Damit zwingt sie dich, solltest du kein weiteres Ausweisdokument haben (dazu zählt kein Führercshein, das ist lediglich ein Lichtbildausweis) endlich einen neuen zu beantragen. Normalerweise sollte das Ordnungsamt einen neuen Perso/Reisepass nur aushändigen, wenn der alte eingezogen/ungültig gemacht wird. Dieser Beitrag wurde von aeon: 29 Jul 2010, 16:03 bearbeitet
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Weep not for roads untraveled Weep not for sights unseen May your love never end and if you need a friend, there's a seat here along side me.
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Perseus |
29 Jul 2010, 16:59
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Abgemeldet
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Zitat(Chris @ 29 Jul 2010, 15:58) Hat mir doch einer erzählt, dass auf dem deutschen Perso/Pass die Staatszugehörigkeit mit "Deutsch" angegeben ist und nicht "Deutschland". Und warum? Weil die BRD nicht Rechtsnachfolger des dritten Reiches wäre und es gar nicht die deutsche Staatsbürgerschaft vergeben darf. Das würde auch erklären, warum Pass und Perso nicht als Nachweis für die Staatsangehörigkeit zählt. Bereits das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 regelte die deutsche Staatsangehörigkeit, daran haben weder die Nazis noch die BRD was geändert. Du hast also die deutsche Staatsangehörigkeit, wie es in deinem Personalausweis steht. Ebenso wie ein Brite eine britische Staatsangehörigkeit hat. Du siehst das auch an der internationalen Form, die nach "nationality" fragt - damit ist immer ein Adjektiv gemeint, nie ein Substantiv. Mit "deutsch" hat also alles seine Richtigkeit. Der Personalausweis/Paß weist deine Identität nach, nicht deine Staatsangehörigkeit. Dieser Beitrag wurde von Perseus: 29 Jul 2010, 17:03 bearbeitet
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29 Jul 2010, 17:39
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Froschologe
Punkte: 1018
seit: 19.06.2006
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Einziehung/ Lochen/ Zerschneiden/ Zerreißen: Vermeidung von Mißbrauch - einen intakten Originalperso zu fälschen ist einfacher als selber einen herzustellen machen Banken z.B. mit Sparbüchern genauso, jedenfalls früher, weiß gar net obs das noch gibt weitere Beispiele: Fahrzeugpapiere bei Nummernschildwechsel; Kinokarten; Gutscheine etc. Besitz: Besitz ist vorgeschrieben LinkMitführung nicht Besitz eines ungültigen Personalausweises als Erfüllung der Besitzpflicht zu deklarieren finde ich äußerst gewagt, hoffe im Kino steht man mit dieser Meinung und einem abgelaufenen Ticket nicht für mir in der Schlange Sonstiges: ein recht ausführlicher und mit Gesetzestexten unterlegter Wikeintrag LinkDieser Beitrag wurde von SHARK: 29 Jul 2010, 17:44 bearbeitet
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