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post 14 Mar 2008, 20:25

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Dieser Beitrag wurde von Juri: 02 Oct 2018, 01:52 bearbeitet
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post 14 Mar 2008, 23:21
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~ Perle der Natur ~
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[ ] es ist klug komplette fremdsprachige texte zu zitieren
[ ] noch toller ist es, wenn es ein niederländischer text ist

kannst du evtl ne deutschsprachige quelle finden?


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post 14 Mar 2008, 23:24
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Herr Dachs
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Zitat(Mimi @ 14 Mar 2008, 19:07)
die arme Person, die die tote Person dann findet...

natürlich auf freiwilliger Basis. Man sollte niemanden zwingen die Spritze zu setzen! Es gibt bestimmt ausreichend Ärzte/etc, die damit kein Problem haben, also auf Wunsch des "Patienten" eine Spritze zu setzen...
*

gott sei dank gibt es nicht "genug" davon sondern nur eine kleine verwerfliche zahl, denen 1. berufsverbot und 2. im falle der ausführung eine strafe zumindest wegen totschlages, meiner meinung nach sogar für mord ausgesprochen werden müsste, da eine geplante tötungsabsicht ja durchaus vorhanden ist
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post 14 Mar 2008, 23:48

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post 14 Mar 2008, 23:49
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Heiler
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wenn dann wärs wohl tötung auf verlangen nach deutschem recht


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mad max ist an der tanke bier holen

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Fuchs (03:57 PM) :
der KNM hat deine Freundin weggeschmissen
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post 15 Mar 2008, 01:34
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~ Perle der Natur ~
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und das ist, wie rothenburg gezeigt hat, trotzdem strafbar.
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post 15 Mar 2008, 02:51
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Zitat(lusch3 @ 15 Mar 2008, 00:34)
und das ist, wie rothenburg gezeigt hat, trotzdem strafbar.
*



Naja, denn Penisabschneiden, den zu verspeißen mit dem Opfer. Das Opfer verbluten lassen, zu zerstückeln und was weiß ich noch für Grausamkeiten, kannst du aber echt nicht mit aktiver SterbeHILFE vergleichen.

Das was in Rothenburg passiert ist, war die Tat von 2 völlig Geisteskranken.
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post 15 Mar 2008, 02:57
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Herr Dachs
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Zitat
Der Täter muss gerade wegen des Verlangens des Getöteten gehandelt haben. War er ohnehin zuvor entschlossen, das Opfer zu töten, so handelt er hinsichtlich des Mordes oder Totschlags – aber nicht nach § 216 StGB – als sog. "omnimodo facturus" tatbestandsmäßig. Gemeinhin wird angenommen, dass die Tötung auch durch Unterlassen (§ 13 StGB) geschehen kann.


ich bin der meinung, daß ein arzt, der sich im vorfeld bereit erklärt, im allgemeinen, ohne spezielle bitte eines einzelnen deliquenten, die tötung vorzunehmen, durchaus vorsätzlich und im sinne des mordes, bzw totschlags handelt und weniger im sinne der "abschwächung des tötungsdeliktes" durch den sachfall des verlangens.

btw ist tötung auf verlangen nicht automatisch ein eigener tatbestand, sondern wirkt bei tötungsdelikten mehr oder minder strafmildernd.

kommen wir zur unterlassung, dies ist meiner meinung nach (zumindest habe ich schon davon gehört) gerade im bereich der notfallmedizin eine durchaus gängige, wenn auch nicht alltägliche praxis.
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post 15 Mar 2008, 03:15

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post 15 Mar 2008, 11:09
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6. Schein
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bei der derzeitigen gesetzeslage ja. aber hier geht es ja um sterbehilfe und noch darum jemanden gegen seinen willen zu töten. ich weiß nicht, wie das einige immer wieder durcheinander bringen können... sterbehilfe ist doch an sich nichts schlechtes.
@moddin: sag ich ja wink.gif keiner sollte es tun müssen, aber die, die sich dazu bereit erklären anderen menschen auf diese art und weise und deren wunsch zu helfen, sollten dafür nicht bestraft werden. der wunsch muss selbstverständlich von einem notar bestätigt werden.


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-B. Pascal-
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post 15 Mar 2008, 11:26
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Zitat(Mimi @ 15 Mar 2008, 10:09)
bei der derzeitigen gesetzeslage ja. aber hier geht es ja um sterbehilfe und noch darum jemanden gegen seinen willen zu töten. ich weiß nicht, wie das einige immer wieder durcheinander bringen können... sterbehilfe ist doch an sich nichts schlechtes.
@moddin: sag ich ja wink.gif keiner sollte es tun müssen, aber die, die sich dazu bereit erklären anderen menschen auf diese art und weise und deren wunsch zu helfen, sollten dafür nicht bestraft werden. der wunsch muss selbstverständlich von einem notar bestätigt werden.
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Genau so sehe ich das auch. Wieviel Krankheiten gibt es, wo man nur noch auf den Tod wartet. Wieviele gerade alte Leute sagen oft wenn sie schwer krank sind "Ich will nicht mehr, lasst mich doch endlich st...." also ich persönlich habe das bei 2 Verwandten miterleben müssen. So was ist schrecklich, und ich hätte es bei beiden als Erlösung gesehen, nicht als Mord!!!!!!
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post 15 Mar 2008, 11:52
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Herr Dachs
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Zitat(Mimi @ 15 Mar 2008, 10:09)
sterbehilfe ist doch an sich nichts schlechtes.
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doch, weil es die vorstufe zum einschläfern aus finanziellen gründen ist zb, und abgesehen davon eben schlicht und ergreifend mord!
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post 15 Mar 2008, 12:09
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Zitat(Socres @ 15 Mar 2008, 10:52)
doch, weil es die vorstufe zum einschläfern aus finanziellen gründen ist zb, und abgesehen davon eben schlicht und ergreifend mord!
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Lieber aktive Sterbehilfe, als Leiden wo es eh nix mehr bringt. Wenn ich so schwer krank bin und ganz genau weiß das man nichts mehr machen kann und ich Schmerzen habe, dann wäre ich froh, wenn ich erlöst werden würde.
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post 15 Mar 2008, 12:20
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6. Schein
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@socres: ich glaube ich kann deine meinung genauso wenig nachvollziehen wie du meine. wir werden diesbezüglich wohl nie auf einen gemeinsamen nenner kommen.
bei dir klingt es immer so, als ob die betreffende person nicht gefragt wird, bzw. es nicht selbst entscheidet. wir reden hier von dem fall, dass die person sterben will! und das hat keinerlei finanziellen hintergrund.

Dieser Beitrag wurde von Mimi: 15 Mar 2008, 12:20 bearbeitet
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post 15 Mar 2008, 12:26
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Einfach umwerfend
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Bei Leuten, die dauerhaft im Koma liegen, kann man ganz schlecht fragen. Da werden die Eltern bzw. nächsten Angehörigen gefragt, bzw. diese klagen dann dass sie ihr Kind "töten lassen dürfen".


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