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Wusel |
15 Mar 2008, 12:34
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Abgemeldet
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"Man schließt die Augen der Toten behutsam, nicht minder behutsam muss man die Augen der Lebenden öffnen." (Jean Cocteau)
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15 Mar 2008, 13:02
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Herr Dachs
Punkte: 8394
seit: 15.12.2004
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Zitat(Mimi @ 15 Mar 2008, 11:20) @socres: ich glaube ich kann deine meinung genauso wenig nachvollziehen wie du meine. wir werden diesbezüglich wohl nie auf einen gemeinsamen nenner kommen. bei dir klingt es immer so, als ob die betreffende person nicht gefragt wird, bzw. es nicht selbst entscheidet. wir reden hier von dem fall, dass die person sterben will! und das hat keinerlei finanziellen hintergrund. Zitat(phanatos @ 15 Mar 2008, 11:26) Bei Leuten, die dauerhaft im Koma liegen, kann man ganz schlecht fragen. Da werden die Eltern bzw. nächsten Angehörigen gefragt, bzw. diese klagen dann dass sie ihr Kind "töten lassen dürfen". noch nicht, wenn wir aber irgendwann unsere behandlungen selbst zahlen müssen, und eltern für ihr komakrankes kind, sieht die sache nämlich anders aus
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15 Mar 2008, 14:25
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32. Schein
Punkte: 1131
seit: 26.06.2005
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Zitat(Mimi @ 15 Mar 2008, 11:20) als ob die betreffende person nicht gefragt wird, bzw. es nicht selbst entscheidet. wir reden hier von dem fall, dass die person sterben will!
Ein 21-jährige BWL-Student denkt sich "Bevor ich bis an mein Lebensende im Rollstuhl sitze, sollen die mich lieber ausknipsen." und rennt zum Notar. Zwanzig Jahre später denkt er schon lange nicht mehr an den Termin damals beim Notar. Er ist jetzt glücklich verheiratet, hat zwei süße Kinder, die er über alles liebt, einen Job, bei dem er richtig Kohle scheffelt, ein wunderschönes Einfamilienhaus in bester Lage, viele gute Freunde, einen Hund mit Stammbaum und ein Auto um das ihn die ganze Nachbarschaft beneidet. Eine Querschnittslähmung würde ihm das Leben nicht zur Hölle machen. Eines Tages nimmt ihm ein 21-jähriger BWL-Student in Papas Porsche die Vorfahrt. Er landet bewusstlos in der Notaufnahme. Der behandelnde Arzt stellt die Rollstuhldiagnose. Anhand seiner Versicherungskarte wird festgestellt, was in diesem Fall zu unternehmen ist und weil der nächste Notfall gerade reinkommt, beeilt sich der Arzt. Tolle Geschichte, oder?! Zitat(Chino @ 15 Mar 2008, 12:36) Aktive Sterbehilfe mit dem Töten von Mensche gegen ihren Willen gleichzusetzten geht am Thema vorbei, denn das wäre keine aktive Sterbehilfe sondern Mord und ist demnach ein völlig anderes Thema.
Siehe oben. Fällt was auf?
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15 Mar 2008, 14:51
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∴~∇~∞~Δ~Ξ
Punkte: 7060
seit: 01.10.2003
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Es fällt auf, dass sowas nie passieren wird da eine Querschnittslähmung kein Verlust des Interlekts bedeutet und der Fall auch bei erlaubter Sterbehilfe so nie eintretten würde. Man muss doch zwischen Selbstmord und Sterbehilfe unterscheiden. Zum Selbstmord ist theoretisch jeder fähig, der nicht auf andere angewiesen ist und z.B. nicht im Krankenhaus an einer Herz-Lungenmaschine hängt. Es geht doch bei der Diskussion um Sterbehilfe darum, ob "todkranke" Menschen selber entscheiden dürfen vorzeitig zu sterben, um sich die Qualen zu ersparen, oder ob sie es nicht dürfen. Es heißt ja ausdrücklich "Sterbe-hilfe", weil viele dieser Menschen selber gar keine Selbstmord mehr begehen können und Hilfe beim Umsetzten ihres Willens brauchen, weil sie z.B. im Krankenhaus künstlich am Leben gehalten werden. Mein Opa war Dialyse Patient und hat sich irgendwann "selber" dazu entschieden, dass er die Qualen nicht mehr ertragen will und das er nicht mehr zur Dialyse "gebracht" bzw. "abgeholt" werden möchte um dann innerhalb weniger Tage zu sterben. Als der Arzt das mitbekommen hat sollte mein Opa zwangseingewiesen werden um dann künstlich am Leben erhalten zu werden ... Zum Glück hatte der Arzt irgendwann ein Einsehen und hat keine weiteren Schritte eingeleitet, so dass mein Opa nach knapp eine Woche ruhig einschlief und starb. Wäre die Sache etwas anders gelaufen würde er womöglich noch heute "gegen seinen Willen" irgendwo im Krankehaus per Dialyse, Herz-Lungenmaschine und was sonst noch so möglich ist, am Leben gehalten werden ... unter Massen von Schmerzmittel. Warum, soll man dem Menschen in solchen Situationen seinen freien Willen absprechen? Socres, dass Ende einer Wurst gehört genau so zur Wurst wie ihr Anfang Grüsse C°°°
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15 Mar 2008, 14:51
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6. Schein
Punkte: 1339
seit: 27.01.2005
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Zitat(Socres @ 15 Mar 2008, 12:47) nein der tod is tod und leben is leben, nur sind sie miteinander verknüpft und wo steht bitte, das man leben MUSS??? €: ich würde sterbehilfe nicht nur auf todkranke menschen beziehen. und soweit ich weiß, gibt es auch aufweitungen der sterbehilfe auf kerngesunde menschen. Dieser Beitrag wurde von Mimi: 15 Mar 2008, 14:54 bearbeitet
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15 Mar 2008, 15:06
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6. Schein
Punkte: 1339
seit: 27.01.2005
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soll ich meinen oberen beitrag nochmal quoten? soetwas entscheidet man doch nicht schon 20 jahre vorher und denkt dann nicht mehr dran, wenn man soetwas schreibt, dann vergisst man es nicht. €: so eine verfügung schreibt man nicht, wenn der fall noch nicht eingetreten ist... €2: Zitat Das steht in unsren Genen. das ist in meinen augen totaler unfug. klar, der eigentliche sinn des lebens ist die erhaltung der eigenen art. aber heute geschehen soviele dinge nicht mehr auf natürliche und instinktive art, warum sollte also immer bei allen der "überlebenstrieb" vorhanden sein? eben, ist es nicht. Dieser Beitrag wurde von Mimi: 15 Mar 2008, 15:10 bearbeitet
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15 Mar 2008, 15:11
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creamed my pantz.
Punkte: 2512
seit: 05.01.2007
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Zitat(Socres @ 15 Mar 2008, 12:02) noch nicht, wenn wir aber irgendwann unsere behandlungen selbst zahlen müssen, und eltern für ihr komakrankes kind, sieht die sache nämlich anders aus was is das denn fürn blödsinn? aktive sterbehilfe geschieht ausdrücklich durch den willen des patienten, hat er keinen willen mehr, gibt's diese hilfe auch nicht, so einfach is das ps niemand sollte ärzte zwingen dürfen, dies zu tun, da kommt der wille des arztes ins spiel Dieser Beitrag wurde von loco: 15 Mar 2008, 15:12 bearbeitet
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