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Schon GEZahlt?
Antworten(285 - 299)
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21 Jun 2007, 16:52
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Herr Dachs
Punkte: 8394
seit: 15.12.2004
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Zitat(JoSchu @ 14 Jun 2007, 13:32) Auch bei der GEZ gilt die Unschludsvermutung. Du musst denen gar nichts nachweisen, auch wenn sie gerne etwas anderes behaupten. ich glaub ne unschuldsvermutung gilt ausschließlich vor gericht. Zitat(Robin @ 14 Jun 2007, 19:03) Ich hab beim Thema GEZ Verständnisschwierigkeiten. das haben hier die meissten Zitat(Robin @ 14 Jun 2007, 19:03) Regt euch lieber direkt über die ÖRs auf, die sich nicht an den Fernseh-Staatsvertrag halten und Gülle am laufenden Bande produzieren. rofl... nur weil nicht den ganzen tag dinge kommen die dir gefallen heisst das lange noch nicht das die sich nicht an den fernsehstaatsvertrag halten... bei einer vielschichtigen bevölkerung, und dem anspruch allen ein sie interessierendes fernseh/radio programm zu bieten, wirst du wohl mit ner 2 stunden pro woche programm die deinen nerv treffen zufrieden sein. Zitat(Der_Beo @ 21 Jun 2007, 16:24) mal wieder Fred pushen! HILFE heute war der GEZ mann da und hat dummerweise musik in der wohnung gehört!!! daher drohte er glatt mit 250€ strafbescheid! wie verhalte ich micht! HILFE!! tja... am besten du machst das was der gesetzgeber vorschreibt, du meldest einfach deine geräte an... is doch echt nich so schwer! Zitat(Zottelfisch @ 21 Jun 2007, 16:42) hören zählt nich.. die GEZ-leute müssen das Gerät sehen! richtig, allerdings genügt der verdacht des betruges um hier genauer nachzuprüfen, zur not auch mit polizeilicher hilfe!
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21 Jun 2007, 19:10
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6. Schein
Punkte: 1280
seit: 25.10.2003
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Zitat(Socres @ 21 Jun 2007, 17:03) naja das is scho richtig, aber ich würd mich nicht drauf verlassen, die möglichkeit ist gegeben. und umso mehr man sich (unrechtmäßig) mit der gez anlegt, umso angepisster sind die natürlich auch, und das kann ich verstehen! dafür braucht man erst mal nen richterlichen beschluss.... der grüne clown an der tür darf genausowenig rein wie der gez-mann... edit: loco war schneller^^ Dieser Beitrag wurde von cleanerjp: 21 Jun 2007, 19:10 bearbeitet
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19 Aug 2007, 15:56
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1. Schein
Punkte: 14
seit: 12.06.2007
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Will nur hier mitteilen das alles nach meinen Wünschen abgelaufen ist. Danke an die User die hier den einen oder anderen Tipp gegeben haben
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19 Aug 2007, 18:48
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Herr Dachs
Punkte: 8394
seit: 15.12.2004
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Zitat(loco @ 21 Jun 2007, 18:35) echt? das is ja hart, dann sollte das Modell GEZ wohl erst recht verschwinden, wenn es nicht einmal seine Aufgabe erfüllt man sieht das dein sachverstand gegen null tendiert! Zitat(cleanerjp @ 21 Jun 2007, 19:10) dafür braucht man erst mal nen richterlichen beschluss.... der grüne clown an der tür darf genausowenig rein wie der gez-mann... edit: loco war schneller^^ grüne clowns stehen vor niemandens tür!
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19 Aug 2007, 23:58
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Vordiplom
Punkte: 748
seit: 08.02.2006
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Menno socres, sei halt nich gleich so angepisst Du hast ja auch "Recht" in Bezug auf die GEZ!!! Muss mich auch noch bei Dir entschuldigen, weil ich vor Kurzem ne falsche Vermutung hatte: Auch wenn ganz Deutschland irgendwann bzgl. der ÖR komplett auf DVB-T umgestellt wird, muss man trotzdem für ne alte Glotzkiste GEZ bezahlen, obwohl die dann nur noch Schneeflocken reinbekommt. Diese Rechtsauffassung finde ich jedoch schon recht seltsam... "Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden? Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang. Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist. Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann. Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen." Quelle: GEZDieser Beitrag wurde von Chrizzly: 19 Aug 2007, 23:59 bearbeitet
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schildkroet |
20 Aug 2007, 01:29
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Abgemeldet
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Zitat Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist. Das ist das Allerletzte. Ich finde es traurig, dass man die Bürger in den "so hoch gelobten Verbraucherschutz-Zeiten" noch so verarschen kann. In der freien Wirtschaft darf das keiner. Hatte mal eine Doku gesehen, die GEZ-Fahnder begleitet hat. Die haben einem Museum (!) 7000 Euro aufgebrummt, weil es zu Videovorführungen für Schüler (!!) einen Fernseher (ohne Antenne) in einer Art Klassenzimmer hatte. Da war weit und breit keine Antenne, auch kein Anschluss oder Ähnliches... Da kommt mir die Wurst, ehrlich!
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