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>Persönlichkeitsrechte von Polizisten darf man Polizisten einfach so fotografieren?

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post 15 Aug 2011, 18:54
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Frau Dachs
*******

Punkte: 1082
seit: 17.03.2009

Zitat(bunglefever @ 15 Aug 2011, 16:43)
Hätteste in Medienrecht aufgepasst, dann wüssteste dass Polizisten im Dienst durchaus nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn sie fotografiert werden.
*

DU hattest Medienrecht. Ich hab während dessen was ordentliches gelernt. Und was auch immer du da glaubst, gehört zu haben: auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht. Schlag noch mal den Hefter auf, Herzchen oder probier es direkt im Kunsturhebergesetz.
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post 17 Aug 2011, 08:32
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Herr Dachs
*********

Punkte: 8394
seit: 15.12.2004

Zitat(aeon @ 17 Aug 2011, 06:49)
eigentlich gehts in dieser diskussion nur darum, dass anfertigen nicht gleich veroeffentlichen ist, ersteres hat schlummerpieps als verletzung der persoenlichkeitsrechte des photographierten bezeichnet, weil sie es mit der veroeffentlichung gleichsetze, diesen umstand hat mmarx versucht zu berichtigen...soweit haben das auch alle ausser socres und schlummerpieps verstanden  biggrin.gif

@HGAZIS: darum gehts ja nicht...
*

falsch, das hat niemand als verletzung der persönlichkeitsrechte ausgelegt. die verletzung ergibt sich erst durch kug. ich habe einzig behauptet daß man die fotos ohne einwilligung nicht hätte anfertigen dürfen. dabei bezog ich mich auf einen der oben genannten links. im gegensatz zu dir habe ich diesen gelesen und als nicht-jurist kann man durchaus zu dieser auslegung gelangen. nachdem ich gestern mit legu telefonierte kamen wir zu dem schluß, daß das anfertigen prinzipiell erstmal erlaubt ist, jedoch gelten auch hier logische einschränkungen. wenn fotos angefertigt werden mit dem ziel der veröffentlichung (was hier ja der fall war) dann brauchts es die einwilligung. natürlich gibts dann noch ein paar dinge die das anfertigen ausschließen aber geschenkt, die spielen hier ja keine rolle.

fakt ist eins: der nacktschreiter hat eine ordnungswidrigkeit begangen, moddin eine straftat, mit dem nacktschreiter beschäftigt sich aller höchstens das ordnungsamt, mit moddin stattdessen ein staatsanwalt(wenn es zu einer anzeige käme).
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