Hätteste in Medienrecht aufgepasst, dann wüssteste dass Polizisten im Dienst durchaus nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn sie fotografiert werden.
DU hattest Medienrecht. Ich hab während dessen was ordentliches gelernt. Und was auch immer du da glaubst, gehört zu haben: auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht. Schlag noch mal den Hefter auf, Herzchen oder probier es direkt im Kunsturhebergesetz.
Wie schwer ist es denn eigentlich, den Unterschied zwischen „Du darfst nicht“ und „Du darfst nicht, ausser […]“ zu sehen? Offensichtlich gibt es da einen, denn der eine Satz ist laenger als der andere. Aber nein, du hast schon recht, es liegt sicher eher daran, dass ich spinne, als dass du nicht in der Lage bist, genau zu formulieren, was du eigentlich sagen willst …
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In my talons, I shape clay, crafting life forms as I please. Around me is a burgeoning empire of steel. From my throne room, lines of power careen into the skies of Earth. My whims will become lightning bolts that devastate the mounds of humanity. Out of the chaos, they will run and whimper, praying for me to end their tedious anarchy. I am drunk with this vision. God: the title suits me well.