Hätteste in Medienrecht aufgepasst, dann wüssteste dass Polizisten im Dienst durchaus nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn sie fotografiert werden.
DU hattest Medienrecht. Ich hab während dessen was ordentliches gelernt. Und was auch immer du da glaubst, gehört zu haben: auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht. Schlag noch mal den Hefter auf, Herzchen oder probier es direkt im Kunsturhebergesetz.
Ich weiß nicht wie du dir diesen Fasching zusammenklamüserst oder welche Pilze man dafür fressen muss. Es ist hinreichend belegt dass du keine Polizisten fotografieren darfst auch nicht wenn sie im Dienst sind, es seihe denn du holst Dir dazu vorher die Genehmigung oder eine der genannten Ausnahmen liegt vor. Da gibts doch nichts dranne rumzuschlussfolgern?! Das du fein versuchst hier den Mathetroll zu machen ehrt dich, es nutzt aber nunmal nichts, denn deine ganze Schlussfolgerei ist fürn Arsch, da du damit schlecht die Belege umdeuten kannst.
Auch die Behauptung man dürfe Polizisten im Dienst nicht fotografieren (Ausnahmen davon hat nie irgendwer bestritten sondern zusätzlich angegeben) bedarf keiner weiteren Aufdröselei und Verbiegung. Du darfst nicht einfach irgendwelche Menschen fotografieren, das schließt Polizisten, im Dienst oder nicht, ein. Du darfst auch nicht einfach so durch Null teilen, egal welche Farbe die Null hat. (Der Vergleich Null/Polizist mag zwar hier gern für Erheiterung sorgen zielt jedoch nicht auf die dafür notwendige Bedeutung von "Null" ab)