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>Persönlichkeitsrechte von Polizisten darf man Polizisten einfach so fotografieren?

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post 15 Aug 2011, 18:54
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Frau Dachs
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seit: 17.03.2009

Zitat(bunglefever @ 15 Aug 2011, 16:43)
Hätteste in Medienrecht aufgepasst, dann wüssteste dass Polizisten im Dienst durchaus nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn sie fotografiert werden.
*

DU hattest Medienrecht. Ich hab während dessen was ordentliches gelernt. Und was auch immer du da glaubst, gehört zu haben: auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht. Schlag noch mal den Hefter auf, Herzchen oder probier es direkt im Kunsturhebergesetz.
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post 15 Aug 2011, 23:58
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Are you afraid?
********

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Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 22:45)
Ich erkläre es dir noch mal in aller Kürze: Es wurde gestern ein Polizist im Dienst fotografiert und hier das Foto zur Schau gestellt. Damit wurden die Persönlichkeitsrechte, speziell das Recht am eigenen Bild, dieses Polizisten verletzt.*


Das habe ich nie bestritten.

Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 22:45)
Das Recht am eigenen Bild wird schon beim Fotografieren verletzt und nicht erst beim Veröffentlichen, denn Bilder bedürfen immer einer Zustimmung zu einer eventuellen Veröffentlichung, sonst dürfen sie gar nicht erst gemacht werden.*


Wir hatten doch weiter oben schon einmal festgehalten, dass es Faelle gibt, in denen eine Zustimmung eben gerade nicht erforderlich ist, und eine Zustimmung also insbesondere nicht immer erforderlich sein kann. Die Begruendung ist also falsch damit ungeeignet, da sie genauso gut fuer die gegenteilige Aussage „Das Recht am eigenen Bild wird nicht schon beim Fotografieren verletzt, sondern erst beim Veroeffentlichen“ herangezogen werden kann (ex falso …).

Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 22:45)
(Aber dieses Detail ist hinfällig, da die entsprechenden Bilder nun wirklich veröffentlicht wurden und man sich nicht mehr über ein "ist bloßes Fotografieren schon eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts" streiten muss.)
*


Ich habe zu keinem Zeitpunkt bestritten, dass die Frage fuer den konkreten Fall hinfaellig ist. Inwiefern ist diese Hinfaelligkeit fuer die allgemeine Aussage relevant?

Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 22:45)
Die entsprechenden Gesetze, warum Persönlichkeitsrechte, im  Speziellen die Rechte am eigenen Bild, für alle gelten und keine der Ausnahmen über relative Personen der Zeitgeschichte hier greift, findest du ja auf den Seiten zuvor.
*


Auch das habe ich nie bestritten.

Zitat(Socres @ 15 Aug 2011, 22:50)
Achsooooo, na das klingt logisch. Aber was hat dann mmarx erzählt?
*


Die eine enthaltene Schlussfolgerung ist zwar gueltig, aber nicht korrekt; ansonsten enthaelt die Argumentation nur sowieso unbestrittene Tatsachen. Insgesamt ist sie nicht geeignet, die allgemeine Behauptung, man duerfe Polizisten im Dienst nicht fotografieren, zu untermauern (zumal ja schon geklaert war, dass die Behauptung in dieser Form falsch ist), und ohne diese Behauptung laeuft deine Argumentation, dass auch Polizisten im Dienst Persoenlichkeitsrechte haben, ins Leere, denn diese Tatsache alleine wurde ja nie bestritten. Wenn das natuerlich von vornherein so geplant war, bitte …


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In my talons, I shape clay, crafting life forms as I please.
Around me is a burgeoning empire of steel.
From my throne room, lines of power careen into the skies of Earth.
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Out of the chaos, they will run and whimper, praying for me to end their tedious anarchy.
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