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>Persönlichkeitsrechte von Polizisten darf man Polizisten einfach so fotografieren?

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post 15 Aug 2011, 18:54
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Frau Dachs
*******

Punkte: 1082
seit: 17.03.2009

Zitat(bunglefever @ 15 Aug 2011, 16:43)
Hätteste in Medienrecht aufgepasst, dann wüssteste dass Polizisten im Dienst durchaus nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn sie fotografiert werden.
*

DU hattest Medienrecht. Ich hab während dessen was ordentliches gelernt. Und was auch immer du da glaubst, gehört zu haben: auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht. Schlag noch mal den Hefter auf, Herzchen oder probier es direkt im Kunsturhebergesetz.
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post 15 Aug 2011, 22:00
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Herr Dachs
*********

Punkte: 8394
seit: 15.12.2004

Du versuchst es dir jetzt auf Teufel komm raus irgendwie hinzubiegen oder? Die Offensichtlichkeit des vorliegenden Falles ignorierst du dabei jedoch.

Zu der Widerlegung: Ich weiß nicht ob du einfach nicht verstehst was in den verlinkten artikeln steht: Es gibt in der Juristerei nie eine allgemeine Aussage im mathematischen Sinne, wohl aber wenn man den gesunden Menschenverstand mit der aktuellen Rechtsprechung verheiratet. Das sagt dann nämlich, übersetzt: Fotografieren von Polizisten im Dienst (oder anderen Menschen wie Müllfahrer Kernkraftgegner oder bärtige Nerds) prinzipiell nur Zulässig wenn man eine Genehmigung einholt, vorher! Diese Genehmigung kann unter wenigen Umständen jedoch hinfällig sein. Dies jedoch sind exklusive Spezialfälle. Gesetze regeln immer ersteinmal die Grundsätzlichkeit und formulieren dann bestimmte Ausnahmen für spezielle, sehr genau abgegrenzte Sachverhalte. Andersrum wärs auch blöd. Das fotografieren von Polizisten im Dienst ist also allgemein ersteinmal unzulässig (ohne genehmigung). Das kannst du ja genau nachlesen. Denn der Spezialfall "Polizist im Dienst" existiert nicht sondern wird anderweitig abgedeckt.
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