Hätteste in Medienrecht aufgepasst, dann wüssteste dass Polizisten im Dienst durchaus nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn sie fotografiert werden.
DU hattest Medienrecht. Ich hab während dessen was ordentliches gelernt. Und was auch immer du da glaubst, gehört zu haben: auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht. Schlag noch mal den Hefter auf, Herzchen oder probier es direkt im Kunsturhebergesetz.
Ja, dann musst du jetzt nur noch zeigen, dass zu keinem Bild eines Polizisten im Dienst eine Situation denkbar ist, in der die Veroeffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung des Polizisten zulaessig waere (das heisst konkret, fuer jedes Bild und jede denkbare Situation muss jede Verbreitung und Veroeffentlichung unzulaessig sein), und schon hast du recht.
Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 20:36)
Denken, Bernd, kannst du es? Es wurde hier zur Schau gestellt.
Kannst du nicht zwischen einer abstrakten, allgemeinen Aussage „Das Fotografieren von Polizisten im Dienst verlezt deren Persoenlichkeitsrechte“ und einem konkreten Beispiel „XYZ verletzt durch die Veroeffentlichung der Bilder von Polizisten im Dienst deren Persoenlichkeitsrechte“ differenzieren, oder willst du es bloss nicht?
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In my talons, I shape clay, crafting life forms as I please. Around me is a burgeoning empire of steel. From my throne room, lines of power careen into the skies of Earth. My whims will become lightning bolts that devastate the mounds of humanity. Out of the chaos, they will run and whimper, praying for me to end their tedious anarchy. I am drunk with this vision. God: the title suits me well.