Hätteste in Medienrecht aufgepasst, dann wüssteste dass Polizisten im Dienst durchaus nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn sie fotografiert werden.
DU hattest Medienrecht. Ich hab während dessen was ordentliches gelernt. Und was auch immer du da glaubst, gehört zu haben: auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht. Schlag noch mal den Hefter auf, Herzchen oder probier es direkt im Kunsturhebergesetz.
Vielleicht schlaegst du auch erstmal selber nach und suchst die Stelle, aus der sich ergibt, dass das Fotografieren von Polizisten im Dienst eine Verletzung ihrer Persoehnlichkeitsrechte darstellt, denn das ist gerade die Luecke in deiner Argumentation.
ich habe das gerade getan weil der hefter eh vor mir liegt: nach §22 KUG ist eine einwilligung grundsetzlich notwendig. Ausnahmen nach §23 Abs. 1 nur wenn es sich um eine Person der Zeitgeschichte handelt (Medienöffentlichkeit, Politiker, Adlige, Fußballspieler...), Personen nur Beiwerk sind (Gebäudefotos etc), Bei Bildern von Versammlungen oder ein höheres Interesse der Kunst besteht
Und eine Person der Zeitgeschichte ist ein normaler Polizist nicht, ich denke da sind wir uns alle einig.
€: aeon: ob du dabei warst oder nicht spielt keine rolle, du hast geschrioeben was der polizist gesagt hat und das rechtfertigt eine empörung nunmal nicht.