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off Mike | post 25 Feb 2006, 12:37 | Themenlink
Hi Leute,
ich suche einen Kassenzettel/Kontoauszug von einem Trekstor i.Beat 300 (1,5gb) für einen Umtausch beim Händler (Laden oder Großhandel(Medimarkt, Saturn...)), wäre auch bereit ein Glas Nutella oder Ähnliches springen zu lassen. Ihr bekommt den Kassenzettel natürlich sofort nach Umtausch zurück.
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Antworten(1 - 12)
wombat1st off post 25 Feb 2006, 13:44 | Antwort#2
mit dem kassenzettel kann der besitzer nur hinterher nicht mehr viel anfangen. da ist ein glas nutella wohl ein bißchen wenig wink.gif
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psyabu off post 25 Feb 2006, 14:50 | Antwort#3
ausserdem sind doch massenspeichermedien vom umtausch ausgeschlossen oder? zumindest im conrad letztens erlebt.
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Perseus post 25 Feb 2006, 14:51 | Antwort#4
Zitat(psyabu @ 25 Feb 2006, 13:50)
ausserdem sind doch massenspeichermedien vom umtausch ausgeschlossen oder? zumindest im conrad letztens erlebt.
*

Auf welcher rechtlichen Grundlage?
Das wär ja noch schöner.
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Mike off post 25 Feb 2006, 19:52 | Antwort#5
Klar kannst du den Kassenzettel dann normal weiter verwenden, du hast schließlich mindestens 2 Jahre Garantie, egal wie oft du das Gerät in dieser Zeit umtauschst. Hab meine Kopfhörer auch schon 2 mal neu geholt. Mehr als 10eu bin ich auch nicht bereit dafür auszugeben.
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Perseus post 25 Feb 2006, 20:26 | Antwort#6
Zitat(Mike @ 25 Feb 2006, 18:52)
Klar kannst du den Kassenzettel dann normal weiter verwenden, du hast schließlich mindestens 2 Jahre Garantie, egal wie oft du das Gerät in dieser Zeit umtauschst. Hab meine Kopfhörer auch schon 2 mal neu geholt. Mehr als 10eu bin ich auch nicht bereit dafür auszugeben.
*

Gewährleistung != Garantie

Du hast 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung vom Händler, d.h. er hat eine Nachbesserungsverpflichtung bei Mängeln.

Garantie gibt dir der Hersteller und ist eine Schadensersatzleistung und ist freiwillig.
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Mike off post 26 Feb 2006, 20:10 | Antwort#7
Danke, aber zumindest im Saturn und Mediamarkt hat man mir gesagt das ich den Player ohne Probleme umtauschen kann, deshalb würde ich mich sehr freue wenn jemand den Kassenzettel hat und ihn mir leihen würde, gegen eine Aufwandsentschädigung.
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psyabu off post 26 Feb 2006, 21:26 | Antwort#8
Zitat(Perseus @ 25 Feb 2006, 13:51)
Auf welcher rechtlichen Grundlage?
Das wär ja noch schöner.
*


wie gesagt, im conrad erlebt...
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MaGik off post 27 Feb 2006, 18:41 | Antwort#9
hey mike. aufn dampfer wohl nich fündig geworden? *lol*
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gfx-shaman off post 27 Feb 2006, 19:57 | Antwort#10
das mit dem nicht akzeptieren umtausch kommt durchaus auf den haendler an, welche rechtliche grundlage sollte ihn denn dazu verpflichten etwas umzutauschen? wink.gif

ums mal an selbigem bsp zu verdeutlichen:

ich habe nen mp3player seit nem dreiviertel jahr. nun hat er auf einmal einen defekt.
der haendler will und wird die garantie (wenn ueberhaupt seitens des herstellers vorhanden) nicht abwickeln. die gewaehrleistung wird nicht wirklich ziehen, warum, das wird dir dein haendler sicherlich gern erklaeren wink.gif

in diesem fall kann man sich nur direkt an den hersteller wenden und hoffen wink.gif
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Perseus post 27 Feb 2006, 20:10 | Antwort#11
Zitat(gfx-shaman @ 27 Feb 2006, 18:57)
das mit dem nicht akzeptieren umtausch kommt durchaus auf den haendler an, welche rechtliche grundlage sollte ihn denn dazu verpflichten etwas umzutauschen? wink.gif

§437 BGB ("Nacherfüllung", wenn nicht anders möglich also umtauschen.)

Zitat
der haendler will und wird die garantie (wenn ueberhaupt seitens des herstellers vorhanden) nicht abwickeln.

Warum sollte er auch. Garantie ist Herstellersache.

Zitat
die gewaehrleistung wird nicht wirklich ziehen, warum, das wird dir dein haendler sicherlich gern erklaeren wink.gif

verständlich.
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gfx-shaman off post 27 Feb 2006, 20:36 | Antwort#12
auch mit §437 BGB wirst du evtl nicht sehr weit kommen, aber warum kann dir der haendler durchaus auch gern aufgrund der rechtslage erklaern. ein erfolgreicher umtausch bzw eine reparatur sind natuerlich trotzdem nicht ausgeschlossen.
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