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Kolloquium im ersten Monat "danach"

muss ich mich jetzt neu zurückmelden oder nicht
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post 14 Aug 2012, 16:22

Neuling


Punkte: 6
seit: 17.10.2011

Hallo,

ich hab nur eben mal ne kurze Frage, die man grundsätzlich sogar mit Ja und Nein beantworten kann.

Ich bin derzeit beim Schreiben meiner Bachelorarbeit in Politikwissenschaft und gebe Ende September ab - habe also alle Fristen des Bachelors eingehalten, bleibe innerhalb der 6 Semester usw. - super!
Jetzt ist da allerdings das Kolloquium. Im Prüfungsamt sagte man mir bei der Abgabe, dass ich mich nicht neu zurückmelden muss und innerhalb der Regelstudienzeit bleibe, wenn ich noch im Oktober verteidige. (Während meiner Erarbeitung verteidigen möchte ich eher nicht.)

Ist das so richtig? Möchte nur unnötige Scherereien vermeiden, zumal ich dann auch zwecks Master woanders (vorläufig, da noch ohne Abschluss) immatrikuliert werde usw. Grundsätzlich traue ich den Aussagen des PA auch, nur war das ein Tag mit einigen Pannen (Schreibfehler/falsches Abgabedatum auf dem Anmeldeformular usw.) und ich will deshalb lieber auf Nummer sicher gehen smile.gif

Vielen Dank!
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post 14 Aug 2012, 17:00
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alleingelassen.
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Punkte: 9584
seit: 22.10.2004

Zitat
Jetzt ist da allerdings das Kolloquium. Im Prüfungsamt sagte man mir bei der Abgabe, dass ich mich nicht neu zurückmelden muss und innerhalb der Regelstudienzeit bleibe, wenn ich noch im Oktober verteidige. (Während meiner Erarbeitung verteidigen möchte ich eher nicht.)


Was ist denn mit dem Kolloquium?
Welche "Erarbeitung"? Dachte, Du hast bereits abgegeben?
Und: Bist Du denn sicher, dass Du einen Verteidigungstermin im Oktober bekommen würdest?

abd, unverständlich.


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post 14 Aug 2012, 19:39
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... von Danone
***

Punkte: 265
seit: 17.04.2010

Also ich kenn das auch von Kommilitonen (mit Bachelor), die im Oktober erst verteidigt haben und sich nicht neu zurück gemeldet haben. Diese waren auch bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben.
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post 18 Aug 2012, 10:13

Neuling


Punkte: 6
seit: 17.10.2011

Danke Florida...

Und ich denke, so unverständlich ist es nicht
a) ich schreibe und gebe im SEPTEMBER (s.o.) ab.
b) Ja, ich werde mit ziemlicher Sicherheit nen Termin im Oktober bekommen, zumal das bei uns alles auf persönlicher Absprache mit dem Lehrpersonal beruht. Mir ging es nur um die Frage nach der "Ablegbarkeit des Kolloquiums" da ich zu diesem Zeitpunkt ja auch schon exmatrikuliert und wo anders eingeschrieben bin
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post 18 Aug 2012, 14:32
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Froschologe
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Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

Zitat(quick-mick @ 14 Aug 2012, 16:22)
Ich bin derzeit beim Schreiben meiner Bachelorarbeit in Politikwissenschaft und gebe Ende September ab [...] Im Prüfungsamt sagte man mir bei der Abgabe
*



das ist unverständlich.


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post 21 Aug 2012, 12:55

Neuling


Punkte: 6
seit: 17.10.2011

Zitat(wombat1st @ 18 Aug 2012, 14:32)
das ist unverständlich.
*


"Abgabe...(DES FORMULARS)" stimmt, das hab ich tatsächlich vergessen
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