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HILFE! Exmatrikulation

Brauche dringend Hilfe wegen Exma von Amts wegen
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post 25 May 2011, 17:55

Neuling


Punkte: 3
seit: 25.05.2011

Hallo, ich brauche dringend Hilfe denn ich habe ein Problem.

Ich bin an der Uni eingeschrieben, habe den Semesterbeitrag nicht gezahlt und habe nun die Exmatrikulation von Amts wegen bekommen. War mir egal, denn es ist klar dass ich zum Wintersemester an einer anderen Uni etwas anderes studieren möchte.
Wie ist das jetzt mit dem Kindergeld? Habe ich darauf jetzt noch Anspruch? Muss ich mich jetzt trotzdem ausbildungssuchend/arbeitssuchend beim Amt melden obwohl ich ja eh nur diese eine halbe Jahr zu Hause bin?
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post 25 May 2011, 17:58
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Automatix
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seit: 09.11.2005

Da mir grad dazu nichts einfällt lasse ich hier dennoch mal den Tip liegen, dich mit deinen Fragen an die Studienberatung zu wenden, die können dir da im Allgemeinen auf alle Fragen eine Antwort liefern wink.gif

Klick mich smile.gif


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Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
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post 25 May 2011, 18:05
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Wenn du keine Ausbildung hast, kriegst du auch kein Kindergeld. Offiziell müsstest du dich natürlich beim Amt als arbeitssuchend melden, aber wenn du so über die Runden kommst, kräht da kein Hahn nach.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 25 May 2011, 18:19

Neuling


Punkte: 3
seit: 25.05.2011

Zitat(Chris @ 25 May 2011, 18:05)
Wenn du keine Ausbildung hast, kriegst du auch kein Kindergeld. Offiziell müsstest du dich natürlich beim Amt als arbeitssuchend melden, aber wenn du so über die Runden kommst, kräht da kein Hahn nach.
*



ich bin aber erst 20 und somit steht auf der kindergeldseite würde ich wenn ich mich ausbildungssuchend melde noch kindergeld bekommen...
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post 25 May 2011, 18:40
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Nun dann musst du das tun ... bzw. mein kritisch mit deinem Berater bei der ARGE reden. Wichtig ist aber für die, dass du immer Nachweise darüber hast, dass du Kindergeld-berechtigt bist (z.B. Immabescheinigung). Ansonsten fordern die das nämlich gerne mal zurück.
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post 25 May 2011, 20:07
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32. Schein
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Punkte: 1131
seit: 26.06.2005

So lange man keine abgeschlossene Berufsausbildung hat und die jeweils geltende Altersgrenze noch nicht gerissen hat (dürfte im vorliegenden Fall 25 Jahre + Zivil-/Wehrdienstzeit sein) gibt's Kindergeld - egal was is' ...


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Man sieht sich ... wetten?
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post 26 May 2011, 00:47
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Herr Dachs
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Punkte: 8394
seit: 15.12.2004

richtig, alles andere is quatsch
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post 26 May 2011, 14:15

Neuling


Punkte: 3
seit: 25.05.2011

wenn ich mich da ausbildungssuchend melde und sage ich habe aber schon zum oktober was (da der studiengang ja zulassungsfrei ist), stecken die mich dann trotzdem in isone maßnahme oder so?
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post 26 May 2011, 14:54
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makellos!
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Punkte: 9823
seit: 10.05.2005

eigentlich ja, du darfst nur leistungen beziehen, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. wenn de n netten sachbarbeiter hast, lässt der sich deine situation aber erklären und lässt dich vllt. durchs raster fallen...


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Lore Inga Rick hat dem Wellensittich beigebracht "Hitler" und "Goebbels" zu sagen
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post 26 May 2011, 16:58
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versucht
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Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

Zitat(Fuchs @ 26 May 2011, 14:54)
eigentlich ja, du darfst nur leistungen beziehen, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. wenn de n netten sachbarbeiter hast, lässt der sich deine situation aber erklären und lässt dich vllt. durchs raster fallen...
*

hier gehts nicht um alg I oder alg II. Du meldest dich, wie nach dem abitur die 3 monate bis zum studium als "ausbildungssuchend". das benötigst du lediglich fürs kindergeld, und für die spätere rente, falls du schon mal in die rentenkasse eingezahlt hast. wenn du dem amt dann zusätzlich noch sagst, dass das nur fürs kindergeld ist und dass du auch schon sicher wieder eine neue ausbildungsstelle hast sollte das keine probleme geben.
du stehst dem arbeitsmarkt als ausbildungssuchender quasi von vornherein nicht im eigentlichem sinne zur verfügung


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Weep not for sights unseen
May your love never end and if you need a friend,
there's a seat here along side me.

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post 26 May 2011, 18:52
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makellos!
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Punkte: 9823
seit: 10.05.2005

auch als abbrecher?
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post 27 May 2011, 07:55
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Diplom
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Punkte: 1884
seit: 17.03.2009

Arbeitssuchend musst du dich nicht zwangsweise melden, Kindergeld geht auch so. Arbeitssuchend is nur wegen Rentenkram. Krankenversicherung sollte über Familie laufen, so what. Das halbe Jahr nutzen und arbeiten gehen, könnte übrigens eventuelle Lücken durch fehlendes Kindergeld prima ausgleichen shifty.gif


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wer braucht schon liebe, wenn man dinge mit käse überbacken kann


"Ihren Ansatz halte ich für interessant, aber irrelevant"


HäMa war hier!!!
Bernd auch...
aeon auch

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post 27 May 2011, 09:40
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versucht
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Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

hier gehts nich um "arbeitssuchend" sondern um "ausbildungssuchend", das is was anderes! Wenn man sich arbeitssuchend meldet, bekommt man def. kein Kindergeld (weil a) zu alt b) schon ausbildung fertig)

@Fuchs: ja, er will ja im Oktober woanders was anfangen, da er noch keine abgeschlossene Ausbildung hat, ist das eigentlich Usus.
Ausbildungssuchend kannst du dich zwischen 2 Ausbildungsabschnitten (Abi->Studium, abgebrochenes Studium->neues Studium, nicht aber abgeschlossenes Studium->Aufbaustudium)1 Jahr melden, du bekommst keine Bezüge und wirst in Ruhe gelassen (hat mein Papa gestern am Telefon gesagt).

@Bunglefever: das war vllt mal so smile.gif ..bei meiner Schwester wollte das Jugendamt nischt haben zwischen Abi und Studium, von mir schon. Kommt vllt aufs Amt an.

Dieser Beitrag wurde von aeon: 27 May 2011, 09:55 bearbeitet
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post 27 May 2011, 10:45
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Herr Dachs
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Punkte: 8394
seit: 15.12.2004

genau so siehts aus, war bei mir auch so... da musste dann auch nich im park laub harken oder so...
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post 27 May 2011, 14:32
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schräger Vogel
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Punkte: 8185
seit: 09.12.2003

Zitat
@Bunglefever: das war vllt mal so smile.gif ..bei meiner Schwester wollte das Jugendamt nischt haben zwischen Abi und Studium, von mir schon. Kommt vllt aufs Amt an.
*


Zu unserer Zeit musste man sich noch richtig anmelden und ich bekam zwischen Abi und Zivi z.B. ne Einladung zur Weiterbildung. Das wurde zum Glück verändert.


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