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post 01 May 2011, 21:05

Neuling


Punkte: 5
seit: 01.05.2011

Hallo,

seit Freitag wurde ich darüber informiert 2 Drittversuche im Sommersemester antreten zu müssen. Da ich sie aber zu einem späteren zeitpunkt machen will wegen Vorbereitung etc.
meine Fragen:

Kann ich jetzt (mitten im semester) mich mit sofortiger wirkung exmatrikulieren (also bevor die drittversuche stattfinden) oder geht das dann nur zum semesterende?
Und wie lange dauert der exmatrikulationsvorgang?

Andere Frage: Falls das nicht geht, kann man ein urlaubssemster jetzt noch beantragen, oder ist es auch dafür zu spät? Und reicht als grund: vorbereitung für prüfung aus, oder muss das noch extra "bescheinigt" werden?

vg

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post 01 May 2011, 21:15
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fuk da hataz
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seit: 27.05.2003

(gab es jemals einen post, der besser zum namen dieses forums passte?)

du kannst die exmatrikulation beim imma-amt beantragen und dich sofort exmatrikulieren lassen. die brauchen dann "so ca. 2-3 wochen", bis das durch ist. ich bezweifele aber, dass dieser weg eine gute strategie ist..

laut der infoseite sind rückwirkende beurlaubungen nach verstreichen der rückmeldefrist nicht möglich. aber das würde ich vielleicht nochmal persönlich erfragen..


ist es wirklich gar nicht möglich, die beiden prüfungen zum vorgesehenen termin zu machen? meist finden die doch in der prüfungszeit statt, sprich erst in ein paar monaten..


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onkelroman war hier
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post 01 May 2011, 21:17

Neuling


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seit: 01.05.2011

Zitat(Near @ 01 May 2011, 21:16)

*


danke für die schnelle antwort.ich wollte mir einfach alle möglichkeiten offen halten,daher die frage. vg
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post 01 May 2011, 21:18
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fuk da hataz
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pro-tipp: ggf. kannst du nochmal mit den professoren reden und denen deine lage erklären? sie werden dir sicher genug zeit für eine genügende vorbereitung einräumen..
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post 01 May 2011, 21:24

Neuling


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seit: 01.05.2011

Zitat(onkelroman @ 01 May 2011, 21:18)
pro-tipp: ggf. kannst du nochmal mit den professoren reden und denen deine lage erklären? sie werden dir sicher genug zeit für eine genügende vorbereitung einräumen..
*


danke dir für den tipp. die beiden prüfungen sind mitte/ende mai. sprechen konnte ich noch nicht darüber, da ich den bescheid erst am fr bekommen habe. ich hoffe einfach mal, dass ein gespräch mit pos. ergebnis zustanden kommen kann.. falls nicht, kann man nur noch auf eine schnelle beurlaubung ggf. exmatrikulation hoffen... leider sehe ich keine andere möglichkeit.
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post 01 May 2011, 21:52
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3. Schein
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mit der gefahr jetzt als trottel dazustehn: aber soweit ich informiert bin kannst du dich nach einer exmatrikulation nicht mehr an dieser fakultät einschreiben. also was nützt dir das dann?


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"Die Fleischlok fährt die ganze Zeit in meinem Kopf rum."
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post 01 May 2011, 21:56
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*blinzel*
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das habe ich mich auch gefragt. wieso sollte man sich exmatrikulieren, wenn man doch eigentlich weiter studieren will?
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post 01 May 2011, 22:04
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Straight Esh
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Pro-Tipp2: Prüfungsordnung lesen. Normalerweise muss man die Wiederholung nicht im folgenden Semester, sondern im folgenden Jahr antreten.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 01 May 2011, 22:08
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versucht
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Zitat(Chris @ 01 May 2011, 22:04)
Pro-Tipp2: Prüfungsordnung lesen. Normalerweise muss man die Wiederholung nicht im folgenden Semester, sondern im folgenden Jahr antreten.
*

Dritt-versuche sind laut Sächs-HG zum nächstmöglichen Termin zu absolvieren, bei den meisten ist das imho im nächsten Semester zur Prüfungsperiode

auch: ich glaube nicht, dass es funktioniert, dass du dich exmatrikulierst. für die Prüfung lernst und dich dann wieder immatrikulierst und die Prüfungen ablegst. Wenn du nicht sogar deinen Prüfungsanspruch komplett verlierst.

Um welchen Studiengang handelt es sich denn?

ProTipp: lass dich für die Prüfungen im nächsten Semester krank-schreiben und versuch später beim dem Prof, wenn du fit bist mündliche Nachprüfungen zu arrangieren. oder schreib sie dann direkt im nächsten Wintersemester mit, so kannst du die Vorlesungen auch noch mal besuchen


Dieser Beitrag wurde von aeon: 01 May 2011, 22:16 bearbeitet


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Weep not for roads untraveled
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May your love never end and if you need a friend,
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post 01 May 2011, 23:21

Neuling


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Zitat(aeon @ 01 May 2011, 22:08)
Dritt-versuche sind laut Sächs-HG zum nächstmöglichen Termin zu absolvieren, bei den meisten ist das imho im nächsten Semester zur Prüfungsperiode

auch: ich glaube nicht, dass es funktioniert, dass du dich exmatrikulierst. für die Prüfung lernst und dich dann wieder immatrikulierst und die Prüfungen ablegst. Wenn du nicht sogar deinen Prüfungsanspruch komplett verlierst.

Um welchen Studiengang handelt es sich denn?

ProTipp: lass dich für die Prüfungen im nächsten Semester krank-schreiben und versuch später beim dem Prof, wenn du fit bist mündliche Nachprüfungen zu arrangieren. oder schreib sie dann direkt im nächsten Wintersemester mit, so kannst du die Vorlesungen auch noch mal besuchen
*

Danke für eure Hilfen!
Nach dem Exmatrikulieren kannst du jederzeit dein Studium, von dem Punkt an wo du aufgehört hast, wieder aufnehmen. Beachten muss man, dass dann die aktuelle prüfungsodrnung gilt und nicht mehr die vor der Exmatrikulation (sofern sich überhaupt was geändert hat).
Krankschreiben ist eine gute Idee... leider ist es beim Drittversuch nicht üblich, dass du (in meinem fall) dann erst zum nächstregulären Termin im Winter antreten kannst, sondern dass dir ein gesonderter Termin (meist 2 Wochen nachdem die Krankschreibung abgelaufen ist) angeboten wird (die Prüfung ist dann meist mündlich abzulegen).
Vg
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post 02 May 2011, 13:01
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6. Schein
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seit: 25.10.2003

Zitat(Near @ 01 May 2011, 21:05)

Andere Frage: Falls das nicht geht, kann man ein urlaubssemster jetzt noch beantragen, oder ist es auch dafür zu spät? Und reicht als grund: vorbereitung für prüfung aus, oder muss das noch extra "bescheinigt" werden?

vg
*


ging bei mir 2 monate nach semesterbeginn, das war aber noch vorm neuen hochschulgesetz. gebracht hats aber nix wie man sieht biggrin.gif
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post 03 May 2011, 23:10

1. Schein
*

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seit: 19.06.2010

Exmatrikulieren würde ich mich nur, wenn Du wirklich dieses Studium abbrechen willst und keine Chance siehst, die Klausuren zu bestehen.

Ansonsten heisst es, auf den Arsch setzen und lernen.

Bei uns gab es nur in begründeten Ausnahmesituationen und auf Antrag eine Genehmigung zu einer 2. W.

Das scheint an deiner Fakultät anders geregelt zu sein. Aber, ich würde mich noch einmal im zuständigen Prüfungsamt erkundigen, wann ich die Prüfungen nachzuholen habe.

Was die Frage nach dem Urlaubssemester angeht, gibt es für die TU DD eine einheitliche Regelung die Du auch nachlesen kannst.

Wenn Du den Semesterbeitrag in der Rückmeldefrist überwiesen hast, dann kannst Du bis 2 Monate nach Semesterbeginn Dich beurlauben lassen. Es gibt ein Kreuz an der Stelle: 􀀀 Vorbereitung auf eine Prüfung...

Antragsformular:
http://tu-dresden.de/studium/organisation/...Beurlaubung.pdf

Voraussetzungen:
http://tu-dresden.de/studium/organisation/...nguage=de&cl=de

Also, ran an die Rendite und viel Erfolg! smile.gif
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post 04 May 2011, 04:42
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versucht
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seit: 21.10.2007

Zitat(Griller @ 03 May 2011, 23:10)
Bei uns gab es nur in begründeten Ausnahmesituationen und auf Antrag eine Genehmigung zu einer 2. W.

Das scheint an deiner Fakultät anders geregelt zu sein. Aber, ich würde mich noch einmal im zuständigen Prüfungsamt erkundigen, wann ich die Prüfungen nachzuholen habe.

kA, wie lange es her ist, dass du Student warst, aber wir haben seit Januar 2009 ein neues Hochschulgesetz, in dem geregelt ist, dass man eine 2. WH auf Antrag genehmigt bekommt.
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post 04 May 2011, 15:14

1. Schein
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Punkte: 27
seit: 19.06.2010

Zitat(aeon @ 04 May 2011, 04:42)
kA, wie lange es her ist, dass du Student warst, aber wir haben seit Januar 2009 ein neues Hochschulgesetz, in dem geregelt ist, dass man eine 2. WH auf Antrag genehmigt bekommt.
*


Ja und. Darum geht es in der Fragestellung doch nicht. Ich schrieb in der Vergangenheitsform und sagte wie es bei uns war.

Schön wenn es jetzt eine einheitliche Regelung gibt.

Antworte doch lieber auf die Frage und hilf einem Studi der Hilfe braucht.

Bei Leuten wie Dir, weiss ich wieder warum ich überlege ob ich etwas poste. Hast Du nichts anderes zu tun, als andere Nutzer aus dem Zusammenhang heraus zu zitieren und nach vermeintlichen Fehlern zu suchen.

Aber danke, Klugscheisser! rofl.gif


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post 04 May 2011, 15:27
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versucht
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Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

Zitat(Griller @ 04 May 2011, 15:14)
...

ach Bernd!

Dir ist vllt entgangen, dass ich bereits geantwortet habe. Und niemandem hilft es, wenn du erklärst, wie das bei dir früher[tm] mal WAR. Wäre es immernoch so, hätte ich das in meinem vorherigem Post sicherlich angemerkt.
(und um nur für dich noch mal klugzuscheißen: auch die Regelung, dass eine 2. WH nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt wurde, war im alten Sächs-HG geregelt. Dies wurde an einigen Fakultäten nur nicht so strikt gehandhabt wie damals[tm] an deiner)

Und nun troll dich! rolleyes.gif

Dieser Beitrag wurde von aeon: 04 May 2011, 15:33 bearbeitet
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