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Arbeiten auf Honorarbasis

Was muss ich beachten?
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post 15 Mar 2010, 15:10
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mäh
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Punkte: 1332
seit: 03.08.2005

Das weiß ich, ich wollt nur wissen ob sich durch den Status was verändert. (bei einem Verdienst unter 8004 Euro (das is irgend so ne Grenze))


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post 17 Apr 2011, 16:37
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mäh
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Punkte: 1332
seit: 03.08.2005

Ein Jahr ist nun rum und das Finanzamt will jetzt ne Steuererklärung und ich bin mal wieder sehr ratlos. Daher muss ich euch einfach ein bisschen was fragen, da der Steuerberater ein zu teuer ist.

Ich habe mir jetzt den normalen Bogen für die Einkommenssteuer und die Anlage S geholt. Brauche ich noch was?
Und was soll ich denen denn bitte mitschicken, ich habe keine Ausgaben, muss denen doch aber bestimmt auch einen Beweis für meine Einnahmen erbringen (Kontoauszüge, Rechnungen,...)?

Danke schon mal im Voraus.
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post 17 Apr 2011, 17:48
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reloaded
*********

Punkte: 4181
seit: 15.10.2005

Was die Anlagen angeht hört man Unterschiedliches. Aber Standard+S sollte reichen, da hat sich bei mir jedenfalls keiner beschwert smile.gif Die Einkünfte solltest du nachweisen mit einer Kopie des Honorarvertrags und den Kontoauszügen. Da schwärzt man den Rest und schickt das Original ein, wenn das geht. Wenn du gar nicht so viel verdient und keine Ausgaben hast, sind die eh nicht so pingelig smile.gif

Ich hab das für 2010 über den Steuerberater von meinen Eltern gemacht... aber gibt es da nicht Vereine (speziell für Studierende), bei denen man eine Beratung kostengünstig bzw. sogar kostenlos gibt?

Dieser Beitrag wurde von chelys: 17 Apr 2011, 17:49 bearbeitet
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post 17 Apr 2011, 17:51
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dLikP
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seit: 06.10.2006

Zunächst mal sind die Mitarbeiter des Finanzamtes zur Auskunft verpflichtet. Wenn du die fragst, was die alles von dir brauchen, dann sagen die dir das auch. Die verraten natürlich keine Tipps und Tricks zum Steuern sparen (dafür ist der Steuerberater da), aber darum geht es hier ja nicht. Ich bin da letztes Jahr einfach mal hingegangen und hab nachgefragt, hat wunderbar funktioniert.


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Und wenn sie kommt, fährt sie an uns vorbei
-RaT-
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post 17 Apr 2011, 17:56

Neuling


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seit: 17.04.2011

Bambi, freut mich, dass deine freiberufliche Tätigkeit gut getstartet ist!


Die Steuererklärung, die das Finanzamt möchte ist:

- Umsatzsteuererklärung (sofern du auf deinen Rechnungen Ust ausgewiesen hast, entfällt bei "Kleinunternehmerregelung"

- Einkommensteuererklärung (Volksmund: Steuererklärung)

Arbeitnehmer zahlen die Einkommensteuer monatlich und können sich am Jahresende davon etwas zurückholen.
Bei uns Freiberuflern geht es darum, nix zu bezahlen (Volksmund: sich arm rechnen)

Einkommensgrenze liegt hier bei ca 8000EUR

Die Einkommensgrenze für Kindergeld weiss ich jetzt nicht aus dem hut.
Nur aufpassen, dass du/deine Eltern da keinen Anspruch drauf verlieren, wäre schade um die ~1800EUR im Jahr.

Zum Schluss noch eine Programmempfehlung: WISO (Steuer)Sparbuch 2011 (Für die Steuererklärung 2010) - ist die 30€ in jedem fall wert. Generiert auch Anlagen etc pp

Ach ja, für die Einkommensteuer 2010 hast du bis ende 2011 zeit.
Die Umsatzsteuer musst du öfter machen!!
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post 17 Apr 2011, 19:37
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wtf?
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seit: 18.02.2004

Zitat(waldi @ 17 Apr 2011, 17:56)

Ach ja, für die Einkommensteuer 2010 hast du bis ende 2011 zeit.
Die Umsatzsteuer musst du öfter machen!!
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- das ist so nicht ganz richtig. Wenn Du selbst deine Steuererklärung machst und selbstständig bist, also eine Einkommensteuererklärung machen musst, dann hast du leider nur bis zum 31. Mai des Folgejahres Zeit. Darüber hinaus nur mit einer ausdrücklichen Einzelfristverlängerung nach § 149 AO.

Die Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres gilt nur, wenn man die Steuererklärung von einem Steuerberater erledigen lässt und dies durch eine Vertretungsvollmacht dem Finanzamt anzeigt.

Die Umsatzsteuer funktioniert wieder anders: Falls Du kein Kleinunternehmer bist, dann musst du in den ersten beiden Gründungsjahren monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Zusätzlich benötigt das Finanzamt entweder bis zum 31.5. oder 31.12. (also ohne oder mit StB) eine Umsatzsteuerjahreserklärung.

Nach den beiden Gründungsjahren wird dann geschaut, wie hoch deine zu zahlende Umsatzsteuer pro Jahr war. Beträgt diese mehr als 7.500,00 EUR dann bleibt es bei der monatlichen Abgabe. Beträgt diese zwischen 1.000,00 EUR und 7.500,00 EUR brauchst du nur vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Liegen diese unter 1.000 EUR dann genügt die jährliche Abgabe (Umsatzsteuerjahreserklärung).

Die auszufüllenden Anlagen richten sich danach, welche Arten von Einkünften vorliegen. Gewerbliche Einkünfte sind auf Anlage G einzutragen. Selbstständige Einkünfte (Freiberufler, unterrichtende, schriftstellerische, künstlerische etc. ) auf Anlage S.

Noch etwas grundsätzliches:

Ein Steuerberater ist nicht unbedingt teuer! Unsere Gebühr richtet sich grds. nach Gegenstandswerten bzw. Zeitgebühren. Das Honorar ist durchaus verhandelbar auch im Vorfeld.

Seht es mal so: irgendwann ist der Punkt erreicht (wenns gut läuft), an dem der steuerliche Laie das nicht mehr überblicken kann (traurig aber wahr). Dann ist es besser zum StB zu gehen, denn das was man dann selbst an Zeit verbrät kostet einen am Ende mehr als wenn man das erledigen lässt, weil die sunk costs dann halt immer höher werden. In der Zeit hätte man in seiner selbständigen Tätigkeit ja viel mehr erreichen können.

*Ende des Romans tongue3.gif


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post 18 Apr 2011, 12:21
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makellos!
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Punkte: 9823
seit: 10.05.2005

du bist steuerberater? blink.gif

auch: ich hasse es...


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Lore Inga Rick hat dem Wellensittich beigebracht "Hitler" und "Goebbels" zu sagen
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post 18 Apr 2011, 19:50
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mäh
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Punkte: 1332
seit: 03.08.2005

Ich danke euch erstmal für die grandiosen Antworten. Hat mir bezüglich der Einkommenssteuer schon mal weitergeholfen.

Nur das Ding mit der Umsatzsteuer kann ich noch nicht nachvollziehen. Ich dachte, das brauche ich nicht, nur habe ich auf meinen Rechnungen auch keine Umsatzsteurerbefreiung (?), oder so was, angegeben. Hab ich da vielleicht 2010 was falsch gemacht?
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post 18 Apr 2011, 22:31
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1. Schein
*

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seit: 13.01.2006

Zitat(Bambi @ 18 Apr 2011, 19:50)
Nur das Ding mit der Umsatzsteuer kann ich noch nicht nachvollziehen. Ich dachte, das brauche ich nicht, nur habe ich auf meinen Rechnungen auch keine Umsatzsteurerbefreiung (?), oder so was, angegeben. Hab ich da vielleicht 2010 was falsch gemacht?
*


Wenn du nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz machts (Summer aller deiner gestellten Rechnungen wink.gif), dann musst du keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf Deinen Rechnungen angeben. Grundsätzlich wäre es für die nächsten Rechnungen gut, wenn du auf allen deinen Rechnungen folgenden stehen hast: Ich bin nicht umsatzsteuerpflichtig.
Meine Steuernummer beim Finanzamt XXX ist XXX/XXX/XXXXX bzw. Meine Steueridentifikationsnummer ist ....

Wenn du noch Hilfe brauchst ... call me babe smile.gif
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post 19 Apr 2011, 08:09
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wtf?
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Punkte: 1049
seit: 18.02.2004

Auf die Gefahr hin, dass ich mäkelig wirke:

Was da Schnuggi sagt ist richtig. Du hast nichts falsch gemacht.

Auf der Rechnugn sollte der Zusatz vermerkt sein: "Umsatzsteuer wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht erhoben" o. ä.

Das hat mit Steuerpflicht oder Steuerbefreiung nichts zu tun, weil die Leistung, die der Kleinunternehmer erbringt grds. auch steuerpflichtig sein kann aber die Steuer nicht erhoben wird, weil die Grenze von 17.500,00 EUR nicht überschritten ist.

Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist trotzdem abzugeben, weil du dort angeben musst, wie hoch letztlich deine GEsamtumsätze waren. So kann das Finanzamt abchecken, ob du im nächsten Jahr auch noch zu Recht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst.
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post 19 Apr 2011, 08:24
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Froschologe
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seit: 01.10.2003

aber auch gleichzeitig nicht mehr als 8.000€ gewinn?!


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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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post 19 Apr 2011, 16:08
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wtf?
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Punkte: 1049
seit: 18.02.2004

Zitat(wombat1st @ 19 Apr 2011, 08:24)
aber auch gleichzeitig nicht mehr als 8.000€ gewinn?!
*


Die 8.004,00 EUR gelten ertragsteuerlich als Grundfreibetrag. Hat mit den Umsätzen nichts zu tun, aber um deine Frage zu beantworten: ja.

Bis 8.004,00 EUR kann man im Jahr an Einkünften haben, ohne einen Cent Einkommensteuer zahlen zu müssen.
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post 20 Apr 2011, 20:14
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mäh
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Punkte: 1332
seit: 03.08.2005

Ihr seid super. Ich würd euch am liebsten alle drücken. wink.gif

Über Ostern werd ich mich also mal schön ransetzen und es kommen bestimmt noch ein paar Fragen. Aber das hat mir wirklich schon mal sehr geholfen, ich hoffe, auch anderen. Ich kann doch nich die einzig Doofe sein.
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post 27 Jun 2011, 17:07
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versucht
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Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

Ich hab hier auch mal eine Frage:

Ich hab einen Job, eine Geringfügige Beschäftigung und würd gerne über die Semesterferien noch einen 2. Job annehmen, welcher auch "auf Rechnung" laufen könnte.

wie mach ich das jetzte?
Muss ich ein Gewerbe anmelden, wie hier schon geschrieben? Im Ordnungsamt, ja? Wielange dauert das?
Ich schreib dann Rechnungen mit dem Zusatz bezüglich der Kleinunternehmerregelung?(über 17,5k Euro komm ich sicher nich)
Ich muss bis Ende März 2012 ne Steuererklärung machen?
Was ist mit der Umsatzsteuervoranmeldung?
Krankenkasse?
Was ändert sich für meinen anderen Job, der auf LSK1 läuft?


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Weep not for roads untraveled
Weep not for sights unseen
May your love never end and if you need a friend,
there's a seat here along side me.

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post 05 Oct 2011, 16:56
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Froschologe
*********

Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

ich habe eignetlich gerade was ganz anderes gesucht und die antwort ist sicher schon viel zu spät.

gewerbe anmelden - ja
ordnungsamt - ja
dauer - 10 minuten und 25€
kleinunternehmerreglung - wenn du kein umsatzsteuergedöns machen willst
bis wann - ende mai des folgenden jares
krankenkasse - mußte melden (nicht mehr als 19,5stunden pro woche und die die gleichen einnahmegrenzen wie sonst auch
anderer job - ändert sich nix, außer dein arbeitgeber hat was gegen eine zweite beschäftigung
ProfilPM
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