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29 May 2010, 05:58
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alleingelassen.
Punkte: 9586
seit: 22.10.2004
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Zitat(Chris @ 28 May 2010, 14:32) Wenn das Gericht sagt, er ist schuldig, dann ist er schuldig. Einerseits ist es frustrierend Deinen Sarkasmus zu lesen, andererseits teile ich Deine Verbitterung und amüsiere mich selbst. Das birgt Potential zur Selbsterkenntnis. (Mag ich Michael Jackson? Oder mag er mich?) Gerechtigkeit hatte mal eine andere Bedeutung. Damals, als noch alles gut war, wurde einfach die Hand abgehackt, wenn man den (vermeintlich) gestohlenen Apfel in der Hand hielt. Ende der Diskussion. #A.
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..:: Wir sind gekommen Dunkelheit zu vertreiben, in unseren Händen Licht und Feuer ::..
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30 May 2010, 13:00
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Straight Esh
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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30 May 2010, 14:29
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De Puta Madre
Punkte: 1001
seit: 01.10.2003
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Als Abgeordneter des Bundestags steht man nicht über dem Gesetz und hinter der politischen Immunität versucht er sich zu verstecken wie einst schon Helmut Kohl.
Erstens: Politische Immunität ist nicht dafür gedacht, dass Politiker auf eigene Faust verdeckt Kriminalbeamte spielen. Wenn er das beruflich gemacht hat, hat er auch hier eine Grenze überschritten und dafür sollte er bestraft werden!
Zweitens: Die Motive, ob pädophil oder Beruf, warum er das Zeug zu Hause hatte und vertrieb, werden wir nie herausfinden. Es geht nicht um Sitte oder Moral. Das Gesetz sagt: er darf das nicht!
Bewundernswert, wie viele Leute bei der Sachlage ihn noch verteidigen. Achtung These: Das ist bei vielen einfach Lobbyismus, weil er bei der Piratenpartei war, denn diese Leute würden niemals einen CDU-Politiker in derselben Lage verteidigen.
Dieser Beitrag wurde von Binhpac: 30 May 2010, 14:30 bearbeitet
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30 May 2010, 14:44
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Exmatrikulator
Punkte: 2083
seit: 17.08.2006
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Also die Argumente in der Presseerklärung des LG klingen recht vernünftig. Ich finde auch, dass er das nicht gedurft hat und dafür abgemaht gehört hat. Was mich persönlich an dem Fall aufregt ist erstens die Vorverurteilung durch die Presse und das komplett unprofessionelle Verhalten der Staatsanwaltschaft. Hier wurde die Unschuldsvermutung aufgehoben und somit ein Grundrecht verletzt. Weiterhin regt mich auf, dass hier seitens der Medien wohl mit zweierlei Maß gemessen wurde, wenn mir die (kaum stattgefundene*) mediale Behandlung ähnlicher Fälle betrachten, bei denen Politiker aus CDU und CSU die Täter waren. Die Gründe für diese Ungleichbehandlung liegen natürlich im Bereich der Spekulation. *"kaum stattgefunden" ist relativ zu dem Echo im Fall Tauss gemeint. CDU Landtag Sachsen, JU BaWü, CDU Bürgerschaft Hamburg, CDU Landrat OSL, CSU MdB. Dieser Beitrag wurde von stabilo: 30 May 2010, 14:45 bearbeitet
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30 May 2010, 15:43
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Straight Esh
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Zitat(Binhpac @ 30 May 2010, 14:29) Zweitens: Die Motive, ob pädophil oder Beruf, warum er das Zeug zu Hause hatte und vertrieb, werden wir nie herausfinden. Es geht nicht um Sitte oder Moral. Das Gesetz sagt: er darf das nicht!
Das Gesetz war in diesem Fall unklar. Der Begriff, der im Raum stand, ist "Rechtsirrtum". Diesen Fall aus zu diskutieren hat das Gericht umgangen, indem es sein Interesse als "privat" festgelegt hat. Nun hat das Gericht festgelegt, dass für einen Abgeordneten §184b Abs. 5. nicht gilt (war vorher unklar). Das gibt einerseits Rechtssicherheit, andererseits hinterlässt es den faden Nachgeschmack, dass Politiker Aussagen wie "das ganze Netz ist voller Kinderpornographie. Mit zwei Klicks kommt man zu 10.000 geschändeten Kindern" glauben müssen, und dies nicht nachprüfen dürfen, weil sie sich sonst strafbar machen. Das ist vielleicht nicht das, was sich manche Menschen unter Kompetenzbildung vorstellen. Zitat Bewundernswert, wie viele Leute bei der Sachlage ihn noch verteidigen. Achtung These: Das ist bei vielen einfach Lobbyismus, weil er bei der Piratenpartei war, denn diese Leute würden niemals einen CDU-Politiker in derselben Lage verteidigen. Sicher hat man immer einen Grund, tiefer in die Materie einzusteigen. Es gibt auch nichts zu verteidigen, denn, dass Tauss KiPo besessen hat, wurde von niemanden bestritten. Das war schon vorher klar. Deswegen kann man ihn auch nach dem Urteil nicht verteidigen. Er besaß es, es ist strafbar (gerade weil die Ausnahme nicht gilt), er wurde dafür verurteilt. Aber er ist kein Pädophiler. Interessant ist gerade der letzte Punkt im Hinblick auf das Strafmaß, da Vor-dem-Recht-Pädophile und mehrfach wegen KiPo vorbestrafte Menschen mit einer deutlich niedrigeren Strafe davon kommen, wie der Herr "Wollte nur mal gucken" Tauss.
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