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Medscha Mahkt!

Die Geburt einer naiven Idee
Sinn dieses Forums
Das Forum für den ganz alltäglichen Small Talk. Hier gehören all die Threads hin, die Langeweile vertreiben und nicht zwangsläufig gelesen werden müssen um passend zu posten. Achtet auch hier bitte darauf, dass die Themen einen Sinn ergeben.
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post 05 Jan 2010, 10:53
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Anarchohedonist
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Punkte: 531
seit: 12.10.2008

Wie viele von euch wissen, hat eine große deutsche Elektronikfachmarktkette gerade eine Aktion laufen, bei der jeder 10. Einkauf umsonst ist.

Mein Plan zu dem ganzen Thema:

Hier lesen

Dann hier posten was man will. Mit anderen Exmasen kurzschließen und dann bilden wir Käufer Pools.

Beispiel:

Ich will ne externe Festplatte (50 Euro)
Joachim einen Haartockner (30 Euro)
Hermann ein Killerspiel (60 Euro)
Merle einen Vibrator in Biberoptik (die sind neben den Waschmaschinen, wers nicht wusste) (85 Euro)

Wir vier werden dann in den nächsten Tagen zu Media Markt gehen und jeweils alles kaufen. Natürlich werden wir wahrscheinlich nicht alle gewinnen und sehr wahrscheinlich haben wir drei Biber am Schluss (Murphy).

Vorteil bei meinem System ist, dass man den Scheiß auch wirklich zurückbringt und es nicht aus Faulheit behält. Achja, man sollte darauf achten, dass die meißten Ec Karten ein Limit von 500 Euronen haben, deshalb bloß nicht übertreiben mit dem Powershoppen!

DISCUSS!

Dieser Beitrag wurde von K.rieger: 05 Jan 2010, 12:41 bearbeitet


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Fuchs: ich seh ganz schön agent orange aus
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post 05 Jan 2010, 11:38
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seit: 09.11.2005

Interessante Idee! smile.gif


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Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
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post 05 Jan 2010, 11:51
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3. Schein
***

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seit: 22.01.2004

Geht aber dann nach hinten los, wenn der Media Markt die 14-tägige Rückgabe-/Umtausch"kulanz" aus seiner Firmenphilosophie streicht (wenn sie schlau wären, würden sie es machen).

€: Schreibfehler reingebracht

Dieser Beitrag wurde von ScratchTheSurface: 05 Jan 2010, 11:52 bearbeitet


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"Bear?... Is that you?"
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post 05 Jan 2010, 12:29
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Zitat(ScratchTheSurface @ 05 Jan 2010, 10:51)
Geht aber dann nach hinten los, wenn der Media Markt die 14-tägige Rückgabe-/Umtausch"kulanz" aus seiner Firmenphilosophie streicht (wenn sie schlau wären, würden sie es machen).

€: Schreibfehler reingebracht
*


Kann er nicht! Ist Gesetz! Das Rückgaberecht bei Neuware ist nicht zu streichen, auch nicht in Verbindung mit Sonderangeboten oder sonstigen Aktionen.
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post 05 Jan 2010, 12:34
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Are you afraid?
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Zitat(Sigurd @ 05 Jan 2010, 11:29)
Kann er nicht! Ist Gesetz! Das Rückgaberecht bei Neuware ist nicht zu streichen, auch nicht in Verbindung mit Sonderangeboten oder sonstigen Aktionen.
*


Inwiefern faellt ein Mediamarkt-Einkauf unter das Widerrufsrecht?


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In my talons, I shape clay, crafting life forms as I please.
Around me is a burgeoning empire of steel.
From my throne room, lines of power careen into the skies of Earth.
My whims will become lightning bolts that devastate the mounds of humanity.
Out of the chaos, they will run and whimper, praying for me to end their tedious anarchy.
I am drunk with this vision. God: the title suits me well.
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post 05 Jan 2010, 12:56
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Zitat
Das Widerrufsrecht stellt gemäß § 355 BGB einen zwingenden Rechtsanspruch für Verbraucher dar. Jedem Verbraucher ist es demnach möglich, sich von einem bereits geschlossenen aber noch schwebend wirksamen Vertrag, innerhalb gesetzlicher Fristen, zu lösen.

und
Zitat
Ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann nur eine natürliche Person sein, die ein Rechtsgeschäft (vorzugsweise einen Kaufvertrag) abschließt, wenn das Rechtsgeschäft weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

und
Zitat
Um wirksam zu werden, muss der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat


Das gilt _immer_! Gründe für einen Vertragswiderruf müssen nicht angegeben werden!

Also kann ich durchaus nen Fernseher oder so kaufen und diesen innerhalb der Frist im Rahmen der gegenseitig zurückzugewährenden Leistungen bei Vertragsauflösung durch Widerruf wieder abgeben... natürlich originalverpackt und unbenutzt.

/edit:
Zitat
Das gilt _immer_!
Hmm, ich muss mich belehren lassen, das gilt bei Fernabsatz und VSR-Idioten immer. smile.gif

Dieser Beitrag wurde von Sigurd: 05 Jan 2010, 13:11 bearbeitet
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post 05 Jan 2010, 13:02
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versucht
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seit: 21.10.2007

Machen wirs kurz: Es gibt kein Recht auf Rueckgabe einer Ware die durch Ladenkauf erworben wurde. Das ist lediglich Kulanz des Geschaeftes und muss nur gwaehrt werden, wenn sie ausdruecklich in den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen erwaehnt werden und die AGB im ganzen gueltig sind (salvatorische Klausel ist bei AGBs nicht anwendbar).

Quelle: BGB Titel 5, Untertitel 2, §355, §356

Wichtig sind hierbei die Richtlinien, auf die sich die Paragraphen in Untertitel 2 beziehen.

edth: Sigrud, wenn du jetzt diskutieren willst, dann google einfach mal nach "rueckgaberecht ladenkauf"...
oder warte: lmgtfy

Dieser Beitrag wurde von aeon: 05 Jan 2010, 13:06 bearbeitet


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Weep not for roads untraveled
Weep not for sights unseen
May your love never end and if you need a friend,
there's a seat here along side me.

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post 05 Jan 2010, 13:06
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Nee, ich schau lieber in den AGBs vom MediaMarkt nach, zumindest dort finde ich den allgemeinen Mustertext, der die Rückgabe nicht ausschließt.

/edit: Hab eigentlich auch keine Lust, da weiter zu diskutieren, am besten man fragt vor der Aktion explizit im Laden nach, dort sollte man zumindest eine verbindliche Antwort erwarten dürfen smile.gif

Dieser Beitrag wurde von Sigurd: 05 Jan 2010, 13:09 bearbeitet
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post 05 Jan 2010, 13:14
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creamed my pantz.
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interessanter kommentar dazu:
Zitat
Aber gewinnt jeder 10. Einkäufer, d.h. der 10., der 20., der 30., der 40. u.s.w. oder nur der 10. Einkäufer des Tages (also morgens um halb 9, oder wann die aufmachen)?

lol.gif

edt. @sigurd

Zitat
Das Widerrufsrecht stellt gemäß § 355 BGB einen zwingenden Rechtsanspruch für Verbraucher dar. Jedem Verbraucher ist es demnach möglich, sich von einem bereits geschlossenen aber noch schwebend wirksamen Vertrag, innerhalb gesetzlicher Fristen, zu lösen.

wüsste nicht, dass das der fall bei einem kauf im laden ist.. wink.gif

Dieser Beitrag wurde von loco: 05 Jan 2010, 13:16 bearbeitet


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post 05 Jan 2010, 13:20
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versucht
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Zitat(mmarx @ 05 Jan 2010, 11:34)
Zitat(Sigurd @ 05 Jan 2010, 11:29)
Kann er nicht! Ist Gesetz! Das Rückgaberecht bei Neuware ist nicht zu streichen, auch nicht in Verbindung mit Sonderangeboten oder sonstigen Aktionen.
Inwiefern faellt ein Mediamarkt-Einkauf unter das Widerrufsrecht?

Zitat(Sigurd @ 05 Jan 2010, 12:06)
Nee, ich schau lieber in den AGBs vom MediaMarkt nach, zumindest dort finde ich den allgemeinen Mustertext, der die Rückgabe nicht ausschließt.

Hast ja noch die Kurve gekriegt, wa?
AGB!=Gesetz, die meisten AGB sind sowieso ungueltig...von daher koennen sie sich am Ende auf deren Ungueltigkeit berufen.

die Frage, die ich mir stelle is: welchen Benefit hab ich als einer derjenigen in der Gruppe, der nicht der 10. Einkaeufer ist, wenn ich mein Gekauftes dann wieder zurueckgebe.?

Dieser Beitrag wurde von aeon: 05 Jan 2010, 13:21 bearbeitet
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post 05 Jan 2010, 13:23
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fuk da hataz
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seit: 27.05.2003

ich hab mich schon gefragt: kann man nicht einfach zehn sachen kaufen und die neun, die man wirklich bezahlen muss, wieder zurückgeben? da werden die sich doch sicher abgesichert haben.

weiß jemand, wie das system funktioniert? es geht ja offenbar um die endziffer auf dem bon.. wird die zufällig oder fortlaufend generiert? muss man sich einfach zu zehnt an die kasse stellen, neun kaufen kaugummis und einer die drei 50zoll-plasmas?


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onkelroman war hier
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post 05 Jan 2010, 13:28
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versucht
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Zitat(onkelroman @ 05 Jan 2010, 12:23)
weiß jemand, wie das system funktioniert? es geht ja offenbar um die endziffer auf dem bon.. wird die zufällig oder fortlaufend generiert? muss man sich einfach zu zehnt an die kasse stellen, neun kaufen kaugummis und einer die drei 50zoll-plasmas?


"jeder 10." klingt schon danach, dass 9 Kunden bezahlen und der 10 ohne selbiges rausgeht. Das Problem ist halt, dass da mehrere Kassen sind. Kannst also nicht abschaetzen, wo der naechste 10. Kunde sein wird.


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post 05 Jan 2010, 13:32
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Spieldosenprinzessin
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Zitat(onkelroman @ 05 Jan 2010, 12:23)
muss man sich einfach zu zehnt an die kasse stellen, neun kaufen kaugummis und einer die drei 50zoll-plasmas?
*


Schmarn.
Es zählt auf dem Bon unten bei dieser Nummer die 5. Zahl (die Ziffer vor dem Buchstaben), allerdings wird die Gewinnnummer jeweils erst am Abend des Aktionstages bekannt gegeben - also wenn du schon 9 Kaugummis und 3 50Zoll-Plasmas gekauft hast. Und dann hat mit recht großer Wahrscheinlichkeit eher einer der Kaugummikäufer gewonnen ^^

Dieser Beitrag wurde von Käks: 05 Jan 2010, 13:33 bearbeitet


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... und manchmal ist ein Lied die Welt für mich.

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post 05 Jan 2010, 13:39
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Zitat(loco @ 05 Jan 2010, 12:14)
Zitat
schwebend wirksam

wüsste nicht, dass das der fall bei einem kauf im laden ist.. wink.gif
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Dazu fällt mir grad ein: Wenn der Käufer nicht voll geschäftsfähig ist und sein Vormund vom Vertrag zurücktritt, muss sogar Media Markt den Kaufvertrag annullieren biggrin.gif
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post 05 Jan 2010, 13:54
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fuk da hataz
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käks: sehr gut, das wollte ich wissen.. bleibt also noch 10x drei 50''-plasmas kaufen und 27 davon wieder zurückbringen ^^
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