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vermieter

will ausziehen kann aber nicht
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post 20 Nov 2009, 13:53

Neuling


Punkte: 2
seit: 20.11.2009

hallo ihr lieben,

ich hab da mal eine frage und zwar habe ich stress mit dem vermieter von mir und auch mit dem hausmeister ich wohne ein jahr hier in meiner 1 zimmerwohnung und es waren mangel da..... ja das fenster war undicht ja das wollten sie machen meine steckdosen in der küche geht nicht ich habe ein lebensmittel messi neben mir der ganze balkon ist voller vergammelten lebensmittel in der wohnung von ihr auch es stinkt derbst ich will hier gerne raus.....
nun habe ich das problem das ich vom arbeitsamt geld bekomme und die mir imoment die mite finanzieren tut ja die lassen mich aber nicht ausziehen die sagen das ist kein grund um auszuziehen mein balkon war 6 monate zu geaschaubt es hat nur gezogen ich werde immerwieder krank und habe keine kraft mehr ich wollte euch fragen was mann dan machen kann ..... vlt kennt ihr ja so ein tehma .... würde mich aber dehr freuen
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post 20 Nov 2009, 13:56
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pornös
*****

Punkte: 653
seit: 28.10.2004

Schreib doch mal mit Kommas.


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post 20 Nov 2009, 13:57

Neuling


Punkte: 2
seit: 20.11.2009

jaa ich habe es schnell gemacht ;D
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post 20 Nov 2009, 14:06
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Automatix
*********

Punkte: 5198
seit: 09.11.2005

es gibt einen "Ändern"-Button

Warst du schon beim Mieterschutzbund, bzw. hast du dich überhaupt schon irgendwo beraten lassen? Wenn nicht, dann vielleicht erstmal dort nachfragen, da sitzen Leute vom Fach, die dir weiterhelfen können smile.gif

...und wenn du weiter schreibst, dann bitte in grammatikalisch korrekter bzw. akzeptabeler Form mit Zeichensetzung, das erhöht deutlich die Lesbarkeit und vermittelt dem Betrachter das Gefühl, dass du es ernst meinst mit deiner Frage hier.


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Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
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post 20 Nov 2009, 16:08
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nütziger als nützig
*********

Punkte: 3169
seit: 07.03.2009

ich hab auch meistens leerzeichenfehler in meinen sätzen. da regt sich auch niemand auf. lass sie doch mal, die hat n problem und brauch keinen grammatiknazi smile.gif


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"ich begebe mich auf eine unklare reise in ein geheimnisvolles land. ich werde antworten finden auf fragen, die ich nicht erkenne. die sonne geht auf.

ich renne im dunkeln. auf weichen sohlen bewege ich mich durch die stadt, den kragen hochgestellt. die zerschrammten knie streichelt der wind. nachts gehe ich ans meer und höre ihm zu.

ich sehe mit meine händen, ich träume im licht, ich schreibe briefe von der erde."

-M.H.-
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post 20 Nov 2009, 16:47
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parse error
*********

Punkte: 13746
seit: 27.05.2003

die bemerkung zu fehlenden satzzeichen ist schon nicht verkehrt, denn es liest sich wirklich schlecht. wie würde es sich lesen, wenn du statt deinen leerzeichenfehlern die leerzeichen weglässt?

hat jemand noch was zum thema zu sagen?
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post 20 Nov 2009, 17:01
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old 's cool!
*********

Punkte: 9493
seit: 12.07.2003

also ich denke, dass bei den beschriebenen umständen die chancen auf einen umzug nicht schlecht stehen. prinzipiell sollte eine freie wahl der wohnung bestehen, solange sich an den sozialen leistungen des arbeitsamtes nichts ändert (gleicher mietpreis bei vergleichbarer ausstattung und größe der wohnung).

weiterhin sind angezeigte mängel in angemessenem zeitraum zu beseitigen, was offensichtlich nicht geschehen ist. "ziehen" ist ein weiterer mangel, den der vermieter beseitigen sollte. insgesamt ist es daher fraglich, ob das arbeitsamt dazu zwingen kann dort wohnen zu bleiben, wenn das abstellen der mängel nachweislich nicht stattgefunden hat.

mein tipp wäre daher noch mal mit dem arbeitsamt reden, dort beweise vorlegen, dass eine nachbesserung der mängel nicht stattgefunden hat, um einen vorort-termin bitten, damit sich die dame oder der herr auch mal einen eindruck der situation machen kann (vermutlich wird das aber abgelehnt, kann aber im weiteren verlauf hilfreich sein) und wenn das alles nichts hilft solltest du einen anwalt einschalten. falls dir dazu das geld fehlt, gibt es die möglichkeit zum amtsgericht zu gehen und dort für ca. 20 euro prozesskostenhilfe zu beantragen.

--> link zu hinweisen zur prozesskostenhilfe
--> link zum formular

viel erfolg!

hab übrigens auch nicht viel zeit und schreibe deshalb permanent klein - ich hoffe es bleibt alles lesbar.. smile.gif

/edit: war zuerst der falsche link zum formblatt

Dieser Beitrag wurde von yocheckit: 20 Nov 2009, 17:06 bearbeitet


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Kleine Aster
Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster!
-Gottfried Benn (1912)-
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post 20 Nov 2009, 17:17
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versucht
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Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

Im Untertitel deines Threads steht. "Will ausziehen, kann aber nicht"

Das is so nicht richtig. Du hast IMMER das Recht auf eine ordentliche Kuendigung.

Hinzukommt das Recht auf fristlose Kuendigung, von welchem du Gebrauch machen kannst, wenn du den Vermieter ermahnt hast, Maengel abzustellen und das in einer von dir gestellten (ueblich sind 2 Wochen) Frist nicht geschehen ist.
Hierbei sind nur solche Maengel gemeint, auf deren Entstehung du keinen Einfluss hast; fehlendes Wasser, kaputte Heizung, verwahrlosende Mitmieter, zum Beispiel.
Die Beseitigung von Maengeln in der Wohnung, deren Kosten einen im Mietvertrag festgelegten Betrag nicht ueberschreiten, muessen selbst getragen und, mit Hinweis an den Vermieter, selbst veranlasst werden. Dies gilt nicht fuer kaputte Fenster (ausser austauschbare Dichtgummies), Tueren sowie Kabel und Rohre, sofern nicht selbst verlegt; natuerlich nur fuer den Fall, dass der Mangel nicht eigenverschuldet ist.

in deinem konkreten Fall sind die Gruende fuer eine fristlose Kuendigung imho gegeben, dass die ARGE dich nicht zwingen kann, dort zu wohnen, hat yocheckit schon begruendet

Dieser Beitrag wurde von aeon: 20 Nov 2009, 17:27 bearbeitet


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Weep not for roads untraveled
Weep not for sights unseen
May your love never end and if you need a friend,
there's a seat here along side me.

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post 20 Nov 2009, 18:08
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Zirpende Grille
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seit: 17.06.2004



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Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht.
Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist.
Eichenschild
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post 21 Nov 2009, 01:14
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2. Schein
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Punkte: 123
seit: 07.02.2009

Zitat(aeon @ 20 Nov 2009, 16:17)
...dass die ARGE dich nicht zwingen kann, dort zu wohnen, hat yocheckit schon begruendet
*


sie (die ARGE) kann, da sie (erfahrungsgemäß) sich nicht wirklich mit den umständen beschäftigt und stur nach plan handelt. yocheckit hat aber nicht unrecht, wenn er ihr rät, "beweise" zu sammeln. diese würde ich aber sofort mit dem ablehnungsbescheid der arge an die beschwerdestelle der arge (ganz oben im hauptgebäude) (am besten persönlich) abgeben. falls auch diese stelle es wieder ablehnt, die miete bei auszug weiter zu finanzieren (unbedingt schriftlich geben lassen!!!!), dann erst würde ich den weg zum anwalt antreten.

prozesskosten erübrigen sich, wenn es zu einem prozess kommt und du gewinnst, muss die arge für die kosten aufkommen. ein guter anwalt wird dich aber auch in dieser hinsicht beraten. er sorgt auch für eine beantragung der prozesskostenbeihilfe, falls diese doch nötig wird.


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wenn es mode wäre, zu verblöden, dann täten sie es auch....
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post 21 Nov 2009, 02:07
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dLikP
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Punkte: 1497
seit: 06.10.2006

Soweit ich weiss sind Klagen vor dem Sozialgericht doch ohnehin kostenlos? Dann erübrigt sich die Problematik mit den Prozesskosten auch. Allerdings sind die imho ziemlich überlastet, so dass man mehrere Monate auf die Entscheidung warten muss. Falls da also noch Raum besteht das anders zu regeln, sollte man das wohl vorziehen.


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-RaT-
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post 21 Nov 2009, 14:10

1. Schein
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seit: 15.06.2009

Einseitig miete kürzen... Und das in einem maße des es dem vermieter weg tut...

Und so wie so... Durch undichte Fenster hast du einen wesentlich höheren heizkostenbedarf ---> massive rückrechnung der nebenkosten...

wegen dem messie "erfindest" (oder du hast schon) du am besten noch einen schädlingsbefall (lebenmittelmotten, fliegen, käfer, spinner, milben und sonstiges) ---> verminderung des lebensquali etc auch wegen geruch

erstmal 33% weniger miete und den vermieter in zugzwang bringen... die 33% aber nicht ausgeben sondern bei seite legen... bei einer schnellen einigung stellst du in aussicht das ein teil der 33% ausbezahlt werden könnte...
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