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Weiterzahlung Kindergeld ab 25

und Krankenkassenmodalitäten
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post 08 Jul 2008, 00:14
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eXma Poltergeist
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seit: 20.10.2004

Hallo Bildungspöbel,

habe heute durch Zufall von einem Arbeitskollegen erfahren, dass sein Sohn, der unlängst 25 geworden ist, Probleme mit der Krankenkasse hat. Und zwar gibt es wohl eine Regelung, dass man als Student auch nach dem 25. Geburtstag weiter Familienversichert sein kann (also sich nicht selber versichern muss und auch nichts zahlen muss) und zwar für die Zeit, die man Zivildienst oder Bund gemacht hat (also z.B. noch 9 Monate nach dem 25.). Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher mit Verweis auf (das hab ich nur undeutlich mitbekommen, die Angabe muss nicht stimmen) das 5. SGB §10 den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt.

Die Frage ist nun, inwiefern das tatsächlich so ist, oder ob das alles Bullshit ist. Gleichfalls interessiert mich das natürlich auch für das Kindergeld, dass ja angeblich auch nach dem 25. noch für die Zeit des geleisteten Zivil- oder Wehrdienstes weitergezahlt wird. Kann mir da jemand was sagen?


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post 08 Jul 2008, 01:33
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~ Perle der Natur ~
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früher wars definitiv so, dass das kindergeld verlängert gezahlt wurde, bei zivi/wehrdienst.


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post 08 Jul 2008, 01:48
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Emovision
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seit: 30.10.2005

Sorry, andere Frage, hieß es nicht bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres?
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post 08 Jul 2008, 02:10
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alleingelassen.
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Zitat(Stormi @ 08 Jul 2008, 00:14)
Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher [..] den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt.

Darin liegt der Knackpunkt. Es heißt in Satz 2 Nr. 4 "..wenn sie sich in Ausblidung befinden.." Nun ist freilich die Frage, was man als Ferienjob zwischendurch anerkennt und was man als Berufseinstieg mit anschließendem zweiten Bildungsweg wertet... keine Ahnung, ob es da gesetzliche Vorschriften gibt; ich vermute nicht.

Sowohl für Kindergeld als auch für Familienversicherung gilt seit 2007:
Geburtsjahr bis 1981: bis 27 (vollendetes Lebensjahr)
Geburtsjahr 1982: bis 26
Geburtsjahr ab 1983: bis 25

Zivildienst oder Mordausbildung werden entsprechend angerechnet, Sonderfälle sind unberücksichtigt.

#a


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post 08 Jul 2008, 06:27
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Wenn man als Student dann wieder in die Familienversicherung aufgenommen wurde, muss auch die
verlängerte Leistung durch Zivil-/Wehrdienst gelten.
§10, 5.SGB sagt auch nichts gegenteiliges aus. Eventuell §5? Ich meine aber mich zu erinnern, dass
mein Bruder nach seiner Ausbildung und Erwerbstätigkeit wieder familienversichert wurde.

@abd: kannst du mal bitte korrekt die Paragraphen zitieren? Es ist Satz 2, Nr. 3 die du meinst. In Nr. 4
geht es um Behinderungen (jaja, ich weiß, Arbeit ist eine Behinderung ... ). Meines Wissen nach gibt es
keinen Unterschied zwischen 1. und 2. Bildungsweg. Ausbildung bleibt Ausbildung.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 08 Jul 2008, 11:05
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eXma Poltergeist
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seit: 20.10.2004

Es ist nicht so, dass er jetzt übelst lange "richtig" gearbeitet hätte, sondern war eben nur zum überbrücken der Zeit zwischen möglichem Studienstart und Zivi.
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post 08 Jul 2008, 11:18
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verkwirtsch
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Zitat(Stormi @ 08 Jul 2008, 00:14)
Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher mit Verweis auf (das hab ich nur undeutlich mitbekommen, die Angabe muss nicht stimmen) das 5. SGB §10 den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt.
*

Meiner Meinung nach nur ein billiger Versuch der Krankenkasse, einen Zahlenden mehr ins Boot zu holen. Da § 10 SGB V auf keine Einschränkung verweist, sollte sich das Problem durch einen schnöden Widerspruch mit Hinweis auf den regulären Studienbeginn lösen lassen. Aber die zicken ja immer rum. Rechtlich ist das, glaube ich zumindest, nicht haltbar.

(Übrigens Vorsicht! Solltet ihr mal ein Praktikum machen, wo es Geld gibt (insbesondere mehr als 400 € monatlich) zählt dieses nicht zur Ausbildung und ihr müsst euch dann selbst versichern, sofern die Krankenkasse davon weiß...)


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post 08 Jul 2008, 11:33
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try to live while god says no
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seit: 14.10.2003

bist nur solange unter der Fuchtel Deiner Eltern, wie Du unselbständig bist, sobald Du arbeiten gehst, also selbständig bist, verlierste Anspruch auf solche Leistungen; wenn ich mir innerhalb von 1 Monat nachm Studium ne Ausbildung gehabt hätte, wär ich auch weiter familienversichert gewesen und hätte weiter Halbwaisenrente gekriegt. Stattdessen war erst nicht versichert und dann mit Hartz4 und der grade angelaufenen Pflichtversicherung musstich mich bei der TK anmelden (TK is halt eine der besten laut Test) und war über Hartz4 versichert. Jetzt bin ich über meinen Arbeitgeber versichert.
Wenn man keine Arbeit hat und auch kein Hartz4 kriegt, muss man sich selbst versichern, nennt sich freiwillige Versicherung und man trägt halt 100% der Versicherungskosten (also nicht wie bei Hartz4, wo man alles bezahlt kriegt oder bei Arbeit, wo einem 50% der Kosten vom Lohn abgezogen werden).

Vielleicht solltet ihr in Erfahrung bringen, was mit "gewisse Zeit gearbeitet" gemeint ist und wie lange man aus der Familienversicherung raus sein darf, um danach den Anspruch wieder zu erlangen.

Dieser Beitrag wurde von Luzifer: 08 Jul 2008, 11:35 bearbeitet
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post 08 Jul 2008, 11:36
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verkwirtsch
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seit: 09.04.2004

Zitat(Luzifer @ 08 Jul 2008, 11:33)
bist nur solange unter der Fuchtel Deiner Eltern, wie Du unselbständig bist, sobald Du arbeiten gehst, also selbständig bist, verlierste Anspruch auf solche Leistungen; wenn ich mir innerhalb von 1 Monat nachm Studium ne Ausbildung gehabt hätte, wär ich auch weiter familienversichert gewesen.
*

? Also ich hab zwischen Abi und Studium auch kurzzeitig gearbeitet, familienversichert war ich aber trotzdem.
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post 23 Sep 2008, 13:16
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eXma Poltergeist
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seit: 20.10.2004

Heute hats die AOK bei mir versucht. In dem Brief steht u.a., dass die Verlängerung der Familienversicherung um die Zeit des Wehrdienstes nur möglich ist, wenn das Studium dadurch verzögert oder unterbrochen wurde. Heißt "verzögert" hier, dass man da das Studium schon begonnen haben musste, als man zum Bund ist, oder heißt es, dass der Studienstart dadurch verzögert wurde?
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post 23 Sep 2008, 13:31
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Bei mir wurde ohne Probleme um die Länge des Wehrdienstes verlängert (allerdings bin ich nicht bei der AOK). Demnach nehme ich an, dass "verzögert" sich auch auf den Start des Studiums bezieht (was auch durchaus der Normalfall beim Wehrdienst ist).
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post 23 Sep 2008, 14:05
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Emovision
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Ich frage mich, wie es bei einem studienvorausgesetzten Praktikum ist. Glaube ein Jahr war ich über mich selbst versichert, ein Jahr über Ma.
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post 13 Oct 2008, 16:38
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makellos!
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seit: 10.05.2005

Halloooo,

Die Familienkasse hat mir auch diesen Monat Kindergeld überwiesen, obwohl ich jetzt das 25. Lebensjahr vollendet habe. Warum? Kann das was damit zu tun haben, dass ich Halbwaise bin? Oder sehen die nur nicht durch?


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Lore Inga Rick hat dem Wellensittich beigebracht "Hitler" und "Goebbels" zu sagen
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post 13 Oct 2008, 16:42
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eXma Poltergeist
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seit: 20.10.2004

Da würde ich mich auf jeden Fall mal erkundigen. Nicht, dass du das dann nach paar Monaten zurückzahlen musst, nur weil die Affen das verpeilt haben.
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post 13 Oct 2008, 16:44
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makellos!
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Punkte: 9823
seit: 10.05.2005

jo, sowas denk ich mir auch... die müssen doch wissen, wie alt ich bin, die affen...
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