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Vollständige Version anzeigen: Weiterzahlung Kindergeld ab 25
Stormi
Hallo Bildungspöbel,

habe heute durch Zufall von einem Arbeitskollegen erfahren, dass sein Sohn, der unlängst 25 geworden ist, Probleme mit der Krankenkasse hat. Und zwar gibt es wohl eine Regelung, dass man als Student auch nach dem 25. Geburtstag weiter Familienversichert sein kann (also sich nicht selber versichern muss und auch nichts zahlen muss) und zwar für die Zeit, die man Zivildienst oder Bund gemacht hat (also z.B. noch 9 Monate nach dem 25.). Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher mit Verweis auf (das hab ich nur undeutlich mitbekommen, die Angabe muss nicht stimmen) das 5. SGB §10 den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt.

Die Frage ist nun, inwiefern das tatsächlich so ist, oder ob das alles Bullshit ist. Gleichfalls interessiert mich das natürlich auch für das Kindergeld, dass ja angeblich auch nach dem 25. noch für die Zeit des geleisteten Zivil- oder Wehrdienstes weitergezahlt wird. Kann mir da jemand was sagen?
lusch3
früher wars definitiv so, dass das kindergeld verlängert gezahlt wurde, bei zivi/wehrdienst.
Innervision
Sorry, andere Frage, hieß es nicht bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres?
abadd0n
Zitat(Stormi @ 08 Jul 2008, 00:14)
Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher [..] den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt.

Darin liegt der Knackpunkt. Es heißt in Satz 2 Nr. 4 "..wenn sie sich in Ausblidung befinden.." Nun ist freilich die Frage, was man als Ferienjob zwischendurch anerkennt und was man als Berufseinstieg mit anschließendem zweiten Bildungsweg wertet... keine Ahnung, ob es da gesetzliche Vorschriften gibt; ich vermute nicht.

Sowohl für Kindergeld als auch für Familienversicherung gilt seit 2007:
Geburtsjahr bis 1981: bis 27 (vollendetes Lebensjahr)
Geburtsjahr 1982: bis 26
Geburtsjahr ab 1983: bis 25

Zivildienst oder Mordausbildung werden entsprechend angerechnet, Sonderfälle sind unberücksichtigt.

#a
Chris
Wenn man als Student dann wieder in die Familienversicherung aufgenommen wurde, muss auch die
verlängerte Leistung durch Zivil-/Wehrdienst gelten.
§10, 5.SGB sagt auch nichts gegenteiliges aus. Eventuell §5? Ich meine aber mich zu erinnern, dass
mein Bruder nach seiner Ausbildung und Erwerbstätigkeit wieder familienversichert wurde.

@abd: kannst du mal bitte korrekt die Paragraphen zitieren? Es ist Satz 2, Nr. 3 die du meinst. In Nr. 4
geht es um Behinderungen (jaja, ich weiß, Arbeit ist eine Behinderung ... ). Meines Wissen nach gibt es
keinen Unterschied zwischen 1. und 2. Bildungsweg. Ausbildung bleibt Ausbildung.
Stormi
Es ist nicht so, dass er jetzt übelst lange "richtig" gearbeitet hätte, sondern war eben nur zum überbrücken der Zeit zwischen möglichem Studienstart und Zivi.
die_dan
Zitat(Stormi @ 08 Jul 2008, 00:14)
Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher mit Verweis auf (das hab ich nur undeutlich mitbekommen, die Angabe muss nicht stimmen) das 5. SGB §10 den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt.
*

Meiner Meinung nach nur ein billiger Versuch der Krankenkasse, einen Zahlenden mehr ins Boot zu holen. Da § 10 SGB V auf keine Einschränkung verweist, sollte sich das Problem durch einen schnöden Widerspruch mit Hinweis auf den regulären Studienbeginn lösen lassen. Aber die zicken ja immer rum. Rechtlich ist das, glaube ich zumindest, nicht haltbar.

(Übrigens Vorsicht! Solltet ihr mal ein Praktikum machen, wo es Geld gibt (insbesondere mehr als 400 € monatlich) zählt dieses nicht zur Ausbildung und ihr müsst euch dann selbst versichern, sofern die Krankenkasse davon weiß...)
Luzifer
bist nur solange unter der Fuchtel Deiner Eltern, wie Du unselbständig bist, sobald Du arbeiten gehst, also selbständig bist, verlierste Anspruch auf solche Leistungen; wenn ich mir innerhalb von 1 Monat nachm Studium ne Ausbildung gehabt hätte, wär ich auch weiter familienversichert gewesen und hätte weiter Halbwaisenrente gekriegt. Stattdessen war erst nicht versichert und dann mit Hartz4 und der grade angelaufenen Pflichtversicherung musstich mich bei der TK anmelden (TK is halt eine der besten laut Test) und war über Hartz4 versichert. Jetzt bin ich über meinen Arbeitgeber versichert.
Wenn man keine Arbeit hat und auch kein Hartz4 kriegt, muss man sich selbst versichern, nennt sich freiwillige Versicherung und man trägt halt 100% der Versicherungskosten (also nicht wie bei Hartz4, wo man alles bezahlt kriegt oder bei Arbeit, wo einem 50% der Kosten vom Lohn abgezogen werden).

Vielleicht solltet ihr in Erfahrung bringen, was mit "gewisse Zeit gearbeitet" gemeint ist und wie lange man aus der Familienversicherung raus sein darf, um danach den Anspruch wieder zu erlangen.
die_dan
Zitat(Luzifer @ 08 Jul 2008, 11:33)
bist nur solange unter der Fuchtel Deiner Eltern, wie Du unselbständig bist, sobald Du arbeiten gehst, also selbständig bist, verlierste Anspruch auf solche Leistungen; wenn ich mir innerhalb von 1 Monat nachm Studium ne Ausbildung gehabt hätte, wär ich auch weiter familienversichert gewesen.
*

? Also ich hab zwischen Abi und Studium auch kurzzeitig gearbeitet, familienversichert war ich aber trotzdem.
Stormi
Heute hats die AOK bei mir versucht. In dem Brief steht u.a., dass die Verlängerung der Familienversicherung um die Zeit des Wehrdienstes nur möglich ist, wenn das Studium dadurch verzögert oder unterbrochen wurde. Heißt "verzögert" hier, dass man da das Studium schon begonnen haben musste, als man zum Bund ist, oder heißt es, dass der Studienstart dadurch verzögert wurde?
Chris
Bei mir wurde ohne Probleme um die Länge des Wehrdienstes verlängert (allerdings bin ich nicht bei der AOK). Demnach nehme ich an, dass "verzögert" sich auch auf den Start des Studiums bezieht (was auch durchaus der Normalfall beim Wehrdienst ist).
Innervision
Ich frage mich, wie es bei einem studienvorausgesetzten Praktikum ist. Glaube ein Jahr war ich über mich selbst versichert, ein Jahr über Ma.
Fuchs
Halloooo,

Die Familienkasse hat mir auch diesen Monat Kindergeld überwiesen, obwohl ich jetzt das 25. Lebensjahr vollendet habe. Warum? Kann das was damit zu tun haben, dass ich Halbwaise bin? Oder sehen die nur nicht durch?
Stormi
Da würde ich mich auf jeden Fall mal erkundigen. Nicht, dass du das dann nach paar Monaten zurückzahlen musst, nur weil die Affen das verpeilt haben.
Fuchs
jo, sowas denk ich mir auch... die müssen doch wissen, wie alt ich bin, die affen...
Schurke
bekommt man das als student nich sowieso bis 26?! und wenn man beim bund war sogar um den entsprechenden zeitraum länger?!
Stormi
Man bekommt es wie jeder andere auch, bis zur Vollendung des X. Lebensjahres, wobei X zwischen 25 und 27 schwankt, je nachdem wann du geboren bist. Ab 1983er Jahrgang gibts das nur bis 25.
Schurke
tja, is bei mir schon n bissl her...
phanatos
Komisch, bei meiner Krankenkasse bin ich wegen des Zivildienstes noch bis Vollendung des 26. Lebensjahres versichert. Geburtsjahr 1985.
mmarx
Das Stichwort in dem Fall ist Zivildienst, die Zeit bekommst du naemlich angerechnet.
Fuchs
hey ho,

was ganz wichtiges: auch wenn ihr das Kindergeld ausgelagert habt, d.h. das ganze vom Amt (!) auf euer Konto bekommt, ist der Empfänger immernoch das Elternteil/die Eltern. Im Todesfall müsst ihr das also melden und die Zahlung wird ausgesetzt und neu geregelt. Wenn nicht, überweisen die und wennse spitz kriegen, dass der Empfänger nicht mehr da ist, kann es zu Rückzahlungsforderungen kommen und nem riesen Blabla von wegen unberechtig Sozialgelder erhalten...

Wir sind grad erst schöööön rein ins Näpfchen mit der Geschichte rolleyes.gif
Stormi
Wie ist das eigentlich, wenn der Zeitraum für die Weiterzahlung bis zur Mitte eines Monats geht. Gleiches beim Versicherungsschutz durch die Familienversicherung der Krankenkasse. Zahl man dann den Rest des Monats anteilig Krankenkasse bzw. bekommt anteilig das letzte Kindergeld?
Stormi
Weiß da keiner eine Antwort?
bunglefever
Also Krankenkasse zahlst du anteilig auf den Tag genau gerechnet. Kindergeld kann ich dir nicht sagen. Is zu lange her wink.gif
die_dan
Kindergeld kriegste für den vollen Monat in dem du die magische Altersgrenze erreichst.
Luzifer
Krankenversicherung ist bei Studenten 60€, bei Leuten mit unter 400 Euro Verdienst 140€ und bei Leuten über 400€ (Teilzeit/Vollzeit) 10% vom Brutto, während derselbe Anteil nochmals vom Arbeitgeber bezahlt wird; das läuft dann über die Knappschaft.
Den Spass hab ich jedenfalls grade, denn wenn man nicht Hartz4 kriegt, ist man quasi vom Staat gefickt, weil es eine Versicherungspflicht gibt: Wenn man nicht zahlt, kriegt man einen Gerichtsvollzieher ins Haus. Ich freu mich schon, denn wenn ich keinen neuen Job kriege, womit ich die 140€ pro Monat bezahlen kann (und die muss ich erstmal verdienen, was bei Minijobs nicht grade einfach ist), dann heissts bei mir "Ade Bausparvertrag". Zumindest muss ich den dann kürzen (Freibetrag für Hartz4 liegt bei 150€ pro Lebensjahr).
Ist wohl Ironie des Schicksals, dass der Staat einen mit seiner Hilfe in den Konkurs zwingt.
Stormi
140 Euro bei geringfügiger Beschäftigung (aka 400 Euro oder weniger im Monat)? Ist denn das für ein Quatsch? Ich nehme an, deine Quelle ist der Brief von der Krankenkasse?
Luzifer
Raff ich nich, wasde damit sagen willst; wenn ich zur TK gehe und die mir sagen, sie kriegen 140€ von mir pro Monat, dann sach ich wohl kaum "Du Blödarsch, red doch mit der Wand".
Stormi
Wäre doch aber mal interessant zu wissen, wo das geregelt ist. Na ich bin jetzt zu faul zu recherchieren.
die_dan
Zitat(Luzifer @ 20 Jun 2009, 19:42)
Krankenversicherung ist bei Studenten 60€, bei Leuten mit unter 400 Euro Verdienst 140€ und bei Leuten über 400€ (Teilzeit/Vollzeit) 10% vom Brutto, während derselbe Anteil nochmals vom Arbeitgeber bezahlt wird; das läuft dann über die Knappschaft.*

Also das wundert mich jetzt dochn bisschen. Daher hab ich mal recherchiert, wie das mit der Versicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte bzw. bei unter 400 Euro Verdienst ist. Folgendes hab ich herausgefunden:

Bei geringfügig Beschäftigten ist die Krankenversicherung für den Beschäftigten beitragsfrei, sofern dich der Arbeitgeber bei der "Minijob-Zentrale" anmeldet, du also nicht schwarz arbeitest. Dann zahlt der Arbeitgeber den Beitrag.

Ansonsten zählst du als Freiberufler, und kannst dich demnach bei einer gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig pflichtversichern" (Haha) z.B. bei der TK. Dann ist das teurer als ne Privatversicherung, was dann wohl deinen 140 Euro entsprechen dürfte.

Tipp wäre dann, dir ein Alternativangebot für eine private Krankenversicherung machen lassen, das ist für den Fall wo du so wenig verdienst meist günstiger. biggrin.gif Da gibts aber sicher noch einige Fallstricke wie bspw. bezüglich der Rückkehr in die gesetzliche KK irgendwann. Da müsste man ma bei einem Fachmenschen fragen. Auskunft dazu gibt auch das SGB V.