Wie schon die beiden vorangegangenen Entscheidungen – ein weiterer Freispruch und eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 300 Euro – ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte die Berufung an.
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Staatsanwalt Marc Lehr hatte eine empfindliche Geldstrafe gefordert. Gegen den Angeklagten spreche, dass er einschlägig vorbestraft sei – er sei nach einer Demonstration in Rostock 2009 wegen Sachbeschädigung verurteilt worden.
Quelle: SZ
Einschlägig vorbestraft! Am besten gleich uffhängen. Marc Lehr war übrigens der erste "Einser-Jurist" an der juristischen Fakultät der TU seit der Wende* und erhielt ein Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung.