Erstmal, Voraussetzung fuer die Immatrikulation ist: „(4) Die Immatrikulation erfolgt, wenn der Studienbewerber […] 7. bei einer bereits vorangegangenen Immatrikulation im gewählten Studiengang oder einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb der letzten vier studierten Fachsemester mindestens einen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht hat, […]“.
Liegt eine Voraussetzung nicht vor, kannst du nicht immatrikuliert werden: „(5) Die Immatrikulation wird versagt, wenn eine oder mehrere der in Absatz 4 geregelten Voraussetzungen nicht vorliegen.“
Bist du schon immatrikuliert, haettest das aber nicht sein duerfen, wirst du exmatrikuliert: „(2) Ein Studierender ist zu exmatrikulieren, wenn er […] 7. nicht nach § 6 immatrikuliert werden dürfte. […]“
Insbesondere wirst du also exmatrikuliert, wenn eine der notwendigen Voraussetzungen zur Immatrikulation wegfaellt, das passiert gegebenfalls, wenn du ein Fachsemester weiterrueckst und damit in den letzten vier Fachsemestern keinen Leistungsnachweis erbracht hast. An der Begruendung laesst sich da also eher wenig ruetteln.
Um auch noch deine Frage zu beantworten: Ich selbst habe so ein Schreiben nicht bekommen, kenne diese Regelung aber noch aus meinen Zeiten im FSR.
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In my talons, I shape clay, crafting life forms as I please. Around me is a burgeoning empire of steel. From my throne room, lines of power careen into the skies of Earth. My whims will become lightning bolts that devastate the mounds of humanity. Out of the chaos, they will run and whimper, praying for me to end their tedious anarchy. I am drunk with this vision. God: the title suits me well.
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