Ja doch! Sicher! Klar. Recht ist Recht und so. Aber mal Verhältnismäßigkeitsabgleich machen ist auch nicht schlecht. N Radfahrer auf einem _baulich_ von der Straße getrennten Radweg kann wohl kaum als Gefahr für den Straßenverkehr gelten. Und 'n Fußgänger kann der Radfahrer auch umnieten, indem er ihm ins Kreuz, statt in die Brust fährt. Ist also egal.
Es gibt nun wirklich andere Stellen in Uninähe, wo sich die Polizei mal hinstellen und wirklich gute Dienste leisten kann. Bspw. die 30-Zone auf der Nöthnizer vorm INF-Gebäude. Da stehen die mal aller Jubeljahre, was immerhin schonmal was ist. Aber es fahren trotzdem noch genügend kaputte dort mit 60/70 durch. Weil - is ja nix. Nur Bürogebäude and shit.