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Persönlichkeitsrechte von Polizisten

darf man Polizisten einfach so fotografieren?
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post 17 Aug 2011, 11:02
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Herr Dachs
*********

Punkte: 8394
seit: 15.12.2004

Ich bitte euch zum wiederholten male, auch dich katze, nur noch und ausschließlich über das threadthema zu diskutieren, nicht über die moderation, nicht darüber wer wen beleidigt hat und auch nicht wie ihr das findet daß ich moderiere. keine sorge, es wird niemand zu kurz kommen und niemand bevorteilt!
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post 17 Aug 2011, 11:14
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versucht
*********

Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

übervorteilt, vllt?

woran erkenne ich denn, dass ich das photo eines polizisten veröffentlichen darf? wenn zb ein poilizist nach einer heroischen tat am straßenrand sitzt und heult, weil ihn das so mitnimmt, is das dann ok? (ich hab so ein foto zufällig)


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Weep not for roads untraveled
Weep not for sights unseen
May your love never end and if you need a friend,
there's a seat here along side me.

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post 17 Aug 2011, 11:20
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Herr Dachs
*********

Punkte: 8394
seit: 15.12.2004

[privatmodus]ich denke das stellt eine ausnahme der ausnahme nach §23 Abs 2 KUG dar.
vgl: http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html [/privatmodus]
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post 17 Aug 2011, 13:23
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Are you afraid?
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Punkte: 1648
seit: 11.10.2007

Zitat(Socres @ 17 Aug 2011, 08:32)
fakt ist eins: der nacktschreiter hat eine ordnungswidrigkeit begangen, moddin eine straftat, mit dem nacktschreiter beschäftigt sich aller höchstens das ordnungsamt, mit moddin hoffentlich ein staatsanwalt.
*


Was ein Antragsdelikt ist, weisst du aber?


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In my talons, I shape clay, crafting life forms as I please.
Around me is a burgeoning empire of steel.
From my throne room, lines of power careen into the skies of Earth.
My whims will become lightning bolts that devastate the mounds of humanity.
Out of the chaos, they will run and whimper, praying for me to end their tedious anarchy.
I am drunk with this vision. God: the title suits me well.
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post 17 Aug 2011, 13:41
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undercover
***

Punkte: 291
seit: 09.11.2004

Zitat(mmarx @ 17 Aug 2011, 13:23)
Was ein Antragsdelikt ist, weisst du aber?
*

Man könnte glauben, es geht hier nur darum, wer das letzte Wort hat. Schämt Euch!

Das Strafantragserfordernis ändert nichts daran, dass die Veröffentlichung eine Straftat ist.


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Löscht das Meer den großen Durst wenn man daraus trinkt?
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post 17 Aug 2011, 13:47
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Are you afraid?
********

Punkte: 1648
seit: 11.10.2007

Ja, sie ist aber entscheidend dafuer, ob sich ein Staatsanwalt damit beschaeftigt oder nicht.
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post 17 Aug 2011, 13:51
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eXma Poltergeist
*********

Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Es wurde ja nun nicht postuliert, dass ein Staatsanwalt sich damit beschäftigen wird, sondern lediglich Vorfreude auf das eventuelle Verknacken eines Clubkollegen signalisiert. Somit alles safe.

Dieser Beitrag wurde von Stormi: 17 Aug 2011, 13:52 bearbeitet


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post 17 Aug 2011, 14:25
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glad to be death
*****

Punkte: 618
seit: 05.08.2007

genau werft den purschen zu poden !!


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1 tequila, 2 tequilas, 3 tequilias, 4 teklias, 5 telkiakas, 6 telquigas, 7 teqikigdas, 8 tikigsos, 9 tikigikadesras, 10 tequikadergeidetasotrekas....

[C11]
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post 17 Aug 2011, 14:42

*********

Punkte: 4457
seit: 13.08.2007

​​

Dieser Beitrag wurde von Juri: 29 Sep 2018, 05:34 bearbeitet
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post 17 Aug 2011, 14:45
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Herr Dachs
*********

Punkte: 8394
seit: 15.12.2004

Das hat alles nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun!
Juri, auch du, bleib ruhig.


[privatmodus]juri natürlich habe ich nicht und werde ich auch keine anzeige erstatten, das wär dann wirklich nicht verhältnismäßig. ich hätte meinen unmut vieleicht weniger hart in den schlussatz legen sollen. werde ihn also umformulieren. danke für den hinweis.[/privatmodus]
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