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>Volkszählung 2011 Der Zensus und seine Folgen?

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post 23 May 2010, 12:55
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alleingelassen.
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seit: 22.10.2004

Kaum eine Öffentlichkeit hat die bevorstehende Volkszählung bisher in der Presse und ich frage mich warum? Gab es doch 1987 zu Recht regen Widerstand und große Zweifel an der Grundrechtmäßigkeit einer Erfassung aller Bürger. blink.gif

Die 528 Millionen Euro teure (250 davon trägt der Bund, Rest Länder) Kompletterfassung der Bevölkerung soll zumk Berichtszeitpunkt 9. Mai 2011 ausgeführt und per Stichtag 9. August 2011 durchgesetzt sein.

Dabei werden u.a. erfasst:
  • Melderegister-Nummer inkl. Informationen zur Anmeldung im Melderegister sowie ggf. Übermittlungssperren
  • Name inkl. Geburtsname u. früherer Namen
  • Geburtsdatum, -ort und Geschlecht
  • standesamtliche Eintragung, Familienstand, Daten von Eheschließung und/oder Auflösung
  • Namen, Geburtsdaten und sonstige Daten von minderjährigen Kindern und/oder gesetzlicher Vertreter
  • vollständige Adresse, Wohnungsstatus und Haushaltszugehörigkeit (im Haushalt lebende Personen) inkl. Einzugsdatum d. Wohnung und Zuzugsdatum d. Gemeinde sowie Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Religionszugehörigkeit
angehängte Datei  Volkszaehlung_ZensG_2011.pdf ( 288.82Kb ) Anzahl der Downloads: 302


Freilich ist im ZensG auch geregelt, inwieweit die Daten an die Bundesagentur für Arbeit sowie Bundesbehörden für Finanzen und sonstige lt. Personalstatistikgesetz auskunftspflichtige Stellen, wie es so schön heißt, weitergereicht werden.

Bei der Strichprobenbasis in Form einer Haushaltsbefragung hat man übrigens eine Auskunftspflicht (Religion ausgenommen).

Okay, soweit so gut - das Ganze wird dann freilich noch an die EU (EG-Verordnung 763/2008*) durchgereicht und zentral erfasst.

Eigentlich eine tolle Sache, oder? Discuss!

#abd ninja.gif


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post 19 Aug 2010, 16:26
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seit: 15.10.2005

Habe mal doppelt und dreifach vorkommende Erhebungen (Name, Familienstand, Geburtsdaten usw.) gelöscht. Hier sind die Daten, die erhoben werden:

Zitat("Meldebehörden")
1. Ordnungsnummer im Melderegister,
2. Familienname, frühere Namen und Vornamen,
3. Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer und Anschriftenzusätze,
4. Wohnort, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
5. Tag der Geburt,
6. Standesamt und Nummer des Geburtseintrags,
7. Geburtsort einschließlich erläuternder Zugehörigkeitsbezeichnungen,
8. bei im Ausland Geborenen: Geburtsstaat,
9. Geschlecht,
10. Staatsangehörigkeiten,
11. Familienstand,
12. Wohnungsstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung),
13. Anschrift und Wohnungsstatus in der Gemeinde, aus der die Person zugezogen ist,
14. Anschrift der zuletzt bewohnten Wohnung in der Gemeinde,
15. Tag des Beziehens der Wohnung,
16. Tag des Zuzugs in die Gemeinde,
17. Herkunftsstaat bei Zuzug aus dem Ausland,
18. Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde,
19. Tag des Wohnungsstatuswechsels,
20. Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer des Ehegatten
oder des eingetragenen Lebenspartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin,
21. Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer der minderjährigen
Kinder sowie Familienname, Vornamen, Tag der Geburt, Schlüssel und Ordnungsnummer
der gesetzlichen Vertreter,
22. Tag der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft,
23. Tag der Auflösung der letzten Ehe oder letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft,
24. Anschrift des Wohnungsgebers,
25. Information über freiwillige Anmeldung im Melderegister,
26. Übermittlungssperre nebst Grund der Übermittlungssperre,
27. rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft.


Zitat("Arbeitsagentur")
1. für jede sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person sowie für jede geringfügig entlohnt
beschäftigte Person bis spätestens sieben Monate nach dem Berichtszeitpunkt als Erhebungsmerkmale:
a) Arbeitsort (amtlicher Gemeindeschlüssel),
b) Wirtschaftszweig,
c) Betriebsnummer der Arbeitsstätte,
d) Ausbildung,
e) ausgeübter Beruf,
f) Status der Beschäftigten (beschäftigt oder geringfügig beschäftigt),
2. für jede als arbeitslos oder Arbeit suchend gemeldete oder nicht zu aktivierende Person bis
spätestens drei Monate nach dem Berichtszeitpunkt als Erhebungsmerkmale:
a) Status (arbeitslos, nicht arbeitslos aber Arbeit suchend, nicht zu aktivieren),
b) höchster erreichter Schulabschluss,
c) letzte abgeschlossene Berufsausbildung,
3. für jede Person, die als Teilnehmer oder Teilnehmerin an Maßnahmen der Arbeitsförderung
geführt wird, bis spätestens drei Monate nach dem Berichtszeitpunkt als Erhebungsmerkmale:
a) Art der Maßnahme (soweit von Bedeutung für die Erfassung der Erwerbstätigkeit),
b) höchster erreichter Schulabschluss,
c) letzte abgeschlossene Berufsausbildung,


Zitat("die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetzauskunftspflichtigen Stellen")
b) die für Datenübermittlungen an die Bundesagentur für Arbeit vergebene Betriebsnummer
oder den Wirtschaftszweig der Betriebsstätte,
c) staatlicher Aufgabenbereich, kommunaler Aufgabenbereich oder Produktnummer der
kommunalen Haushaltssystematik,
d) Name oder Bezeichnung der Erhebungseinheit


Zitat("Gebäude- und Wohnungszählung")
1. für Gebäude:
b) Art des Gebäudes,
c) Eigentumsverhältnisse,
d) Gebäudetyp,
e) Baujahr,
f) Heizungsart,
g) Zahl der Wohnungen,
2. für Wohnungen:
a) Art der Nutzung,
b) Eigentumsverhältnisse,
c) Wohnung nicht meldepflichtiger Personen, soweit bekannt,
d) Fläche der Wohnung,
e) WC,
f) Badewanne oder Dusche,
g) Zahl der Räume.


Zitat("Stichprobenbefragung")
7. für Personen, die selbst oder deren Elternteil nach dem 31. Dezember 1955 nach Deutschland
zugezogen sind: früherer Wohnsitz im Ausland und Jahr der Ankunft in Deutschland
des Befragten oder des Elternteils,
8. Zahl der Personen im Haushalt,
9. Erwerbsbeteiligung nach den Standards des Arbeitskräftekonzepts der Internationalen Arbeitsorganisation
oder im Falle der Nichterwerbstätigkeit entsprechende Angaben zu der
letzten ausgeübten Tätigkeit und für Nichterwerbspersonen sowie für alle Personen im Alter
unter 15 Jahren zu ihrem überwiegenden Status in der Woche des Berichtszeitpunkts,
10. Stellung im Beruf,
11. ausgeübter Beruf,
12. Wirtschaftszweig des Betriebes,
13. Anschrift des Betriebes (nur Gemeinde),
14. Haupterwerbsstatus,
15. höchster allgemeiner Schulabschluss,
16. höchster beruflicher Bildungsabschluss,
17. aktueller Schulbesuch,
18. rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
19. Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung (sunnitischer Islam,
schiitischer Islam, alevitischer Islam, Buddhismus, Hinduismus und sonstige Religionen,
Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen).


Ich sehe nur das Problem, dass diese Daten wieder schlampig behandelt werden (so wie immer). Da liegen dann im Datenklauamt überall gebrannte CDs rum, wo sich jeder mal ein paar Daten mitnehmen kann. In den richtigen Händen sind die Daten okay, in den falschen Händen nicht.

Dieser Beitrag wurde von chelys: 19 Aug 2010, 16:30 bearbeitet
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