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>Volkszählung 2011 Der Zensus und seine Folgen?

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post 23 May 2010, 12:55
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alleingelassen.
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seit: 22.10.2004

Kaum eine Öffentlichkeit hat die bevorstehende Volkszählung bisher in der Presse und ich frage mich warum? Gab es doch 1987 zu Recht regen Widerstand und große Zweifel an der Grundrechtmäßigkeit einer Erfassung aller Bürger. blink.gif

Die 528 Millionen Euro teure (250 davon trägt der Bund, Rest Länder) Kompletterfassung der Bevölkerung soll zumk Berichtszeitpunkt 9. Mai 2011 ausgeführt und per Stichtag 9. August 2011 durchgesetzt sein.

Dabei werden u.a. erfasst:
  • Melderegister-Nummer inkl. Informationen zur Anmeldung im Melderegister sowie ggf. Übermittlungssperren
  • Name inkl. Geburtsname u. früherer Namen
  • Geburtsdatum, -ort und Geschlecht
  • standesamtliche Eintragung, Familienstand, Daten von Eheschließung und/oder Auflösung
  • Namen, Geburtsdaten und sonstige Daten von minderjährigen Kindern und/oder gesetzlicher Vertreter
  • vollständige Adresse, Wohnungsstatus und Haushaltszugehörigkeit (im Haushalt lebende Personen) inkl. Einzugsdatum d. Wohnung und Zuzugsdatum d. Gemeinde sowie Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Religionszugehörigkeit
angehängte Datei  Volkszaehlung_ZensG_2011.pdf ( 288.82Kb ) Anzahl der Downloads: 296


Freilich ist im ZensG auch geregelt, inwieweit die Daten an die Bundesagentur für Arbeit sowie Bundesbehörden für Finanzen und sonstige lt. Personalstatistikgesetz auskunftspflichtige Stellen, wie es so schön heißt, weitergereicht werden.

Bei der Strichprobenbasis in Form einer Haushaltsbefragung hat man übrigens eine Auskunftspflicht (Religion ausgenommen).

Okay, soweit so gut - das Ganze wird dann freilich noch an die EU (EG-Verordnung 763/2008*) durchgereicht und zentral erfasst.

Eigentlich eine tolle Sache, oder? Discuss!

#abd ninja.gif


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post 23 May 2010, 13:14
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eXma Poltergeist
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Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Das Volkszählungsurteil gabs übrigens schon 1983*. Es verurteilt eine Volkszählung nicht als verfassungswidrig, sondern schränkt lediglich die zu erhebenden Daten ein und regelt deren Speicherung und Weitergabe. Dort wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erstmals beschrieben.

Ich verstehe also nicht wo der Punkt ist? Hast du Angst, dass man an dem Urteil vorbei erhebt? In dem Fall wirds wieder eine Klage und eine Verschiebung geben, da bin ich mir sicher. Außerdem sind die meisten der Daten doch eh beim Meldeamt und/oder Standesamt vorhanden und umfassen nichts, was ich nicht auch meinem Kollegen im Fahrstuhl erzählen würde. Also worum gehts?


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post 23 May 2010, 13:55
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alleingelassen.
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Punkte: 9586
seit: 22.10.2004

Danke für das Offtopic, reicht jetzt.

Zitat(Stormi @ 23 May 2010, 13:14)
Ich verstehe also nicht wo der Punkt ist? Hast du Angst, dass man an dem Urteil vorbei erhebt? In dem Fall wirds wieder eine Klage und eine Verschiebung geben, da bin ich mir sicher. Außerdem sind die meisten der Daten doch eh beim Meldeamt und/oder Standesamt vorhanden und umfassen nichts, was ich nicht auch meinem Kollegen im Fahrstuhl erzählen würde. Also worum gehts?
*

Angst habe ich nicht, denn staatlicher Allmacht (hier: Wissen) stehe ich emotionslos gegenüber.
Dass die erhobenen Daten den jeweiligen örtlichen Ämtern bekannt sind, ist auch jedem klar. Interessant hingegen ist die zentrale Erfassung, letztlich EU-weit. Man könnte hierbei konkrete Szenarien diskutieren (Welche Probleme oder Fehler denn könnten auftreten?) oder aber sich grundsätzlich, warum und wofür der Staat all das en detail wissen muss.

Abd.
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