Personen die in Dresden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, haben gegenüber der Meldebehörde nach Maßgabe des Sächsischen Meldegesetzes ein Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung oder Übermittlung der Personendaten. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und gilt bis auf Widerruf. Bei Wegzug erlischt die Übermittlungssperre und muss bei Wiederzuzug neu beantragt werden. Die Übermittlungssperre gilt nur bei der Meldebehörde Dresden. Die Eintragung der Übermittlungssperre erfolgt gebührenfrei. Der Antrag kann formlos persönlich oder unter Verwendung dieses Formulars bei der Meldebehörde gestellt werden. Eine zusätzliche schriftliche Bestätigung über die Erfassung der von Ihnen beantragten Übermittlungssperre/n erfolgt nicht.
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We have enough youth, how about a fountain of smart?
"Do you know what time it is? It's do-o'clock."
"Heut mach ich mir kein Abendbrot - heut mach ich mir Gedanken!"
Das Stichwort hier ist Verkettbarkeit. Das bedeutet grob gesagt, dass jemand zwei Ereignisse bezüglich eines Merkmals in Verbindung bringen kann. Ist man zusätzlich dazu nicht anonym unterwegs, so kann nach der Verkettung der Ereignisse auch noch die Verbindung "Person X hat bei Ereignis Y Rolle R gespielt" gezogen werden. Heißt also: Mit genügend Informationen, kann ich jemanden gläsern machen, ohne ihn zu kennen oder jemals getroffen zu haben, geschweige denn, ihn aktiv zu überwachen (denn Google sammelt ja die Infos für mich). Das ist, gelinde gesagt, unheimlich.