Wie denkt ihr über die aktive Sterbehilfe. Diese ist ja zum Beispiel in Holland erlaubt. Sollte das europaweit eingeführt werden oder nicht? Was für moralischen Aspekte seht ihr dafür und dagegen?
Also ich persönlich wäre für ein notariell beglaubigtes Krankentestament, welches solche Fälle ganz klar für jeden persönlich regelt. Kurz gesagt ein Krankentestament bei voller geistiger Zurechnungsfähigkeit, welche die Ärzte im Fall der Fälle dazu ermächtigt das zu machen.
MFG
Dr. House
Dieser Beitrag wurde von Dr.House: 12 Mar 2008, 21:59 bearbeitet
Der Täter muss gerade wegen des Verlangens des Getöteten gehandelt haben. War er ohnehin zuvor entschlossen, das Opfer zu töten, so handelt er hinsichtlich des Mordes oder Totschlags – aber nicht nach § 216 StGB – als sog. "omnimodo facturus" tatbestandsmäßig. Gemeinhin wird angenommen, dass die Tötung auch durch Unterlassen (§ 13 StGB) geschehen kann.
ich bin der meinung, daß ein arzt, der sich im vorfeld bereit erklärt, im allgemeinen, ohne spezielle bitte eines einzelnen deliquenten, die tötung vorzunehmen, durchaus vorsätzlich und im sinne des mordes, bzw totschlags handelt und weniger im sinne der "abschwächung des tötungsdeliktes" durch den sachfall des verlangens.
btw ist tötung auf verlangen nicht automatisch ein eigener tatbestand, sondern wirkt bei tötungsdelikten mehr oder minder strafmildernd.
kommen wir zur unterlassung, dies ist meiner meinung nach (zumindest habe ich schon davon gehört) gerade im bereich der notfallmedizin eine durchaus gängige, wenn auch nicht alltägliche praxis.