Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat bekräftigt, dass er ein entführtes Passagierflugzeug abschießen lassen würde, wenn es für einen Anschlag genutzt werden soll - und das, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Regelung für unzulässig erklärt hatte. [...] Das Bundesverfassungsgericht hatte den Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeugs auf die Fälle beschränkt, in denen nur Terroristen und keine Unschuldigen an Bord sind. Quelle: tagesschau.de
Was soll das? Kann mir irgendjemand sagen, was dieser Mann vorhat?
Ja. Ich bin auch dafür, dass im Falle eines Angriffes das Staatsoberhaupt reagieren können sollte. Dazu braucht er den Oberbefehle über alle Abwehrkräfte, um schnell und kompetent auf solche Bedrohungen reagieren zu können. Dieser Oberbefehl ist natürlich abgesichert durch die entsprechenden Gesetze (grundgesetzkonform), so dass man zwar auf Flugzeuge, aber nicht auf die Zivilbevölkerung schießen darf. Was aber auch wichtig ist, ist, dass die Möglichkeit gegeben wird, schnell und unbürokratisch weitere Einzelheiten festzulegen. Bundestag und Bundesrat brauchen viel zu lange um sich auf neue terroristische Bedrohungen einzustellen. Bedrohungen, von denen wir heute uns noch gar nicht vorstellen können, wie sie aussehen werden. Bedrohungen, die aber von einem Tag auf den nächsten vorhanden sind. Um uns darauf einzustellen sollte es möglich sein, diese langwierigen Verfahren zu umgehen. Auch sollten die Entscheidungen ohne den Druck einer herannahenden Wahl getroffen werden können. Nur so kann man unsere Bürger vor der terroristischen Bedrohung retten. Und vor allem sollte klar sein, dass die terroristische Bedrohung nicht so einfach mit der Abwehr eines Anschlages aufgehoben ist, sondern durchaus noch Jahre weiter bestehen kann (Wie der Fall 9/11 beweist, bei dem die Bedrohung nun schon 6 Jahre lang anhält).
Dieser Beitrag wurde von Chris: 20 Sep 2007, 08:29 bearbeitet
Ja. Ich bin auch dafür, dass im Falle eines Angriffes das Staatsoberhaupt reagieren können sollte. Dazu braucht er den Oberbefehle über alle Abwehrkräfte, um schnell und kompetent auf solche Bedrohungen reagieren zu können. > VM im Frieden. BK im Krieg. Dieser Oberbefehl ist natürlich abgesichert durch die entsprechenden Gesetze (grundgesetzkonform), so dass man zwar auf Flugzeuge, aber nicht auf die Zivilbevölkerung schießen darf. > ist auch schon Was aber auch wichtig ist, ist, dass die Möglichkeit gegeben wird, schnell und unbürokratisch weitere Einzelheiten festzulegen. Bundestag und Bundesrat brauchen viel zu lange um sich auf neue terroristische Bedrohungen einzustellen. Bedrohungen, von denen wir heute uns noch gar nicht vorstellen können, wie sie aussehen werden. Bedrohungen, die aber von einem Tag auf den nächsten vorhanden sind. Um uns darauf einzustellen sollte es möglich sein, diese langwierigen Verfahren zu umgehen. > Nennt sich übergesetzl. Notstand (wird also auch schon gemacht) Auch sollten die Entscheidungen ohne den Druck einer herannahenden Wahl getroffen werden können. > Richtig, da Wahlen zu irrationalen Entscheidungen der zu wählenden Politiker, mindestens direkt vor den Wahlen, führen Nur so kann man unsere Bürger vor der terroristischen Bedrohung retten. Und vor allem sollte klar sein, dass die terroristische Bedrohung nicht so einfach mit der Abwehr eines Anschlages aufgehoben ist, sondern durchaus noch Jahre weiter bestehen kann (Wie der Fall 9/11 beweist, bei dem die Bedrohung nun schon 6 Jahre lang anhält). > Richtig.
Um mal eure Moral etwas zu zerfleddern: Besser die retten, die noch länger als 15 Minuten leben.
Um mal eure Moral etwas zu zerfleddern: Besser die retten, die noch länger als 15 Minuten leben.
Guter Punkt. Obwohl im Krisenfall ein solches Flugzeug immer abgeschossen werden würde. Ein Gesetz, dass den Abschuss im Falle einer terroristischen Kaperung erlaubt, würde lediglich die Hemmschwelle senken. da man sich nachher nicht mehr dafür verantworten muss. Man könnte beliebige Flugzeuge abschießen lassen, nur mit der Behauptung, da würden Terroristen drinsitzen. Ein Koran, der am Check-In liegengeblieben ist, reicht dann als Beweis. Denn es ist ja erlaubt. Ohne ein Gesetz bleibt es nicht aus, dass man die aktuelle Lage anhand der Fakten beurteilen muss, und hinterher auch belegen können muss.