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> Verfassungsbruch? Who gives a s..t

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post 17 Sep 2007, 01:08

5. Schein
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seit: 15.07.2004

Zitat
Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat bekräftigt, dass er ein entführtes Passagierflugzeug abschießen lassen würde, wenn es für einen Anschlag genutzt werden soll - und das, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Regelung für unzulässig erklärt hatte. [...] Das Bundesverfassungsgericht hatte den Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeugs auf die Fälle beschränkt, in denen nur Terroristen und keine Unschuldigen an Bord sind.
Quelle: tagesschau.de

Was soll das? Kann mir irgendjemand sagen, was dieser Mann vorhat?

Mir fehlen langsam wirklich die Worte...
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post 18 Sep 2007, 16:40
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Exmatrikulator
*********

Punkte: 2083
seit: 17.08.2006

Ich finde diese Diskussion übertrieben. Was der Verteidigungsminister (oder ein sonstiger Vorgesetzter) dem Soldaten auch befehlen mag - wenn der Soldat dadurch eine Straftat begehen würde, dann MUSS er den Befehl verweigern.

"Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, daß dadurch eine Straftat begangen wird."
§11 II SG

edit:
Viel interessanter, als die Frage, was der Verteidungsminister befehlen darf, finde ich in dem zusammenhang ie Frage, WIE der Herr feststellt, dass ein Flugzeug als Waffe eingesetzt werden soll.
Kündigen das die Entführer vorher in der Regel an oder wird das anhand der Flugroute festgemacht?
A: Das Flugzeug dreht nach Berlin ab. Die Entführer sagen, sie wollen in Berlin landen.
J: Berlin? Die wollen bestimmt in den Reichstag stürzen! Abschuss!

Dieser Beitrag wurde von stabilo: 18 Sep 2007, 16:48 bearbeitet


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