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>Vaterschaftstest und wann man noch darf

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post 13 Jan 2005, 09:41
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Das BGH hat ja jetzt entschieden, dass heimliche Vaterschaftstest gegen die informationelle Selbstbestimmung des Kindes verstossen. Schön und gut, ob das jetzt sinnvoll ist, heimliche Tests zuzulassen, und was für eine Auswirkung das auf die Ehen haben kann, will ich hier gar nicht wissen. Schockiert hat mich eher ein anderer Absatz in einem Artikel:
QUOTE
Für Verfahren „konkrete Umstände“ notwendig

Die Karlsruher Richter stellten zugleich klar, dass heimliche Tests auch nicht dazu genutzt werden können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft überhaupt erst in Gang zu bringen. Dazu müsse der angebliche Vater „konkrete Umstände“ nennen, die seine Zweifel an der Vaterschaft als „nicht ganz fern liegend“ erscheinen ließen. Auch die verweigerte Zustimmung der Mutter zu einem Test könne einen solchen „Anfangsverdacht“ nicht begründen.

Die Gerichte lassen dafür normalerweise den bloßen Hinweis auf mangelnde Ähnlichkeit nicht genügen. Kann der Mann dagegen belegen, dass die Frau in der fraglichen Zeit mit anderen Männern intim war, ist eine Anfechtung möglich. In solchen Prozessen holen die Gerichte selbst Abstammungsgutachten ein. Granold plädierte dafür, die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung zu senken. (dpa)

© SZ-Online vom 13.01.2005

Was um Himmelswillen ist ein begründeter Anfangsverdacht? Ein Gentest, der belegt, dass man nicht der Vater ist, ist es nicht. Auch keine äusserliche Ähnlichkeit, oder die verweigerte Zustimmung der Mutter.
Also ich weiss nicht, lediglich, wenn ich beweisen kann, dass meine Ex-Frau mit anderen Männern intim war. Soll man jetzt seine Frau die ganze Zeit überwachen lassen oder was? Nicht dass man seiner Frau nicht vertrauen würde, aber ist man da als Mann nicht etwas gearscht. Immerhin ist eine Scheidung irgendwie nicht mehr selten in Deutschland. Und auch nicht selten ist, dass Frauen ihren Ex-Männern verbieten, ihren Nachwuchs zu sehen (aber zahlen soll schon).
Wir wissen alle, wir lieben unsere Freundin, uns kann das nicht passieren, sie wird uns weder betrügen, noch verlassen. Das wissen wir solange, bis sie sich scheiden lässt. Und dann? Nichts für ungut, aber wenn ich dann den Kleinen nicht sehen darf, aber trotzdem zahlen, dann möchte ich gefälligst auch wissen, ob er von mir ist. Egal ob ich da einen Verdacht habe, oder nicht. Pro Forma eher, nach dem Motto: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht."

Was meint ihr zu diesem Thema?



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post 14 Jan 2005, 15:56
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4. Schein
****

Punkte: 456
seit: 01.12.2003

Tja ein Thema, bei dem mir das Kotzen kommt und wie schon an anderer Stelle angemerkt: Zypries, Schmidt und Künast gehören ans Kreuz. Denn jede dieser Tussen missachtet die Erkenntnisse einer weltweit durchgeführten UNICEF- Studie, wonach 10-15% aller Kinder in Beziehungen Kuckuckseier sind und 80% aller Männer in Beziehungen im Laufe ihres Leben partiell Fürsorge für ein Kind übernommen haben, obwohl es nicht Ihr eigenes ist.

Zum Sorgerecht: auch hier sind wir Männer gearscht, denn wenn die Dame nicht will, ist essig. Und da wird mit allen Waffen gekämpft. Abgesehen davon muss ich als Mann vor Gericht nachweisen, dass ich der absolute Supervater bin, während bei jeder Frau und sei sie noch so asozial erstmal kein Schwein danach fragt, ob sie ihr Kind richtig erziehen und großziehen kann. Frauen sind per se vor Gericht, die besseren Erziehungsberechtigten.

Zum Verarschen: jederzeit möglich, selbst unter Menschen, die sich lieben.

Zum Fortpflanzungsverhalten der Frau: erwiesen ist, dass Frauen zwischen biologisch gutem Erbmaterial, quasi der gut brüllende Löwe, und dem fürsorglichen, lieben und netten Vater unterscheiden. Tolle Wurst.

Zum Verhüten: kann trotz aller guten Vorsätze auchmal schiefgehen. Frau kann auch vergessen, dass sie vergessen hat, die Pille zu nehmen.

Zur Vaterschaftsfeststellung: tatsächlich sind die gerichtlichen Hürden sehr hoch, hier sollte ein im Vorfeld durchgeführter Vaterschaftstest zwar nicht als Beweismittel zugelassen sein, aber zumindest ausreichend sein für eine anschließende gerichtliche Feststellung. Anonyme Vaterschaftstests sind, wie ich finde, auch einer Beziehung nicht abträglich, denn in jeder Beziehung gibt es mal Hoch- und Tiefphasen des gegenseitigen Vertrauens. Der nur gerichtliche Weg ist quasi schon der Anfang vom Ende einer Beziehung und wieder ist der Weg geöffnet für ein Kind, dass ohne gemeinsame Eltern aufwächst. Und nur die Frau weiß, ob es ihr Kind ist oder nicht. Derzeit ist ja ein Fall vorm Bundesverfassungsgericht anhängig, wo ein Mann zahlen muss, obwohl der anonyme Test beweist, dass er nicht der Vater ist. Das kann nicht sein.

Zum informellen Selbstbestimmungsrecht des Kindes: nur eine Ausrede, denn nicht das Kind kann die Zustimmung erteilen, sondern stellvertretend nur die Mutter, und deren Interessen sind im Konfliktfall klar. Abgesehen davon sind unter der derzeitigen Bundesregierung die Rechte des Bürgers auf Datenschutz in einer nie dagewesenen Art und Weise ausgehöhlt wurden, dass dieses Argument schlicht nicht mehr zählt. Den gläserenen Bürger gibt es längst. Darüber hinaus können die ausführenden Labors verpflichtet werden, das Genmaterial im Anschluss des Tests zu vernichten.

Zur Vaterschaft: als Mann wil ich wissen, ob es mein Kind ist oder nicht. Und wenn ich den kleinen Hosenscheißer bereits 10 Jahre erzogen habe, obwohl er/ sie/ es nicht mein biologisches Kind ist, dann will ich das verdammt nochmal auch die nächsten 10 Jahre tun, denn dann ist es mein bzw. unser Kind.



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