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>Vaterschaftstest und wann man noch darf

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post 13 Jan 2005, 09:41
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Das BGH hat ja jetzt entschieden, dass heimliche Vaterschaftstest gegen die informationelle Selbstbestimmung des Kindes verstossen. Schön und gut, ob das jetzt sinnvoll ist, heimliche Tests zuzulassen, und was für eine Auswirkung das auf die Ehen haben kann, will ich hier gar nicht wissen. Schockiert hat mich eher ein anderer Absatz in einem Artikel:
QUOTE
Für Verfahren „konkrete Umstände“ notwendig

Die Karlsruher Richter stellten zugleich klar, dass heimliche Tests auch nicht dazu genutzt werden können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft überhaupt erst in Gang zu bringen. Dazu müsse der angebliche Vater „konkrete Umstände“ nennen, die seine Zweifel an der Vaterschaft als „nicht ganz fern liegend“ erscheinen ließen. Auch die verweigerte Zustimmung der Mutter zu einem Test könne einen solchen „Anfangsverdacht“ nicht begründen.

Die Gerichte lassen dafür normalerweise den bloßen Hinweis auf mangelnde Ähnlichkeit nicht genügen. Kann der Mann dagegen belegen, dass die Frau in der fraglichen Zeit mit anderen Männern intim war, ist eine Anfechtung möglich. In solchen Prozessen holen die Gerichte selbst Abstammungsgutachten ein. Granold plädierte dafür, die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung zu senken. (dpa)

© SZ-Online vom 13.01.2005

Was um Himmelswillen ist ein begründeter Anfangsverdacht? Ein Gentest, der belegt, dass man nicht der Vater ist, ist es nicht. Auch keine äusserliche Ähnlichkeit, oder die verweigerte Zustimmung der Mutter.
Also ich weiss nicht, lediglich, wenn ich beweisen kann, dass meine Ex-Frau mit anderen Männern intim war. Soll man jetzt seine Frau die ganze Zeit überwachen lassen oder was? Nicht dass man seiner Frau nicht vertrauen würde, aber ist man da als Mann nicht etwas gearscht. Immerhin ist eine Scheidung irgendwie nicht mehr selten in Deutschland. Und auch nicht selten ist, dass Frauen ihren Ex-Männern verbieten, ihren Nachwuchs zu sehen (aber zahlen soll schon).
Wir wissen alle, wir lieben unsere Freundin, uns kann das nicht passieren, sie wird uns weder betrügen, noch verlassen. Das wissen wir solange, bis sie sich scheiden lässt. Und dann? Nichts für ungut, aber wenn ich dann den Kleinen nicht sehen darf, aber trotzdem zahlen, dann möchte ich gefälligst auch wissen, ob er von mir ist. Egal ob ich da einen Verdacht habe, oder nicht. Pro Forma eher, nach dem Motto: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht."

Was meint ihr zu diesem Thema?



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sol delectans et matrona delectans

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post 14 Jan 2005, 00:41
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3. Schein
***

Punkte: 170
seit: 05.06.2004

QUOTE (Chris @ 13 Jan 2005, 08:41)
<br />Was um Himmelswillen ist ein begründeter Anfangsverdacht?

Mach es Dir doch nicht so schwer...

Nehmen wir einmal an, wir stecken in so einer Situation ...

(nebenbei: wenn ein Kind ein Recht darauf hat, zu erfahren, wer sein Vater ist, hat doch auch der Vater das Recht zu wissen, ob es sein Kind ist, was nicht immer gleich mit dem Motiv verknüpft werden muss, dass er sich vor den Zahlungen drücken möchte-!-)

Anfangsverdacht... - einen solchen Verdacht darzulegen, muss doch mit Sicherheit für den Vater zumutbar sein.... Ein Nachspionieren, Sammeln von Beweisen und Aufdecken von Affären kann es mit Sicherheit nicht sein.

Aber jeder Mann, der mit seiner Frau zusammenlebt, weiss doch, was vor sich geht... und eine Reihe solcher Anhaltspunkte kann man der Umgebung entnehmen, ich denke da konkret an Aussagen von Bekannten, Freunden, Angehörigen und Behauptungen in dieser Richtung (unbewiesene), die man aufnimmt.... solche Zweifel von Personen aus dem engeren Kreis, die Einblick in das Zusammenleben haben können.
Weiterhin an Möglichkeiten für ein Fremdgehen, d.h. wenn die Frau an mehreren Abenden und Nächten vielleicht mit anderen Männern -wie Arbeitskollegen- zusammen war.
Dann ....wie war der Kontakt? Hat man sich mal gestritten, kurzzeitig getrennt, entfernt voneinander gewohnt. Solche Krisen, die zeitlich mit der Kindserzeugung konform wären... ;-)

Das alles sind Anhaltspunkte für einen Verdacht, also kein Nachweis - eher Indiz/ Hinweis....

Dann noch allgemein die Einstellung der Partnerin:
Eine Bekannte von mir sagt von sich, dass sie nicht treu sein kann. Derjenige wäre doch vollkommen naiv, der meint, dass sie bei ihm gleich anders denken würde...
Auch das ein Verdachtsgrund.

allgemein:
solange alles paletti ist, wird eine Frau nicht fremdgehen (außer vielleicht die aus Überzeugung Untreuen, siehe oben)... Macht sie es, dann stimmt etwas gewaltig nicht, dann ist der Zug eigentlich fast schon abgefahren.... darum in der Umgebung immer auf kleinste Schwingungen achten ;-) --> das Feingefühl sollte man schon haben, will man ( unnötigen ) Stress in der Beziehung vermeiden...
sowie über´s Ohr gehauen zu werden....



Der Gentleman antwortet aber:
Keine Rolle, ob das Kind von mir ist oder nicht.... Ist meine Ex finanziell darauf angewiesen und das Kind, dann sorge ich natürlich dafür, ohne Vaterschaftstest....
Geld hab ich sowieso zuviel (...)


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