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>Wechsel begründen? Wie?

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post 24 May 2005, 18:10
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Müüüüde
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Punkte: 514
seit: 25.10.2004

Muss man generell vor dem 4. Semester keinen Wechsel mehr begründen oder kann das jedes Bafögamt individuell machen??
Wenn ja, was muss in so ne Begründung rein und was lieber nicht?

Bei mir ist es so, dass ich mich im Juni exen lassen und dann noch 3 Monate arbeiten gehe. Will dann im Oktober weiterstudieren und werde da auch einen neuen Antrag abgeben (ist dann ein anderes Bafögamt). Gehe ich da erstmal auf Dummfang und gebe keine Begründung mit ab, in der Hoffnung das die nicht nachfragen werden, oder lieber gleich eine mit abgeben??


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Antworten(1 - 14)
post 24 May 2005, 18:26
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Hockeyprophi
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Punkte: 2765
seit: 22.01.2005

meines erachtens bekommst du nur bafög, wenn du vor dem 4. semester dein studiengang wechselst - und das auch nur mit einer begründung.


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post 24 May 2005, 18:36
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28.08.
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Punkte: 1914
seit: 28.10.2003

wenn du bis ende 2. wechselst hast du gute chancen. musst es aber halt anständig begründen

danach siehts schon ziemlich schlecht aus gibt aber auch einige ausnahmen die haben im 3. gewechselt und noch bafög bekommen


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post 24 May 2005, 18:54
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Müüüüde
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Punkte: 514
seit: 25.10.2004

Und wie sieht ne anständige Begründung aus??
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post 24 May 2005, 19:27
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V.
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Punkte: 1301
seit: 27.10.2004

am besten du schreibst, dass du gemerkt hast, dass dieser studiengang nicht deinen Vorstellungen entspricht, du dir etwas anderes darunter vorgestellt hast. Kannst auch Fehler eingestehen, wie zB dass du den Leistungsanforderungen in einem bestimmten studienzweig nicht gewachsen warst oder du dem Druck nich standhalten konntest sad.gif
Dann muss unbedingt noch rein, dass in diesem Studium ALLES BESSER wird wink.gif Am Besten gibst du Beispiele ( bei Englisch - du warst schon 3 Monate im Ausland oder Lehramt - du hast ein Praktikum mit Kindern absolviert ... [kannst ruhig flunkern, die merken das nich]) Auf jeden Fall muss rüberkommen, wie ernst dieser Wechsel dir ist und wie sehr du diesen Abschluss anstrebst.
Bei mir hat alles gut geklappt... drück bisschen auf die Tränendrüse und losgeht's.
Ich drück die daumen biggrin.gif


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post 24 May 2005, 19:32
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seit: 01.10.2003

Zitat(www.studentenwerk-dresden.de)
Frage: Welche Regelungen gibt es bei einem Fachrichtungswechsel oder nach Abbruch der vorherigen Ausbildung?
 
Antwort:
In § 7 Abs. 3 BAföG ist das Folgende geregelt:
Hat der Auszubildende

  1. aus wichtigem Grund oder
  2. aus unabweisbarem Grund

die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, so wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung geleistet; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt Nummer 1 nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters. Ein Auszubildender bricht die Ausbildung ab, wenn er den Besuch von Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibt. Ein Auszubildender wechselt die Fachrichtung, wenn er einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt.

Was ist zu beachten?

Wichtiger Grund für einen Abbruch oder Wechsel ist z. B. mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung für die Berufsausbildung oder -ausübung. Bei weltanschaulich gebundenen Berufen ist ein wichtiger Grund der Wechsel der Weltanschauung oder Konfession. Ein wichtiger Grund ist ferner ein Neigungswandel so schwerwiegender und grundsätzlicher Art, dass die Fortsetzung der Ausbildung dem Auszubildenden nicht mehr zugemutet werden kann.

Hat der Auszubildende nicht u n v e r z ü g l i c h die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, nachdem ihm die als wichtiger Grund zu wertende Tatsache bekannt oder in ihrer Bedeutung bewusst geworden ist, so ist eine spätere Berufung auf diese Tatsache förderungsrechtlich n i c h t beachtlich.

Bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen wird eine andere Ausbildung auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nur dann gefördert, wenn Abbruch oder Wechsel vor Beginn des 4. Fachsemesters stattfinden.

Erfolgt der Abbruch oder Wechsel erst nach Beginn des 4. Fachsemesters, wird Ausbildungsförderung nur noch geleistet, wenn unabweisbare Gründe für den Abbruch oder Wechsel bestanden haben. Unabweisbar ist ein Grund, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder Wechsel aus der bisherigen Fachrichtung nicht zu- lässt. Ein unabweisbarer Grund ist z. B. eine unerwartete - etwa als Unfallfolge eingetretene - Behinderung oder Allergie gegen bestimmte Stoffe, die die Ausübung des bisher angestrebten Berufes unmöglich macht.

Ein wichtiger Grund kann gegeben sein, wenn der Auszubildende zu einem früheren Zeitpunkt zu der Ausbildung an einer Hochschule oder einer anderen Ausbildungsstätte aus Kapazitätsgründen nicht zugelassen worden ist, für die er nach Abbruch der zunächst begonnenen Ausbildung oder Wechsel der Fachrichtung gefördert werden will. Unerheblich ist, ob der Auszubildende für die bisherige Ausbildung Förderungsleistungen erhalten hat. Der Umstand allein, dass der Auszubildende (aus Kapazitätsgründen) nicht zugelassen worden ist, stellt dagegen keinen wichtigen Grund dar. Bei einem Wechsel der Fachrichtung in das Wunschstudium ist aber das Vorliegen eines wichtigen Grundes nur zu bejahen, wenn der Auszubildende

  1. die nach Abbruch der bisherigen Ausbildung oder Wechsel der Fachrichtung aufgenommene Hochschulausbildung von Anfang an angestrebt hatte,
  2. ausschließlich aufgrund der rechtlichen Beschränkung bei der Vergabe von Studienplätzen gehindert war, diese bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu beginnen,
  3. ohne Unterbrechung die ihm zur Verfügung stehenden Bewerbungsmöglichkeiten genutzt hat, um einen Studienplatz in seinem Wunschstudium zu erhalten; ausgenommen hiervon sind Zeiten der Ableistung des Wehr- und Zivildienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres sowie vergleichbarer Dienste, und
  4. die bisherige Ausbildung für den Fall der Nichtzulassung zum Wunschstudium auch berufsqualifizierend abschließen wollte.

Dies ist aber nicht der Fall, wenn die bisherige Ausbildung lediglich zur Überbrückung notwendiger Wartezeiten bis zur sicheren Zulassung zum Wunschstudium aufgenommen wurde.

Eine Beratung vor dem Abbruch oder Fachrichtungswechsel ist immer zu empfehlen.

Quelle:www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/faq-36.html


Im Zweifelsfall einfach mal in Bafög Amt fragen.
Die sind da ja meißt sehr nett und hilfsbereit (ist jedenfalls meine Erfahrung).


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post 24 May 2005, 19:43
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seit: 12.07.2003

@Mangoo: es ist schön wenn man leute was fragen kann und die einem auch antworten, aber wie oft willst du eigentlich noch diese fragen hier stellen und die immer gleichen antworten lesen?? das ist irgendwie ermüdend und deshalb suche ich auch nicht noch mal das thread raus in dem du das alles schon mal beantwortet bekommen hast.

sh_dummesthread.gif


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Kleine Aster
Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster!
-Gottfried Benn (1912)-
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post 24 May 2005, 19:50
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Müüüüde
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seit: 25.10.2004

Hab eigentlich noch keine Fragen zum Wechselbegründen gestellt! angry.gif

In diesem Sinne sh_shutup.gif
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post 24 May 2005, 19:52

Neuling


Punkte: 1
seit: 25.06.2004

hey, also man muss nich mehr den fachrichtungswechsel begründen ( stand im spiegelei; 21. änderungsgesetz zum bafög, dez. 2004)
"Beim erstmaligen fachrichtungswechsel innerhalb der ersten beiden fachsemester soll von der widerlegbaren regelvermutung für das vorliegen eines wichtigen grundes ausgegangen werden. für den vollzug entfällt somit regelmäßig die notwendigkeit, einen fachrichtungswechsel zu begründen. diese festlegung befreit den antragsteller allerdings nicht von der pflicht, einen fachrichtungswechsel nach wie vor dem amt für ausbildungshilfe mitzuteilen."
Aber ich glaube auch, dass man, wenn man nach dem 4. sem. wechselt, kein bafög mehr bekommt
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post 24 May 2005, 19:54
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seit: 12.07.2003

Zitat(Mangoo)
Würde mich jedenfalls mal interessieren..... smile.gif

Habt ihr schon mal die Richtung gewechselt oder das Studium ganz abgebrochen?? Wenn ja, warum und in welchem Semester?


Zitat(Mangoo)
Und wie habt ihr das da mit dem Bafög gemacht, wenn ich schon im laufenden Semester wusstet, dass ihr im nächsten Semester aufhören oder wechseln wollt?


antwort:
Zitat(Digger)
Zum Ende des Semesters gehst Du zu Deiner zuständigen Sachbearbeiterin im Bafög-Amt und teilst ihr mit, das Du den Studiengang wechseln möchtest (zum nächsten Semester).
Sie wird Dir dann einige Zettel geben, die Du ausfüllen musst. Außerdem wollen die auch eine schriftliche Erklärung/ Begründung für Deinen Wechsel > von Sätzen wie "...hatte eine Lust mehr..." würde ich aber abraten. wink1.gif
Lass' Dir einige gute Formulierungen einfallen...

Das Bafög-Amt prüft dann Deine Erklärung und wenn sie ihnen gefällt, bekommst Du auch weiterhin Bafög.


Zitat(Mangoo)
Aber wenn ich einfach nur abbrechen will, dann muss ich doch nix begründen, oder?
Kann denn das Bafög-Amt nicht nachprüfen ob ich das Semester anwesend war? Ich schreibe ja auch keine Prüfungen mit.
Und wie siehts aus, wenn mich dann in 1 oder 2 Jahre entschließe doch wieder zu studieren. Würde ich dann nochmal Bafög bekommen??


>>ohne worte!<< wink.gif

Dieser Beitrag wurde von yocheckit: 24 May 2005, 19:58 bearbeitet
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post 24 May 2005, 19:54
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Müüüüde
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seit: 25.10.2004

So kenne ich das nämlich auch. Jetzt hat mir aber jemand gesagt, dass das Amt trotzdem eine Begründung verlangen kann.

@yocheckit
Wenns dich stört brauchst du hier ja nichts zu antworten, noch nicht mal zu lesen! Also, such dir am besten einen anderen Thread!!!
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post 24 May 2005, 20:01
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seit: 01.10.2003

ich hab es oben zwar schon mal gepostet aber ich mach es gern noch mal:

Erfolgt der Abbruch oder Wechsel erst nach Beginn des 4. Fachsemesters, wird Ausbildungsförderung nur noch geleistet, wenn unabweisbare Gründe für den Abbruch oder Wechsel bestanden haben. Unabweisbar ist ein Grund, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder Wechsel aus der bisherigen Fachrichtung nicht zu- lässt. Ein unabweisbarer Grund ist z. B. eine unerwartete - etwa als Unfallfolge eingetretene - Behinderung oder Allergie gegen bestimmte Stoffe, die die Ausübung des bisher angestrebten Berufes unmöglich macht.

-> das heißt, du könntest noch Bafög bekommen wenn du einen unabweisbaren Grund vorbringen kannst, warum du das Fach nicht weiter studieren kannst...
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post 24 May 2005, 20:10
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old 's cool!
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Punkte: 9493
seit: 12.07.2003

es geht mir lediglich darum, nicht zwei verschiedene threads aufzumachen die exakt das gleiche thema beinhalten und das noch dazu von ein und derselben person! das ist erstens unübersichtlich und zweitens spam, zumal dir die meisten fragen bereits beantwortet wurden und es somit für jeden offensichtlich zeitverschwendung war es überhaupt zu tun.

tipp: wenn man zu bequem ist die threads die einen interessieren später wieder aus eXma herauszukramen, oder man glaubt threads später nicht wieder zu finden, gibt es die möglichkeit ganz oben in der mitte, am anfang eines jeden threads, auf "Thema abonnieren" zu klicken. man bekommt dann einen link zu diesem thread zugeschickt.

es ist nicht so böse gemeint wie es vielleicht aussieht, aber etwas ordnung muss sein! ansonsten viel erfolg beim wechsel und mit dem bafög! smile.gif
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post 24 May 2005, 20:11
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Froschologe
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Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

Zitat(Chino @ 24 May 2005, 20:01)
-> das heißt, du könntest noch Bafög bekommen wenn du einen unabweisbaren Grund vorbringen kannst, warum du das Fach nicht weiter studieren kannst...
*

wenn du chemie studierst und schwanger wirst, dann wäre das ein unabweisbarer grund. oder du forst studierst und plötzlich starker allergiker wirst. ich habe das auch schonmal mitgemacht und kann dir da wenig hoffnung machen.

btw: wenn du beim bafög amt um hilfe ersuchst, gehe auf keinen fall zu deiner für dich zuständigen beraterIn, sondern zu der allgemeinen beratung. sag dort auch nciht unbedingt deinen richtigen namen, denn wenn die spitz kriegen, daß du nicht mehr studierst/studieren willst, dann wollen die dir sofort das bafög nehmen.


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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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post 24 May 2005, 21:12
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Roman-Precog :o)
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Punkte: 6661
seit: 14.11.2003

...was schnien schon schrieb, sollte auf alle fälle in die begründung mit rein!

hier ein auszug aus meiner:

" ich besuchte das biz, nahm an hochschulinformationstagen verschiedener unis und fachbereiche teil und führte gespräche mit diversen personen.
ich erwartete nach den informationen, die ich gesammelte hatte, ein studium, das mir ein breites wissen sowohl über arbeitsweisen und materialien der architekten als aucheinen fundierten geschichtl. hintergrund vermitteln würde.
im laufe des semesters musste ich aber allerdings feststellen, dass das studium weitgehend auf nicht belegbare interpretationen einzelner bauten basierte, die persönl. kreativität stark gebremst und und eingedämmt wurde, was meinen vorstellungen und interessen nicht entsprach. mit diesem schwerpunkt des studiums konnte ich sehr wenig anfangen. ich hatte sogar probleme. den sausführungen zu folgen, die für mich in keinem zusammenhang mit fakten und daten, an denen ich mich orientieren hätte können, standen.
der einblick, den ich also gewonnen hatte, entsprach ganz und gar nicht meinen neigungen, ich verlor sogar weitgehend das interesse an kunst,das studium frustrierte mich.
hinzu kam, dass ich ende 2001 schwer erkrankte und bis mitte 2003 auch weitgehend am studium nicht teilnehmen konnte.
der wiedereinstieg fiel mir sehr schwer und auch die lernbedingungen, insbesondere was die betreuung anging, wurde immer schlechter.
deshalb entschied ich mich für das duale studiuman der ba dresden."

... hab zwar bis jetzt noch nie bafög erhalten, aber dies hat eher finanzielle gründe
... die begründung wollten sie beim wiederholungsantrag auf alle fälle haben und haben sie auch nicht beanstandet

... da du schon im 4. semester bist sieht es aber (wie schon andere geschrieben haben) sehr, sehr schlecht aus!!!
vielleicht versuchst du (aus wichtigem grund!!! --> krankheit etc. pp.) aus diesem semester nachträglich noch ein urlaubssemester zu machen

ps: wenn du bissl "googelst" findest du auch paar gute begründungen


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Nu, mir gönn!



"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft."
Ich bremse auch für Hufeisennasen!
Was sich liebt, das neckt sich. – Was sich fickt, das fetzt sich.
Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus!


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Analsex is für´n Arsch!


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