Die Landeshauptstadt Dresden hat gestern (26. Januar) auf Grundlage des Sächsischen Versammlungsgesetzes einen Auflagenbescheid zum angemeldeten Aufzug der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) für den 13. Februar 2010 erlassen. Kern dieses Bescheides ist die Festlegung, dass kein Aufzug, sondern lediglich eine stationäre Kundgebung stattfinden darf. Begründet wird dies damit, dass angesichts des sehr hohen Mobilisierungsgrades im rechts- und linksextremistischen Lager mit gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen ist.
Zum Schutz hochwertiger Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit von Versammlungsteilnehmern, Polizeibeamten und Unbeteiligten sowie zum Schutz hochwertiger Sachgüter sah sich die Landeshauptstadt Dresden deshalb zu dieser Einschränkung des Versammlungsrechtes veranlasst.
Durch die JLO wurde bereits signalisiert, dass sie gegen die Entscheidung der Landeshauptstadt Dresden Rechtsmittel einlegen wird.
Quelle: Staatliche Unterdrückungsbehörde.
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