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Geld vom Arbeitsamt?

Bafög gestrichen - bekomm ich jetzt noch was?
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post 22 Aug 2007, 09:16
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3. Schein
***

Punkte: 340
seit: 22.01.2005

Mir wurde vor kurzem das Bafög komplett gestrichen, da ich ne Zwischenprüfung um ein Semester verlegen musste. Gibt es da irgend ne Möglichkeit, was vom Arbeitsamt zu beziehen oder sonstwas? Hab da mal gehört, es gibt Leute, die irgendwelche Zuwendungen des Arbeitsamtes fürs Studium bekommen können. Stimmt das, bzw. was muss ich dafür machen? Oder bleibt mir nur n Studienkredit?


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Meinungsfreiheit heißt nicht, dass ich mir jeden Scheiß anhören muss!

Protokollführer des Clubs Der Studienrichtungslosen Exma User
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post 22 Aug 2007, 09:35
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Wenn du studierst, bist du nicht arbeitssuchend. Und wenn du nicht arbeitssuchend bist, gibt es auch kein Geld vom Arbeitsamt.


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post 22 Aug 2007, 09:45
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alleingelassen.
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Punkte: 9586
seit: 22.10.2004

Du kannst auf jeden Fall erstmal Wohngeld beantragen.
#a


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post 22 Aug 2007, 10:19
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4. Schein
****

Punkte: 480
seit: 18.11.2004

Ablehnung vom Bafög - damit Arbeitslosengeld beantragen um dort die Ablehnung zu bekommen und dann ALG 2 beantragen. Es klingt doof, aber so ist nun mal die Bürokratie.


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Wir, die Willigen, geführt von den Unwissenden, verrichten das Unmögliche für die Undankbaren.
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post 22 Aug 2007, 10:40
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Klapperstrauß
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Punkte: 4731
seit: 13.06.2004

Zitat(Chris @ 22 Aug 2007, 09:35)
Wenn du studierst, bist du nicht arbeitssuchend. Und wenn du nicht arbeitssuchend bist, gibt es auch kein Geld vom Arbeitsamt.
*



hehe, naja wenn de arbeitssuchend bist kriegste sowieso auch kein Geld vom AA... da musste schon alo gemeldet sein. Und HartzIV beantragen als Student kannste ma knicken, da lassen die sich nich drauf ein. Richtig ist, dass es ne neue Verordnung gibt bezüglich bestimmter Zuwendungen für Studenten, die ansonsten kein Einkommen haben. Allerdings bezog sich das soweit ich mich erinnern kann (is erst seit n paar Monaten so, ich hatte die Konstellation genau nie weil für die wenigsten meiner Kunden ein Studium in Betracht kam und wenn doch waren sie eh raus aus der Leistung und damit auch aus der Vermittlung wink.gif und außerdem hab ich ganz viel verdrängt) im wesentlichen auf Zuschüsse zur Sicherung der Wohnung und es war auch nich rasend viel und wie immer an irgendwelche Voraussetzungen gebunden. Kam auch aus irgendnem anderen Topf. Ich muss gleich erstma arbeiten, kann aber nachher mal in den Keller gehen, irgendwo hab ich da noch die Dienstanweisung dazu. Dann kann ich genaueres dazu sagen. Allzu große Hoffnungen würde ich mir da allerdings nich machen. wink.gif Im Zweifelsfall wird man dir dort nahelegen, dir eine Nebenbeschäftigung zu suchen (nich hauen, falls de schon eine hast, so is das aber wink.gif )


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°° »Das stärkste Betäubungsmittel der Welt ist das Verlangen dazuzugehören....« °°°


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post 22 Aug 2007, 11:50
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Knurrhähnchen
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Punkte: 7149
seit: 23.10.2004

bis vor kurzem dacht ich noch das mir das gleiche schicksal droht und da hab ich mich bzw meine mama sich mit umgehört.
wir sind zu dem ergebnis gekomm, dass weder arbeitsamt noch wohngeld in frage kommt.
da hilft nur studienkredit oder verdammt viel nebenbei arbeiten.

und das bafög bekommst du doch nach der zwischenprüfung weiter...oder?


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Es genügt nicht, keine eigene Meinung zu haben. Man muß auch unfähig sein, sie zu artikulieren.
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post 22 Aug 2007, 12:46

3. Schein
***

Punkte: 161
seit: 05.01.2005

wieso steht Wohngeld nicht zur Debatte?

du brauchst einen Bafög-Ablehnungsbescheid (nicht Null-Bescheid!) damit beantragst du beim Sozialamt Abteilung Wohnen Wohngeld.... das schwierigste ist denen glaubhaft zu machen das du nicht vorübergehend abwesend vom elterlichen Haushalt bist und keine Lebensgemeinschaft mit jemand in deiner WG führst. Dann sollte man, wenn man sich nicht zu dämlich anstellt, Wohngeld bewilligt bekommen.
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post 22 Aug 2007, 12:48
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Knurrhähnchen
*********

Punkte: 7149
seit: 23.10.2004

leider weiß ich grad den grund nicht mehr...müßt ich nochmal meine mama fragen. auf jeden fall hat die nachgefragt und ihr wurde gesagt das es nicht geht.
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post 22 Aug 2007, 12:49
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4. Schein
****

Punkte: 480
seit: 18.11.2004

Also ich habe noch mal nachgeschaut - §7 Absatz 5 SGB II


(5)

1 Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

2 In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.

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post 22 Aug 2007, 12:54
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4. Schein
****

Punkte: 480
seit: 18.11.2004

Zitat(che @ 22 Aug 2007, 12:46)
wieso steht Wohngeld nicht zur Debatte?

du brauchst einen Bafög-Ablehnungsbescheid (nicht Null-Bescheid!) damit beantragst du beim Sozialamt Abteilung Wohnen Wohngeld.... das schwierigste ist denen glaubhaft zu machen das du nicht vorübergehend abwesend vom elterlichen Haushalt bist und keine Lebensgemeinschaft mit jemand in deiner WG führst. Dann sollte man, wenn man sich nicht zu dämlich anstellt, Wohngeld bewilligt bekommen.
*



Ich habe damals ein Schreiben verfasst, ich dem ich erklärt habe, dass ich nach dem Studium nicht in den Elterlichen Haushalt zurückkehre. Hat mir die Sachbearbeiterin Dresden Altstadt erklärt. - Ortsamt Dresden Plauen hat das nicht anerkannt.

Mit dem Hauptwohnsitz in DD könnte es evt. auch gehen.
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post 22 Aug 2007, 12:58
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Einfach umwerfend
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Punkte: 2458
seit: 13.02.2006

Laut Wikipedia:

Zitat
Schüler und Studenten erhalten Wohngeld nur, wenn ihnen „dem Grund nach“ kein BAföG zusteht. Dies ist bei zu langer Studiendauer der Fall, nicht aber bei zu hohem Einkommen der Eltern. Ein negativer BAföG-Bescheid ist also nicht ausreichend, um das BAföG-Kriterium zu klären.


So auch meine Erfahrung. Ich hab zwar einen BaföG Bescheid über 0,0 Euro, weiß aber auch, dass man Wohngeld bekommen kann, wenn man gar nicht mehr BaföG berechtig ist, etwa weil man bereits das 2. Studium macht oder Ähnliches.


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post 22 Aug 2007, 13:09
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2. Schein
**

Punkte: 65
seit: 08.04.2005

Vielleicht hilft euch das weiter:
http://www.studis-online.de/StudInfo/wohngeld.php
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post 22 Aug 2007, 14:45
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Vordiplom
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Punkte: 742
seit: 18.05.2005

wie ist das mit dem hartz IV wenn man über die förderhöchstdauer hinaus ist, dann ist man doch nicht mehr laut §7 Absatz 5 SGB II förderungsfähig, oder seh ich das falsch.




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post 22 Aug 2007, 15:57

3. Schein
***

Punkte: 209
seit: 23.10.2006

Hier gilt, wie auch beim BAföG ausprobieren. Vieles ist Interpretationssache.
Fakt ist: SGB II verpflichtet Dich normalerweise, Dich auf angebotene Arbeitsstellen _ernsthaft_ zu bewerben und diese auch anzunehmen.

Wenn Du bei BAföG über die Förderungshöchstdauer bist, bist Du prinzipiell BAföG-förderfähig: Studienabschluss-Kredit. Wenn Du den nicht kriegst, kannst Du's bei ARGE und Sozialamt probieren.

Ähnlich sieht das bei ner verpatzten Zwischenprüfung aus.

Trotzdem kann ein Versuch nicht schaden. Man muss nur u.U. ein wenig Geduld und Argumente mitbringen, damit der Antrag erst einmal angenommen wird. Hat man einen Negativ-Bescheid, dann kann man es mit einem Widerspruch versuchen. Hier lohnt es sich, etwas Zeit in eine schlüssige Argumentation zu investieren (ein paar Sätze, aber nicht zuviel. schließlich sind die Leute in den Widerspruchsstellen auch nur überlastete Menschen). Mit etwas Glück bekommt man dann im Bescheid eine Gegenargumentation. Das ist immer besser, als ein profanes „Widerspruch abgelehnt“


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Ну заяц, погоди!
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post 22 Aug 2007, 16:00
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Knurrhähnchen
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Punkte: 7149
seit: 23.10.2004

verpatze zwischenprüfung is noch gar nicht so schlimm! da muß ich ma klug tun...
is nämliche ne zulässige begründung warum de deine leistungen bis dahin nicht erbracht hast.
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