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post 11 Sep 2005, 12:40
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Bananen in der EU
Mindestlängen und weitere Vorschriften

Ich hatte schon seit geraumer Zeit vor dieses Thema mal zu besprechen, ich würde gern mal wissen wie ihr darüber denkt.

Bananen, die in der EU verkauft werden dürfen müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Es gibt weltweit rund 100 Bananen Arten.
In Europäischen Supermärkten bekommt man zu 99% die sogenannte Musa paradisiaca sapientum, auch Obstbanane genannt.
Ich weiß nicht genau warum das so ist, aber ich denke mich an einen Bericht im Fernsehen zu erinnern in dem gesagt wurde, dass nur diese Art in der EU zugelassen ist, alles andere währen nur seltene Ausnahmen (Minibananen z.B.). Vieleicht weiß ja einer von Euch mehr darüber.

Diese Obstbanane unterliegt nun diversen Auflagen, die erfüllt werden müssen will man sie in die EU importieren (und das geht ja den meißten Bananenhändlern so).
Was sind das für Bediungen?
hier ein paar Auszüge aus "Verordnung (EG) Nr. 2257/94 der Kommission vom 16. September 1994 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Bananen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 245 vom 20.09.1994)"

Mindesteigenschaften:
In allen Güteklassen müssen die Bananen vorbehaltlich der besonderen Bestimmungen für jede Klasse und der zulässigen Toleranzen wie folgt beschaffen sein:

− grün, nicht gereift,
− ganz,
− fest,
− gesund; ausgeschlossen sind Erzeugnisse mit Fäulnisbefall oder anderen Mängeln, die sie zum Verzehr ungeeignet machen,
− sauber, praktisch frei von sichtbaren Fremdstoffen,
− praktisch frei von Schädlingen,
− praktisch frei von Schäden durch Schädlinge,
− mit unversehrtem, ungeknicktem, nicht ausgetrocknetem Stiel, frei von Pilzbefall,
− ohne Blütenstempel,
− frei von Mißbildungen und anomaler Krümmung der Finger,
− praktisch frei von Druckstellen,
− praktisch frei von Kälteschäden,
− frei von anomaler äußerer Feuchtigkeit,
− frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack.

Ferner müssen die Hände bzw. Cluster (Handteile) aufweisen:
− ein ausreichendes, gesundes Stück Krone normaler Färbung frei von Pilzbefall
− eine glatte Schnittstelle an der Krone ohne Scharten, Abrißspuren oder Scharfteile

Entwicklung und Reifezustand der Bananen müssen so sein, daß sie:
− Transport und Hantierung aushalten und
− in zufriedenstellendem Zustand am Bestimmungsort ankommen und nach Reifung einen angemessenen Reifegrad erreichen.

BESTIMMUNGEN BETREFFEND DIE GRÖSSENSORTIERUNG:
Die Größensortierung erfolgt nach:
− der Länge der Früchte in Zentimeter, gemessen über die äußere Wölbung vom Stielansatz in der Krone bis zum Blütenende.
− der Dicke in Millimeter, gemessen als Durchmesser in der Mitte der Frucht zwischen ihren Längsseiten quer zur Längsachse.

Länge und Dicke der Referenzfrucht, anhand derer die Größensortierung erfolgt, werden gemessen:
− am mittleren Finger der äußeren Reihe einer Hand;
− am ersten Finger der äußeren Reihe eines Clusters neben der Schnittstelle, mit der die Hand zerteilt wurde.

Die Länge muß mindestens 14 cm und die Dicke mindestens 27 mm betragen.

Ganze Bestimmung: hier

Einige dieser Punkte verstehe ich ja und kann ich auch ohne weiteres nachvollziehen, aber was soll z.B. die mindest Länge?

Ich bin bin mir nicht sicher was ich von so eng gefassten Bedingungen halten soll und würde gern mal eure Meinungen Pro und Cotra dazu hören.
Was passiert z.B. mit den Bananen die den EU bedingugen am Zoll nicht entsprechen? werden die vernichtet?

Ich bin auf eure Einschätzung sehr gespannt smile.gif


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