Hallo lieber abadd0n, hallo exma goys,
Zitat(abd @ 10 Dec 2006 4:51 .... welch humane zeit)
Yo. Damit lässt sich übrigens Geld
verdienen. Sowohl auf halbwegs seriösem Weg, als auch auf anderen...
abd, Identitätsdieb.
tyo was du nicht willst man dir füg' zu ... und so weiter und so fort. aber ich kann dich /
euch beruhigen es war garnicht meine absicht geld zu "verdienen" oder irgendwen in verruf zu bringen.
in diesem ganzen studivz wahn fand ich es schon von anfang an krass wie freiwillig die leute infoz von sich preis geben angefangen von name mit bild bis hin zu wohnort anschrift und sogar telefonnummer. als würdet ihr förmlich danach schreien dass diese von irgendwem mißbraucht werden ... ich verweise hier nur mal auf wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Identit%c3%a4tsdiebstahl und frei nach dem motto probieren geht über studieren wollte ich mal testen wie naiv die leute wirklich sind.
da bot sich doch der datenschattenmeister abadd0n engel des abgrunds alteingesessener alleswisser und bekennender identitätsdieb doch förmlich an. man müsste sich nicht mal lange durch google quälen mit seinem nick bis man den tatsächlichen namen gefunden hätte und dann wären es nur noch wenige clicks bis man auch auf digitalem wege anschrift telefonnummer etc gefunden hätte. bilder von sich stellt der große datenschattenmeister ja sogar freiwillig zur verfügung muss man also nicht lange suchen.
also ab damit auf studivz noch die richtige gruppe annavigieren und abwarten. es dauerte
nicht lange da meldete sich auch schon der ehrenwerte pusteblumenkohl amüsant wie klug sich einige im forum geben und dann tatsächlich nicht mal von der wand bis zur tapete denken. so hatte doch abadd0n diesen fred hier eröffnet und sich ausserdem hinreichend kritisch über den ganzen studivz crap geäussert dass man doch sehr stutzig werden müsste wenn man ihn plötzlich dort findet. aber solcherlei zweifel sind den party people glücklicherweise allgemein total fremd.
besonders amüsant fand ich ja die ausbleibenden reaktionen auf die von mir näher spezifizierten interessen des pseudo-#abds. knapp 3 wochen ist der ganze schwindel niemandem aufgefallen und wenn das ganze event nicht grade vor abds virtueller haustüre stattgefunden hätte tyo wer weiss was dann.
aber luc: nimms nicht persönlich sieh dich als opfer der blinden mit denen du dich umgibst.
eine lektion fürs leben quasi.
falls du immernoch auf eine juristische vendetta aimst muss ich dich wohl enttäuschen. solange es leute ohne firewall virenscanner und sicherheitsupdates gibt siehts wohl mit der
täteraufspürung in diesem falle recht düster aus. welchen straftatsbestand ich erfüllt haben
soll ist mir auch nicht ganz klar veröffentlichung von öffentlichen daten? rememba homey: es gibt keine geheimnisse. ich rate dir mit der zeitverschwendung aufzuhören die du vorallem hier so betreibst und dich endlich mal auf die wesentlichen dinge im leben zu konzentrieren.
ein forum wie dieses kann dafür nur hinderlich sein alles viel zu trefe. du mein lieber luc müsstest in der lage sein dass auch zu verstehen beim rest hier hab ich zweifel.
in diesem sinne:
legalize it and peace out -\\//
PS: damit niemand behaupten kann ich wäre fake, hier mal paar entschärfte screens
da abadd0n ja anscheinend selbst nun eher friedlich mit der sache umgeht, kann ich in zweiter instanz leider nur meinen eigenen unmut kundtun. was du getan hast ist in höchstem maße verwerflich und krank. ich denke das auch juristisch gesehen die sache nicht legal ist und ich würde dir an abadd0ns stelle gehörigstenst eine reinwürgen, EGAL wer oder was du bist.
aber wegen mir sauft kaffe, aber bezahl ihm seinen gefälligst.
Wer e-Mail oder Diskussionsbeiträge bewußt unter dem Namen eines anderen (Nutzers) verschickt (sog. Namensanmaßung), kann hierfür belangt und auf Unterlassung sowie Schadensersatz verklagt werden.
Eine Namensanmaßung im Sinne von § 12 BGB liegt vor, wenn der Verletzer diesen Namen unbefugt gebraucht und dadurch schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt.
Eine Verletzung solcher schutzwürdigen Interessen ist gegeben, wenn durch die unbefugte Namensverwendung eine Zuordnungsverwirrung entsteht (vgl. Urteil des LG Hannover vom 12.09.2001 - 7 O 349/01)