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post 02 Apr 2007, 20:23
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٩(●̮̮̃•̃)۶
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Punkte: 1712
seit: 16.11.2005

Dann schreib einen Zettel zurück :
Wir haben den Verdacht, dass sie sich unter falschem Vorwandt Eintritt in unser Haus erschlichen haben!


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post 02 Apr 2007, 21:56
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Vordiplom
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seit: 08.02.2006

Und ab jetzt immer mit nem Messer in der Hand die Tür aufmachen! Wenn noch Ketchup dran klebt, um so besser! biggrin.gif

Edit:
Der einzige Knackpunkt ist doch der, dass die GEZ anscheinend diese von ihr immer wieder gern genannte Möglichkeit besitzen soll, eine Durchsuchung durchzuboxen. Oder wie das auch heißen mag.
Nur kam das überhaupt schon mal vor??? Ich hab noch nie davon gelesen, dass die das schon jemals geschafft / gemacht haben.

Ansonsten denke ich ebenfalls, dass, sollte der nette Herr wirklich etwas gesehen haben, er sicherlich nicht so schnell weggegangen wäre.

Dieser Beitrag wurde von Chrizzly: 02 Apr 2007, 22:10 bearbeitet


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post 02 Apr 2007, 22:25
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Ironieresistenz I.
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Punkte: 2231
seit: 02.06.2005

Bei Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit wird kein Richter einen Durchsuchungsbefehl ausstellen. Das ist reine Panikmache.


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Seine Majestät, Kaiser Ironieresistenz I.

... validiert nach dem Isso-Standard 1.0 ...
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post 03 Apr 2007, 00:58
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٩(●̮̮̃•̃)۶
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seit: 16.11.2005

Quatsch.. bei einer Ordnungswiedrigkeit doch nicht! Da muss erst ein verdacht auf ein Verbrechen vorliegen! Sonst können die garnichts nichts... vor allem nicht die GEZ!
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post 03 Apr 2007, 01:22
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[heating da road]
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seit: 27.10.2005

Das meinte er doch... oder?

Was mich wundert, als Aussenstehender, ist die Sache, das sich eine "respektable" Institution so was von blamiert, indem dessen Vertreter sich wie die Gauner als Paketboten oder so ausgeben... kann ich nicht verstehen. Die wollen doch immer als seriös und so gelten, die Werbung die sie auch in Kinos oder Zeitungen machen deutet auf eine sehr ernste, strikte Organisation... und dann kommen die mit solchen Maschen. Ha.

Dieser Beitrag wurde von valex22000: 03 Apr 2007, 01:22 bearbeitet
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post 12 Jun 2007, 13:18
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1. Schein
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Punkte: 14
seit: 12.06.2007

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand hier einen Tip geben. Lebe in einer nichtehelichen Gemeinscheift. Meine Lebenspartnerin und ich haben ein Gemeinsames Haus und auch ein gemeinsames Kind. Die GEZ Gebühren laufen über den Namen meiner Frau. Heute bekam ich Post von der GEZ das ich mein Fahrzeug das ich Privat nutze und mit Sicherheit ein Radio vorhanden ist dies anmelde soll, da noch kein Gebührenkonto auf meinen Namen existiert.
Muß das Fahrzeug angemeldet werden oder kann ich darauf pochen das wir schon ein Gebührenkonto haben (auf den Namen meiner Lebenspartnerin) ?
Gruß
Bertel
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post 12 Jun 2007, 13:21

1. Schein
*

Punkte: 13
seit: 14.12.2005

Also ich hab die Briefe einfach ignoriert. Es kommen insgesamt drei Briefe deren Wortlaut immer drastischer wird. Aber seit ich auf den dritten nicht geantwortet habe, ist Ruhe...

PIEKAR
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catcher
post 12 Jun 2007, 13:25
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Pochen kann man bei der GEZ fast nie auf irgend was! Da wird es nur noch ungemühtlicher!

Aber auf wen ist denn das Fahrzeug angemeldet?
"Wer ist Rundfunkteilnehmer? Nach der gesetzlichen Definition ist derjenige Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für das Autoradio gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist."

Dieser Beitrag wurde von catcher: 12 Jun 2007, 13:25 bearbeitet
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catcher
post 12 Jun 2007, 13:28
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Zitat(PIEKAR @ 12 Jun 2007, 13:21)
Also ich hab die Briefe einfach ignoriert. Es kommen insgesamt drei Briefe deren Wortlaut immer drastischer wird. Aber seit ich auf den dritten nicht geantwortet habe, ist Ruhe...

PIEKAR
*

... ignorieren ist auch ein guter Vorschlag. closedeyes.gif
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post 12 Jun 2007, 13:52
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Herr Dachs
*********

Punkte: 8394
seit: 15.12.2004

hachja, mein thema...

als erstes: wenn das dein auto ist, dann kannst du soviele frauen haben wie du willst, dann musst du zahlen.

und jetzt der moralische:

wenn du ein autoradio hast, dann bist du in der lage damit radio zu empfangen, und wirst es auch tun, und komm nicht mit ich hör und seh nur privat.

der gesetzgeber sieht vor aus gründen der gleichberechtigung und der "rundfunk grundversorgung" für jeden, das auch jeder der empfangen kaann bezahlen soll, das ist nicht nur überaus sinnvoll sondern auch noch gerecht.

ignorieren is sicher ne möglichkeit, allerdings wird das auch nicht auf ewig so gehen, die öffentlich rechtlichen sender haben in osteutschland das dvb-t netz allein aufgebaut, die privaten haben sich rausgehalten, die kohle muss irgendwie auch wieder rein, also wird die gez (die ich betone es wieder, nicht mit den sendern und rundfunkanstalten gleichzusetzen ist) in näherer zukunft auch rigeroser vorgehen (was ihr gutes recht ist.

mein tipp: bezahl, du tust damit dem fernsehen, radio, webangebot der öffentlich rechtlichen was gutes, hilfst die qualität zu steigern und verhällst dich gegenüber den anderen bezahlenden teilnehmern nicht ungerecht.

alternativ: lass die den tuner vom autoradio unschädlich machen und verblomben, dann musst du nicht bezahlen wink.gif
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post 12 Jun 2007, 14:30
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5. Schein
******

Punkte: 777
seit: 12.01.2004

Irgendwo in deinem Briefchen sollte auch gestanden haben das du auch wenn du in einer Gemeinschaft lebst dazu verpflichtet bist dein Autoradio anzumelden und dafür zu löhnen. War zumindest in meinem GEZ-Drohbrief recht eindeutig formuliert.

*aus dem GEZ-FAQs rauskopier:*

5. Welche Gebührenpflicht besteht in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.

Der andere Partner muss seine weiteren Rundfunkgeräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.


Und wenn dir dein Auto schon länger als deine Freundin zur Seite steht hätte es ohnehin schon angemeldet sein müssen.

->

6. Muss ich mein Autoradio anmelden?

Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet hat. Ansonsten ist das Radio im Auto ein anmelde- und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät.

Alternativ kannst du natürlich auch dein Auto deinem Weibchen überschreiben :>


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Brot für die Welt ....
.... aber die *Wurst* bleibt hier!
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post 12 Jun 2007, 14:40
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Vordiplom
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Punkte: 528
seit: 03.11.2005

...oder du bezahlst die Geräte im Haus, dann brauchste auch das im Auto nicht anzumelden.


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nichts wissen macht auch nix!
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post 12 Jun 2007, 14:56
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1. Schein
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Punkte: 14
seit: 12.06.2007

Im Haus sind ja die Geräte ja auch angemeldet, über meine lebensgefährtin. Ich selbst habe keine Geräte angemeldet. Wer gehört zum Haushalt? Das Fahrzeug läuft auf meinen Namen wird aber von allen zum Haushalt gehörignen Personen genutzt (Lebensgefärtin, Schwigermutter bzw, erwachsene Kinder).
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post 12 Jun 2007, 15:44
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Phasenprüfer
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Punkte: 869
seit: 01.11.2005

dann machst doch einfach so, da ihr ja schon eh bezahlt! Bezahle du die GEZ für dich und deine Lebensgefährtin auf deinen Namen und sie nicht mehr!dann brauchst du auch nicht für dein Autoradio zahlen!


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die größe eines selbst, zeigt sich in der akzeptanz der anderen!


bild kann nicht angezeigt werden
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post 12 Jun 2007, 15:45
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Herr Dachs
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Punkte: 8394
seit: 15.12.2004

Hoffi hat recht.

allerdings sollte dann die wohnung auch auf ihn laufen
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