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Philosophischer StammtischSo., 22.04.2007 - Studentenclub Wu5
WU5 |
29 Mar 2007, 18:59 |
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Philosophischer Stammtisch
Studentenclub Wu5 am Sonntag den 22.04.2007
Beginn: 20:00 Uhr Location: Studentenclub Wu5 www.wu5.de Adresse: August-Bebel-Straße 12, 01219 Dresden Antworten(1 - 14)
Jigai nennt man den rituellen Selbstmord bei japanischen Frauen. Die Motive entsprachen denen des Seppuku, allerdings fand die Tötung in der Regel allein statt, indem sich die Frau mit einer Haarnadel oder ähnlichem in den Hals stach und die Schlagader durchtrennte oder sich mit einem Tantō (Kurzschwert) in das Herz stach.
Meist erfolgte die Selbsttötung zur Rettung der Ehre oder Wiederherstellung des Namens. 1868 verboten wurde ritueller Selbstmord jedoch weiterhin bis weit in die Mitte des 20. Jahrhunderts häufig praktiziert. abd Die Genderthematik würde mir gefallen.
Ich plan da zu sein Ich denke, ich werd auch mal reinschauen. Und sei es nur, um populäre Irrtümer über Selbstmord zu entlarven.
Die politisch korrekte Schreibweise lautet Freitod oder Suizid. Da der Freitod seit einigen Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr strafbar ist (zumindest in Deutschland), ist es in dem Sinne kein Mord und Verbrechen mehr, sondern ein Freitod
Zitat(Bilderguckn @ 17 Apr 2007, 08:39) Da der Freitod seit einigen Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr strafbar ist... korrigiert mich, wenn ich irre, aber n toten bestrafen duerfte ohnehin relativ kompliziert werden, oder?? Falls man überlebte, hatte man mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Und in Japan wird die Familie eines Suizidanten mit Geldstrafen belegt.
Bilderguckn hat prinzipiell recht, jedoch nicht ganz: Suizid und Selbsttötung sind (heutzutage!) politisch korrekt.
Freitod nicht, denn dahinter steht das Paradigma, dass die Selbsttötung ein Akt des freien Willens ist. Das läßt sich insofern diskutieren, als das es bei einigen Fällen äußere Zwänge gibt, die einen zur Selbsttötung bringen (populärstes Beispiel Kristallnacht Wien: allein über 600 Selbsttötungen!) und es insofern keine endogenen Gründe gibt. Bei allen anderen Fällen sieht man heutzutage eher einen pathologischen Hintergrund, sprich balla-balla. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und an der Stelle auf die Suizid-Diskussion hier bei eXma verweisen. Dort äußerte sich gegen Ende auch kurz eine betroffene Mutter. Zur Strafbarkeit: Warum es in Deutschland strafbar war, dürfte wohl klar auf der Hand liegen: Man wollte Steuerflucht verhindern #abd Hmmm... sonntags ... na ma sehn, ick lass nochma hörn, ob ick det schaffe, tendiere aber zu nem ja
myrmikonos
20 Apr 2007, 02:26 |
Antwort#10
Seit Januar 2005 trifft sich ein kleiner heranwachsender Zirkel von Freizeitquerdenkern und Aufgeschlossenen zur Philosophie, um sich verschiedenen Themen zu widmen. Ort dieser konspirativen Denkschmiede bleibt wie immer die Wu5 (Wundstraße 5) , Studentenclub. Diesmal steht "Suizid und Freitod" zur Diskussion, die weniger emotional gefuehrt werden soll, sondern einen verwertbaren Austausch von Ansaetzen und Verstaendnis diverser Perspektiven eroeffnen. Im Mittelpunkt steht daher nicht der einfache, narrative Erfahrungsaustausch, sondern eine Abhandlung geschichtlicher , ethischer und formalphilosophischer Gesichtspunkte. Natuerlich bleibt es im Rahmen einer lockeren Runde im Kreis um den Stammtisch mit Tendenz zur Habermas´schen Diskursethik und mit guter Fluessignahrung.. Impulse werden sonst maßgeblich durch abadd0n (und hoffentlich auch calypso, sowie prophet2 ) und meiner Wenigkeit gesetzt. Bei guten Ergebnissen wird auch ein Protokoll angelegt, damit wir nach dem 5.Gimlet (oder Bier fuer die Anfaenger) nicht den Strang verlieren. Je mehr kommen, desto groeßer wird der Wissenspool und bekanntlich auch der Spaß.
~ salút~ (ich werd wohl gegen 9 erst aufkreuzen)
gewaltfee
20 Apr 2007, 05:47 |
Antwort#11
Zitat(willy @ 17 Apr 2007, 18:02) Einen Toten mit den Mitteln des Strafrechts zu bestrafen, ist in der Tat ein schwieriges Unterfangen und daher vom deutschen Strafrecht nicht vorgesehen. Wichtig wird die Strafbarkeit der Selbsttötung für den Fall des Misslingens. In diesem Falle steht die Strafbarkeit wegen Versuchs im Raum. Weiterhin müsste jede Unterstützungshandlung Dritter wegen Beihilfe zur Selbsttötung geahndet werden. Man sieht, es ist keinesfalls egal, ob die Selbsttötung strafbewehrt ist oder nicht. soweit ich eiß, ist weder der selbstmord, noch der versuch strafbar. beihilfe ist es allerdings schon, nennt sich dann "tötung auf verlangen" oder wird durch fahrlässige tötung abgedeckt. zum thema: weiß noch nicht, ob ich da sein werde, aber ein versuch isses wert wünsche noch einen schönen freitag tashi delek fee
WU5
23 Apr 2007, 04:35 |
Antwort#12
Phidias
23 Apr 2007, 08:44 |
Antwort#13
Hmtz, nächstes mal einfach klappe halten, wenn man keine ahnung hat - das der minuspunkt auch noch so betont wurde ...
najo, aber war feiner abend, bin gerne wieder mit von der partie
myrmikonos
23 Apr 2007, 14:14 |
Antwort#14
Lob an calypso: sehr schickes Verlaufsprotokoll.
ich will auch einen Minuspunkt! hab den A.W. Schlegel mit Max Scheler vertauscht! und noch andere ueble Dinge, die aber erst durch Phidias hilfestellenden Fragen entlarvt wurden. War einfach zu viel Vodka- Erberbohle im Vorlauf. ~ es gibt keine Notwendigkeit mit Notwendigkeiten zu leben ~
JoSchu
23 Apr 2007, 14:42 |
Antwort#15
Fand den Abend auch sehr angenehm und trotz des Themas sehr amüsant. Bin beim nächsten Mal gerne wieder dabei.
Eine kleine Korrektur sei mir aber noch gestattet: Der Gedanke vom "Selbstmord bei lebendigem Leibe", d.h. Abtötung des eigenen Willens und anschließendes Dahinvegetieren, wurde von abaddOn eingebracht und von mir nur begeistert aufgegriffen. 1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
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