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Vollständige Version anzeigen: studiengangswechsel
bsf
mal eine frage: ich möchte nach einem jahr des falschen studiengangs in den (hoffentlich) richtigen wechseln.
brauch ich da nochmal so eine krankenkassenbescheinigung, oder geht das auch ohne? eine matrikelnummer hab ich ja auch schon...

rakete
Im Immaamt gibt es einen Zettel, den musst du nur ausfüllen und abgeben, und voilá schon bist du umgemeldet.... allerdings gibt es da eine Frist, und ich glaube die besagt, das du das Wechselformular abgeben sollst, bevor du die Rückmeldegebühr bezahlst, eigentlich logisch...
Chino
.. und wenn es was sehr spezielles ist, würde ich einfach mal mit den Damen im Immaamt reden. Eigentlich geht Wechseln ziemlich problemlos vor sich ..
.. Falls Du BaföG erhälst und das auch im neuen Studiengang bekommen möchtest, müsst Du eine Begründung schreiben, die gewisse Kriterien Abdecken muss, dann bekommst Du auch weiterhin BaföG. Aber auch das ist eigentlich keine grosse Sache ..

.. was machst Du denn jetzt und zu welchen Fach möchtest Du wechseln? ..
bsf
nee, ich hatte ja nen tu-zulassungsbeschränkten studiengang, da musste ich mich direkt nochmal neu bewerben (auch mit zeugnis und so) und mich bis ende august zurückmelden, ob ich den platz will. und da stand, dass alle, die sich "neu immatrikulieren", son krankenkassen-dings brauchen. is das dann ne neuimmatrikulation?!

@chino: mathe --> vwl
yocheckit
das dürfte davon abhängen, ob du eXmatrikuliert bist oder nicht. wenn ja, brauchst du sicher einen neuen nachweis und wenn nicht, dann würde ich das an deiner stelle mit den frauen im imma-amt regeln.

QUOTE (bsf)
@chino: mathe --> vwl
shocked1.gif
ach du scheiße!!
simpson
äh..ich musste damals auch nen komplett neuen antrag ausfüllen..mit zeugnis..
rakete
bedenke auch, das man in Sachsen nur einmal wechseln darf, danach wird es kostenpflichtig...

btw. hab ihr eigentlich schon gewusst, das wir uns strafbar machen, wenn wir kostenlos Teile des sächsischen Hochschulgesetzes erklären? wirklich war...
ck
QUOTE (rakete @ 18 Aug 2004, 13:43)
habt ihr eigentlich schon gewusst, das wir uns strafbar machen, wenn wir kostenlos Teile des sächsischen Hochschulgesetzes erklären? wirklich war...

Kann ich mir nicht vorstellen, ausser einer der Erklärer wäre ein Rechtsgelehrter...
stth
QUOTE (rakete @ 18 Aug 2004, 13:43)
btw. hab ihr eigentlich schon gewusst, das wir uns strafbar machen, wenn wir kostenlos Teile des sächsischen Hochschulgesetzes erklären? wirklich war...

dann nimm doch geld dafür!
rakete
QUOTE (ck @ 19 Aug 2004, 11:29)
Kann ich mir nicht vorstellen, ausser einer der Erklärer wäre ein Rechtsgelehrter...

nee, auch als nicht ausgebildeter "Laie"...

is ein Gesetz aus der Nazizeit, das bis heute nicht abgeschafft worden ist...

das sollte verhindern, das irgendjemand den enteigneten Juden aus Menschlichkeit umsonst Rechtsbeistand gewährt... mit diesem Gesetz konnte man die "Judenfreunde" gleich mit einsperren...

krass, was? huh.gif

btw. dieses Gesetz findet heut kaum noch anwendung, aber ich hab schon von Juraprofs gehört, die ihren Studenten klar machen, das sie nur Rechtsfragen beantworten die relevant für die Lehre seien, damit ihre Studies sie nicht aus Rache anzeigen könnten...

Schluß mit Offtopic!

hastes jetzt geschafft bsf? bzw. weißt du was du zu tun hast?