Ich hab keine Aversion gegen Licht am Fahrrad, aber gegen klobige Lampen, die ich dann abmontieren und mit mir rumtragen muss. Daher sind die kleinen Lösungen wesentlich portabler, aber eben leider selten StVZO-zulässig*. Aber dein letzter Satz sagt das aus, was ich mir erhofft hatte..
Und Juri, nein, kein Stroboskop. Find ich auch albern bis irreführend, auch wenns möglicherweise Strom spart..
* ich seh grad: auch Stecklichter mit StVZO-Zeichen dürfen nur verwendet werden, wenn man zusätzlich noch einen Dynamo hat. Eine "Expertengruppe" prüft diese Vorschrift aber angeblich grad.
/edit: oh, aktuell:
Zitat(Neufassung § 67 StVZO)
Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein.
Quelle, aber ganz so einfach ist es dann im Detail wohl doch nicht. Ich wette außerdem, dass Deutschland das einzige Land ist, in dem man sich haarklein darüber streitet, was nun "befestigt" genau bedeutet