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Vollständige Version anzeigen: die gute alte StVO
loco
ich bin jetzt mal über einen Abschnitt gestolpert (warum wird man sich beim Lesen denken können shifty.gif ) und wunderte mich schon ein bisschen über die Formulierung... deshalb würde ich gerne mal von euch wissen, wie ihr diesen versteht (bitte nur Schlüsse anhand des Geschriebenen ziehen und nicht auf Grund allg. Erfahrungen o.ä.)

so da haben wir ihn:

Zitat(StVO)
§ 12 Halten und Parken


(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4. bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224),
5. (aufgehoben)
6. vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201)
    a) innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m,
    b) außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m,
7. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
8. soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:
    a) Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener Ortschaften,
    b) Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe a) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b),
    c) Parken auf Gehwegen (Zeichen 315), auch mit Zusatzschild,
    d) Grenzmarkierung für Parkverbote (Zeichen 299) und
    e) Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild,
9. vor Bordsteinabsenkungen.

Q

nun denn, gebt mir eure Gedanken preis, am besten mit Begründung, warum ihr das so versteht, die SpraWis dürfen natürl. dieses ganze Wortgeflecht zerlegen smile.gif
NEO.POP
zeichen 315: bild kann nicht angezeigt werden

Zitat
Zeichen 315
     

Parken auf Gehwegen
   

1.


Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen.

2.


Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.

3.


Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild "nur mit Parkschein" kennzeichnet den Geltungsbereich von Parkscheinautomaten.

4.


Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.


demzufolge geh ich davon aus, wenn irgendwas davon nicht erfüllt wird gilt es als verbotsschild!
Perseus
Zeichen 315 sagt, dass du auf dem Gehweg parken darfst, demnach ist Parken auf der Straße dort verboten.

So versteh ich das.
Und Wikipedia gibt mir recht.
loco
kleine Anmerkung... du zitierst richtig über die Bedeutung des Zeichens 315, aber das ist irrelevant für den Paragraph 12.. Genau das ist meiner Meinung nach der Widerspruch.

Aber wenn man sich auch einfach mal den 8. Punkt ankuckt (also im Gesamten), dann steht da, wie darauf hingewiesen wird, wann es ein Parkverbot gibt.
NEO.POP
wie perseus schon gesagt hat gilt §12 für das parken auf der straße, zeichen 315 verbietet das parken auf der straße aber, und weist darauf hin das du auf dem gehweg parken MUSST
loco
jo, ok jetzt hab ich es auch, hab unter Punkt c) das Ganze als Satzteil eingebaut und nicht als Titel bzw. Name vom Schild.

edt. gibt es irgendwo ne Definition, was alles Gehweg ist?

explizit wird es ja nur mit dem Schild (Zeichen 239) o.ä.

bild kann nicht angezeigt werden

angegeben.
Aber gibt es vielleicht auch irgend ne Info darüber, wie Gehwege abgegrenzt werden oder wie breit die sind usw.?
die_dan
Du bistn oller Pedant und Ärgermacher... Oberbegriff: Nörgler.

Hast du sonst nix zu tun? ...

Zum Gehweg: Wenn jeder Begriff im Gesetz definiert wäre, hättest du noch mehr an selbigem zu meckern, deshalb schreiben die nich jeden Mist da rein. Es gibt Sachen, die erklärt der Menschenverstand. Manche auch der Duden. Du Spinner. rolleyes.gif lol.gif
loco
laber nich rum, mir ist schon klar, dass ein Gehweg am Straßenrand der befestigte Streifen ist.. ich frage nur deshalb, weil es auch ausgewiesene Parkplätze gibt, die an einen Gehweg grenzen und da sagt mir eben nicht der Duden oder der gesunde Menschenverstand, dass der Gehweg 8m breit ist, vorallem wenn er hinter, vor oder neben dem Parkplatz nicht weiterverläuft..

und sonst wird auch jeder scheiß definiert
die_dan
Seit wann gehören Parkplätze am Rand vom Gehweg zum Gehweg?

Du sprichst schon ganz wirr, geh Fieber messen. noexpression.gif
loco
es war ein ausgewiesener Platz (durch Parkschild) neben der Straße für ein dutzend Autos.. es geht hier auch nicht darum irgendwie pingelig zu sein, nur darf man doch mal fragen, damit das in Zukunft nicht wieder passiert
NEO.POP
also ich weiß nich was du willst aber in der regel isn gehweg erhöht und durch nen bordstein von der fahrbahn abgegrenzt, falls das nich der fall ist, ist er mit sicherheit durch nen streifen abgegrenzt und deutlich gekennzeichnet, ähnlich wie es bei fahrradwegen auf der fahrbahn der fall ist. und es gibt durchaus gesetzliche richtlinien wie ein gehweg auszusehn hat, es geht sogar soweit und die breite o.ä. wird definiert.
die_dan
Aha!

Du hast - oder deine Ische hat - falsch geparkt? Und nu willste wissen, warum, bzw. wie man den tollsten Widerspruch ever schreibt? ... Kannste nichma ne Skizze oder ein Foto (mehrere, wegen den verschiedenen Perspektiven) von Platz und zugehörigen Schildern posten? Das wäre hilfreich. happy.gif
loco
naja eben, deswegen frag ich ja, weil dort gab es einfach eine Einfahrt zum Parkplatz plus Fahrweg (Asphalt) und Stellflächen und ich kenne genug Parkplätze bei denen dann der Stellplatz gepflastert ist, ich weiß jetzt nich genau, ob wirklich ausnahmslos bei allen vermeindlichen Stellplätzen der Untergrund gepflastert war, jedenfalls war es nicht wirklich eindeutig Gehweg, wegen Fehlender Erhöhung von Bordstein und der Größe des Teilstücks im Vergleich zum wirklich ersichtlichen Gehweg..

naja wie dem auch sei, bei nächsten Mal.. shifty.gif
Chris
Zitat(§1)
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Zitat(§2)
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Noch Fragen? Sofern es nicht eindeutig Teil der Fahrbahn war, und nicht gesondert als Parkplatz ausgewiesen war, hast du da mit dem Auto nichts darauf zu suchen.
valex
Es sei denn du bist der glückliche Besitzer eines Autos mit einer rumänischer Zulassung, und implizit das dazugehörende rumänische Kennzeichen... smile.gif

(obwohl, lange hält dieser Zustand auch nicht mehr an, dann bin ich auch dran *schnief*)
phanthom
versuchs doch mal in verkehrsforen, z.b. www.verkehrsportal.de




baulexikon:
http://www.baubegriffe.com/G_Das_kleine_Ba...baulexikon.html

Gehweg
Auch als Bürgersteig, Trottoir, Gehsteig oder Fußweg bezeichnet ist dies der für Fußgänger vorgesehene Teil des öffentlichen Straßenraumes. Allgemein gilt für Gehwege an anbaufreien Hauptverkehrsstraßen, dass sie durch einen mindestens 75 cm breiten Schutzstreifen von der Fahrbahn abzugrenzen sind. In Anlieger- und Sammelstraßen darf der Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Gehweg nicht niedriger als 3 cm sein. Im Falle, dass Rad- und Gehwege auf gleichem Niveau nebeneinander liegen, sind diese durch einen mindestens 50 cm breiten Begrenzungsstreifen zu trennen. Dieser Begrenzungsstreifen muss sich allgemein taktil und optisch kontrastierend von den Rad- und Gehwegbelägen unterscheiden. Sollten Muldenrinnen vorhanden sein, so dürfen diese nicht tiefer als 1/30 ihrer Breite sein. Das Längsgefälle eines Gehweges ohne Verweilplätze sollten nicht mehr als 3 % aufweisen. Liegt das Längsgefälle zwischen 3 % und 6 % müssen allgemein in Abständen von maximal 10 m Verweilplätze mit weniger als 3 % Gefälle vorgesehen werden. Sollten sich stärkere Längsgefälle aufgrund der topografischen Lage nicht vermeiden lassen, wird geraten, ausgeschilderte Alternativwege oder Umgehungen anzubieten. Das Quergefälle sollte allgemein nicht mehr als 2 %, bei Grundstückszufahrten o.ä. maximal 6 % betragen. Bei Stählerne Straßen- und Wegbrücken (nach DIN 18809) sind Gehweg- und Fahrbahnplatten gegen Wasser abzudichten. -->Gehwegbreiten.

Gehwegbreiten
• Mind. 300 cm Breite bei Gehwegen (auch Fußgängerüberwegen oder Furten) im Umfeld von z.B. Schulen, Freizeiteinrichtungen, Einkaufszentren oder Pflegeeinrichtungen etc.
• Mind. 200 cm Breite bei Gehwegen an Sammelstraßen.
• Gehwege die sich nicht an Sammelstraßen oder im Umfeld von Schulen o.ä. befinden müssen allgemein 150 cm breit sein.
• Sonderregelungen sind z.B. bei Behilfsgehwegen für Rollstuhlfahrer vor Baustellensicherungen zu beachten, allgemein wird hier eine Breite von min. 180 cm vorgegeben.
Socres
so ein thread KONNTE doch nur von dir kommen...

is doch sonnenklar: wenn ein schild an der strasse steht wie du parken sollst, also auf fussweg, rabatte oder grabstein dann darfst du dort nur so parken! und nich anders...

wenn nen zusatz schild dabei is dann darfst du dort nur so parken und musst dabei auch die bedingung des zusatzschildes beachten (frauen/behinderten parkplatz, parken nur für besonders wichtige personen [socres-paragraph], parken für dummies, blindenparkplatz etc)

achja und rumänen dürfen überakll parken, auch mitten auf der autobahn wenns nötig ist!
32er-maul
jou, Socres! immer an die beschilderung halten!!!

bild kann nicht angezeigt werden

ich lass mir doch nicht von nem stück blech sagen wo und wie ich zu pennen hab!
loco
Zitat(Socres @ 28 Mar 2007, 18:25)
so ein thread KONNTE doch nur von dir kommen...

lass es doch einfach, wenn du nichts zu sagen hast..
wir standen lediglich auf einem Gott verlassenen Parkplatz (ok, jetzt weiß ich auch, dass es keiner war) und haben dafür ne Info von der Stadt bekommen, dann hab ich halt nachgeschaut, was es denn sein könnte und bin dann über die, mir zu erst komische erscheinende Formulierung in der StVO gestolpert und hab halt mal nachgefragt, wie das andere verstehen könnten, aber das darf man in diesem Forum ja eh nicht mehr, weil ja alle so smart sind..
ich glaub manchmal echt, dass die Leute immer bekloppter werden wacko.gif
Chrizzly
Also wenn das lediglich so ein kleiner vorgedruckter Zettel vom Ordnungsamt war, dann kann es auch sein, dass gar nichts Weiteres kommt.
Zumindest war's bei mir so. Finde nur gerade den Thread nimma, den ich dazu geschrieben habe.