in der Vorlesung Medien und IT-Recht hat Dr. jur. Wündisch ausdrücklich gesagt, dass diese OEM-Beschränkungen nichtig sind.
Eine egal wie [legal] beschaffte Lizenz einer Software gehört mir und kann ich verticken, wenn ich will. Die OEM-Politik ist [in Deutschland] nichtig.
PS: Es kann dich auch niemand daran hindern, deine Schüler-/Studenten-/Lehrer (SSL) Lizenz zu verkaufen.
Nur bei den MSDNAA-Lizenzen machte er keine Aussage, da da doch ein spezielleres Nutzungsverhältnis mit MS eingegangen wird