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Vollständige Version anzeigen: Wechsel TU DD -> HTW DD
metalmozart
Ich studiere Mechatronik im 5. Semester an der TU und wechsel ab 1.3.13 an die HTW ins 2. Fachsemester Mechatronik/Fahrzeugmechatronik, beides Diplomstudiengänge (Gründe: kompliziert...).

Problem:
Gerade war ich im Prüfungsamt um mir eine aktuelle Notenansicht für die Immatrikulation zu holen. Leider bin ich in 3 Modulen beim ersten Versuch durchgefallen und habe die ersten "Wiederholungsprüfung" versäumt. Die Sachbearbeiterin machte mich nun darauf aufmerksam, dass trotz meiner Exmatrikulation der Prüfungsanspruch weiterhin besteht und ich bei erneutem Nichtbestehen dieser Module (müsste theoretisch im Sommersemester 13 die 2. Wdh. mitschreiben), ich endgültig nicht bestanden habe.

Mich verwirrt das im Moment sehr wacko.gif . Das würde ja theoretisch bedeuten, mir könnte nachträglich die Immatrikulation an der HTW versagt werden, wenn ich diese Prüfung nicht noch bestehe, oder? Wäre das Nichtbestehen dieser Module relevant, wenn mir diese an der HTW gar nicht anerkannt werden?

Ich bin echt ratlos und dieses ganze Hochschulgesetz verwirrt mich im Moment nur noch mehr weeping.gif .
Kann mir irgendjemand weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus
aeon
dein FSR bietet mit Sicherheit eine Studienberatung an, schreib dem und stell dort die Frage.
die_dan
Oder mal zum PA der HTW gehen.
Doomsn
Ich behaupte mal ganz dreist: Wenn die Lehrveranstaltung nicht den gleichen (oder ähnlichen) Namen trägt wie eine, die zu deinem neuen Studium gehören würde, interessiert die das nicht weiter.

BTW: An der HTW gibt es den Studiengang "Mechatronik" (Fakultät Elektrotechnik) und den Studiengang "Fahrzeugtechnik" (Fakultät Maschinenbau/Verfahrenstechnik). "Mechatronik/Fahrzeugmechatronik" eher nicht.


Nachtrag:
Ich habe dein Posting noch einmal etwas genauer gelesen. Resultat: Ich halte dein Problem für nicht existent. Ich vermute, die TU-Frau hat dir entweder Quatsch erzählt oder du hast sie nicht richtig verstanden. (Oder deine Frage passte nicht zu dem, was du wirklich wissen wolltest. wink.gif ) Dass du nach Exmatrikulation an der TU noch durch eine Prüfung durchfällst, die du durch die Exmatrikulation gar nicht mehr schreiben darfst, halte ich für unwahrscheinlich.

IMO wird es rechtlich tatsächlich so sein:
Du verlässt die TU mit zweifach nichtbestandenen Prüfungsleistungen.
Folgendes kann dir passieren: Bei der Immatrikulation werden dir diese Fehlversuche an der HTW angerechnet. Das würde dazu führen, dass du in den entsprechenden Fächern der HTW jeweils nur noch einen einzigen Versuch hast, um diese zu bestehen.

Meine persönliche Einschätzung ist aber:
Die HTW wird das gar nicht machen und du fängst normal bei Null an. Der Grund dafür ist sehr simpel: Du studierst an der TU auf "Diplom", an der HTW aber auf "Diplom (FH)". Dies sind unterschiedliche Abschlüsse und folglich gelten auch beide Studiengänge nicht als gleichwertig, weswegen es AFAIK keine Verpflichtung gibt, irgendwelche Fehlversuche anzurechnen.


Ich erinnere hier auch gern an den allseits beliebten Spruch: "Erste W, zweite W, HTW!" smile.gif
JanLo
Frag auf jeden Fall nach. Und zwar beim Prüfungsamt und beim Prüfungsausschuss. Und lass dir die Antwort auf jeden Fall schriftlich geben.
aeon
Zitat(Doomsn @ 21 Feb 2013, 19:47)
Ich halte dein Problem für nicht existent.
Ich vermute, die TU-Frau hat dir entweder Quatsch erzählt oder du hast sie nicht richtig verstanden. (Oder deine Frage passte nicht zu dem, was du wirklich wissen wolltest. wink.gif ) Dass du nach Exmatrikulation an der TU noch durch eine Prüfung durchfällst, die du durch die Exmatrikulation gar nicht mehr schreiben darfst, halte ich für unwahrscheinlich.

das war auch mein erster Gedanke. Wie soll es gehen, dass ein Prüfungsverfahren weiterhin offen bleibt, wenn man sich dem Prüfungsanspruch freiwillig entzieht und überhaupt kein Mitglied besagter Hoschule mehr ist.
Allerdings erinnerte ich mich dann an die Bewerbungszettel. Gibt es dort nicht die Frage "Bestehen offene Prüfungsverfahren?" oder so?
Zitat
Meine persönliche Einschätzung ist aber:
Die HTW wird das gar nicht machen und du fängst normal bei Null an. Der Grund dafür ist sehr simpel: Du studierst an der TU auf "Diplom", an der HTW aber auf "Diplom (FH)". Dies sind unterschiedliche Abschlüsse und folglich gelten auch beide Studiengänge nicht als gleichwertig, weswegen es AFAIK keine Verpflichtung gibt, irgendwelche Fehlversuche anzurechnen.
Ich erinnere hier auch gern an den allseits beliebten Spruch: "Erste W, zweite W, HTW!" smile.gif
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Das ist so nicht richtig. das SächsHG wurde geändert und eine endgültig nicht bestandene Prüfung gilt auch an einer anderen Hochschulform im gleichen Studienfach (Studienfach==Inhalt, Studiengang==Abschluss) als nicht bestanden. (Konkret bedeutet das, dass ein verlorener Prüfungsanspruch in "Mathematik für $Studiengfach" in StudiengangA zu einer Versagung der Immatrikulation für §StudiengangB im gleichen Studienfach führen kann. Die HTW praktiziert diese Regelung auch)
Das tut hier aber nichts zur Sache, da eine Prüfung noch nicht entgültig nicht bestanden ist, wenn man eine 1.WH nicht bestanden hat. Ich bin auch mit einer nicht bestandenen 1.W an die HTW gewechselt (Mathematik2 für Informatiker) und meine Matheprüfungen an der HTW waren Erstversuche.
Die Möglichkeit ist nicht existent, dass Versuche einer an einer anderen Hochschule vorangegangen Prüfung angerechnet werden, da dies nur bei gleicher Prüfung der Fall sein kann. (hierbei geht es nicht um den Inhalt). Das geht durch den Hochschulwechsel per se nicht, es ging nicht mal bei der Aufspaltung von Mathe Abschluss (über 4 Semester) und der Aufspaltung in Z1 und Z2 (über je 2 Semester) bei den Informatikern an der TU.


Fragen über fragen: Studienberatung!
Socres
der einzige ernstzunehmende kommentar kam von doomsn.
aeon
Zitat(Socres @ 22 Feb 2013, 00:37)
der einzige ernstzunehmende kommentar kam von doomsn.
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gut dass du dich selbst auch vom ernstnehmen ausgeschlossen hast cool.gif
JanLo
Zitat(aeon @ 22 Feb 2013, 00:21)
(Studienfach==Inhalt, Studiengang==Abschluss)
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Das widerspricht meinen Erfahrungen an der HTW. Da zählt hauptsächlich der Name der nicht bestandenen Leistung. Z.b. war mit einem nicht bestandenem "Mathematik (für Informatiker)" kein Informatik/Medieninformatik/Maschinenbau/Mechatronik/... möglich. Wirtschaftsinformatik ging jedoch, weil da kein Mathematik zu bestehen ist sondern WIRTSCHAFTSmathematik (Stand 2008).
aeon
Zitat(JanLo @ 22 Feb 2013, 08:51)
Das widerspricht meinen Erfahrungen an der HTW. Da zählt hauptsächlich der Name der nicht bestandenen Leistung. Z.b. war mit einem nicht bestandenem "Mathematik (für Informatiker)" kein Informatik/Medieninformatik/Maschinenbau/Mechatronik/... möglich. Wirtschaftsinformatik ging jedoch, weil da kein Mathematik zu bestehen ist sondern WIRTSCHAFTSmathematik (Stand 2008).
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nichts anderes habe ich gesagt blink.gif
was bei der Versagung keine Rolle spielt, ist der jeweilige Abschluss
metalmozart
Vielen Dank erstmal.

Ich werde am Dienstag mal im Prüfungsamt der HTW vorbeischauen. Mal sehen, was die dazu meinen.