eXma » Diskutieren » Dies und das
Startseite - Veranstaltungen - Mitglieder - Suche
Vollständige Version anzeigen: Vertrag/Selbstständigkeit
Innervision
Bevor ich Internetforen wälze, die mich im Unklaren lassen, frage ich lieber hier, womöglich hat jemand Erfahrungen auf dem Gebiet.

Bis vor kurzem wollte ich nicht selbstständig arbeiten, da man die SAB Förderung für Existenzgründer nur bekommt, wenn man vorher nie selbstständig war oder nur gerungfügig und in beruflich anderem Feld als die Existenzgründung. Nun fällt die SAB Förderung ja aus und es dürfte dem nichst emrh im Weg stehen, selbstständig zu sein.

Nun soll ich einen kleinen Job machen. Eine Layout Arbeit. Und ich soll einen Kostenvoranschlag schreiben und vermutlich danach auch eine Rechnung. Nun meine Frage: Ist das richtig, dass man sich im Finanzamt per Telefon kurz und geringfügig selbstständig melden muss und danach wieder abmelden? Muss man da etwas beachten mit dem Datum auf dem Vertrag, falls man z.B. keinen auf dem Amt erwischt? Stimmt es, dass die danach jedes Jahr ankommen und einen zur Steuererklärung veranlagen, nö, oder? (Ich glaub das war ein anderer Fall in meinem Bekanntenkreis). Ich überlege einfach, ob ich etwas nicht bedacht habe und will auch keine nervigen Konsequenzen davon tragen.

Danke im Voraus
lovehina
Gute Frage!
Kommt denke ich drauf an ob es ne Art Freistellungsbetrag gibt, unter welchem man sowas nicht machen muss. Seitdem ich vor zig Jahren mal geerbt habe, muss ich auch jedes Jahr eine abgeben.
Chris
Wenn es eine einmalige Auftragsarbeit ist, dann muss man dafür keinen Gewerbeschein anmelden. Und auch nicht beim Finanzamt melden. Auf die Steuererklärung sollte man es aber schon schreiben, wenn man eine Rechnung gestellt hat wink.gif Solange du damit aber nicht die Freibetragsgrenze von ca. 7600 im Jahr überschreitest, bleibt es auch relativ egal. Klar sie kommen jedes Jahr wieder an, aber so eine Steuererklärung ist bei den Einkünften eines Studenten nun wirklich nicht das Ding. Und wenn du dann keine mehr machst, ist auch nicht so schlimm, dann wirst du nach Mahnung einfach wie im letzten Jahr veranlagt. Oder du schreibst im folgenden Jahr eine große 0 drauf, dann kommen sie auch nicht wieder. Aber da du irgendwann auch mal anfangen wirst mit arbeiten gilt: viele Leute verschenken viel Geld an den Staat, weil sie sich nicht zutrauen ihre zwei Zahlen auf die Steuererklärung zu schreiben.
Innervision
Muss ich bei geringfügiger Tätigkeit MwSt ausweisen? Wenn ich mich als Kleinunternehmer sehe und keine MwSt ausweise, bin ich dann 5 jahre daran gebunden? Was heißt das für mich?
Chris
Nein, du musst keine MwSt. ausweisen. Wenn du sie ausweist, musst du sie dann später an den Staat überweisen. Solange du auch keine großen Anschaffungen hast, bei denen du die MwSt. durchreichen kannst, fährst du auch besser damit keine MwSt. auszuweisen. Man ist meines Wissens nach auch nicht 5 Jahre daran gebunden. Eher ist es so, dass du ab einer gewissen Umsatzgrenze MwSt. ausweisen musst. Außerdem musst du dann eine Umsatzsteuervorerklärung alle viertel Jahr abgeben, bzw. beim Finanzamt beantragen, dass das du es nur jedes Jahr machen musst.
Innervision
Hab beim Finanzamt angerufen. Jede kleinste Selbstständigkeit, die schon da ist, wenn man alleien ne Rechnugn stellt, muss gemeldet werden. Man füllt ein Formular aus und danach meldet man die Selbstständigkeit wieder ab. In meinem Fall weise ich keine Mehrwertsteuer aus, weil ich eben drunter liege unter dem Betrag, und wenn ich mich abmelde krieg ich auch nicht jedes Jahr ne nervige Aufforderung. Ich kreuze Kleinunternehmer an und wäre 5 Jahre dran gebunden, außer eben und das ist der Fall, ich melde die Selbstständigkeit wieder ab. Unglaublich, was man alles wissen muss, wenn man 3 Euro dazuverdienen möchte.

Danke Chris smile.gif
Innervision
Hat jemand das Formular zur Abmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit (nicht Gewerbe)? Ich find es nirgends.
Hydr_Sc_Master
Die Angaben sind etwa aus 2007/08 (hatte ich mir damals wo rausgefischt) - weiß nicht, genau, ob das alles noch so stimmt, aber wir haben uns damals danach gerichtet:

Zitat

--------------------------
Thema MwSt:

Ein "Kleinunternhemer" darf auf keiner Weise die MwSt. auf einer Rechnung ausweisen!! (Hierzu hab ich viele Diskusionen & Fragen im Internet gefunden)
Das Fazit der Betrachtung aller möglichen Fragen und Diskusionen ist, das die MwSt auf keiner Weise ausgeführt werden darf.

Als Ausweisen gilt auch der Hinweis oder die Erwähnung "inkl. 19% MwSt", oder "Betrag enthält 19% MwSt"! - sobald Sie diese Angaben angeben, gelten Sie nicht
mehr als "Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG" und müssen die Vorsteuern an das Finanzamt abführen!!

Was Sie allerdings erwähnen müssen ist ein Satz der darauf hinweißt, dass Sie keine Vorsteuer abführen, sprich das Ihre Rechgnung nach "§19 (1)" Umsatzsteuerfrei ist!

-Also keine MwSt angeben, sondern angeben das der Betrag Umsatzsteuerfrei ist. (Das ist Ihre Pflicht zum Theme MwSt)-

--------------------------


--------------------------

Rechnungen unter 150€ (§33 UStDV):

Rechnungen unter 150€ Bruttobetrag (Gesamtbetrag inkl. aller Kosten) müssen laut "§33 UStDV" folgende Angaben enthalten:

- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (Verkäufer, Auftragnehmer)

- das Ausstellungsdatum (Datum der an dem die rechnung erstellt wurde)

- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung

- das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe (inkl. MwSt., Versandkosten, etc), sprich entgültiger Gesamtbetrag

- Hinweis auf die jeweiligen Steuerbefreiungen
(Sprich eien Satz der sagt, das die Rechnung KEINE Umsatzsteuer enthält! z.B. "Rechnung enthält laut §19(1) UStG keine Umsatzsteuer", "Umsatzsteuerfrei gemäß §19(1)")

Bei Bruttobeträgen unter 150€ muss nach dem Gesetz also keine Rechnungsnummer, keine Steuernummer, kein Lieferdatum, und kein Empfänger angegeben werden.

--------------------------


--------------------------

Rechnungen über 150€:

Rechnungen über 150€ Bruttobetrag (Gesamtbetrag inkl. aller Kosten) müssen laut "§14 UStG" folgende Angaben enthalten:

- Name und Anschrift des leistenden Unternehmens (Verkäufer, Auftragnehmer)

- Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Kunde, Auftraggeber)

- Termin der Lieferung oder Leistung

- Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung

- das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum)

- eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer (z.B. 2008-03-001 = Jahr-Monat-RechnungNr.X <- ist nur ein Vorschlag! Kann auch einfach "001,002,003,004,005,usw.")

- Ihre Steuernummer (da Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, weil "Kleinunternehmer", bleibt Ihnen keine andere Wahl)

--------------------------



Was das Formular angeht, so sollte die Tante beim Finanzamt das rausrücken können - die sollen sich mal ne so anstellen yeahrite.gif
Innervision
Komisch. Auch wenn ich keinen Gewerbeschein haben werde, muss ich meien freiberufliche Tätigkeit vermutlich mit dem Gewerbeabmeldungsformular durchführen. Das soll zwischen 10 und 50 Euro kosten. Ich dreh bald durch.
francisLOVE
(ich hab jetzt mal nicht alle texte hier gelesen)

wie wärs mit Lohnsteuerkarte? Soweit ich weiß geht eine Gewerbeabmeldung nur, wenn man auch ein gewerbe ( Sprich einen Gewerbeschein) angemeldet hat. Es gibt schließlich nur zwei Sorten. entweder Kleinunternehmer ( Gewerbeschein /Lohnsteuerkarte) oder Freiberufler (wo steuern zu zahlen sind).

Um mal von bekannten auszugehen: die haben alle keinen gewerbeschein und gehen Kellnern. schreiben ne Rechnung und gut ist.
Chris
Hast du das Finanzamt mal nach "einmaliger selbstständiger Nebentätigkeit" oder ähnlichem gefragt?
Maracus
Wenn es nur EIN!!! (einmaliger) KLEINER!!! auftrag ist... dann ist jegliche art von offizieller angabe/anmeldung beim gewerbe/finanzamt sinnlos weil zu aufwendig als auch zu teuer...

frag doch mal in deinem bekanntenkreis nach... heut zu tage ist doch selbst hunz und kuntz selbstständig... die halbe neustadt besteht aus selbstständigen...
irgendwer wird schon eine rechnung für dich schreiben...
francisLOVE
sollte dann aber kein freiberufler sein.wink.gif der macht sonst miese.wink.gif
Chris
Zitat(Maracus @ 21 Jun 2010, 20:09)
Wenn es nur EIN!!! (einmaliger) KLEINER!!! auftrag ist...
*

Also das Finanzamt sah bei mir bei 1000 Euro Entlohnung kein Problem ...
Innervision
Also ich hab nochmal angerufen. Für die Abmeldung gibt es kein Formular, das erfolgt mit einem kurzen Brief und ist auch kostenlos.
mr.orange
Hallo Innervision, mit den Tipps von Chris bist Du auf der richtigen Seite.

Eine gesonderte Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit ans Finanzamt erfolgt i.d.R. nur, damit die wissen, dass Sie eine entsprechende Steuererklärung von Dir zu erwarten haben. Außerdem wird Deine Steuernummer umgestellt auf Selbständig+Angestellt. Mehr passiert da gar nicht, Abmeldung per formlosen Brief ist auch korrekt.

Und es ist richtig: bei jährlich ein- bis zweimaligen Tätigkeiten bzw. ein- bis zweimal jährlichen Rechnungen musst Du nicht mal gesondert anmelden. Die Rechnungsbeträge können in der Summe übrigens auch höher sein. Rechnungen bis 4000,- € aus ein- bis zweimaliger Tätigkeit habe ich schon durchgekriegt.

Du kannst den ganzen Anmeldequatsch auch erstmal lassen und sehen wie die Nummer läuft, kein Finanzamt reißt Dir den Kopf ab, wenn in Deiner Einkommenssteuerklärung nachträglich Einkünfte angegeben werden, nur machen musst Du's.

Wenn Deine Tätigkeit unter die Freiberuflichen fällt Kontakte mit dem Gewerbeamt vermeiden, eine Anmeldung dort bringt nur bürokratischen Stress.

Die Kleinunternehmerregelung - keine Umsatzsteuerpflicht - gilt bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 €, also ganz schön viel Holz. Daran bist Du im übrigen NICHT 5 Jahre gebunden, die 5-Jahresbindung gilt nur im umgekehrten Fall: wenn Du zunächst eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit anzeigst und dann auf die Kleinunternehmerregelung zurück willst, bist Du dann leider zunächst 5 Jahre an die Umsatzsteuerpflicht gebunden.

Beachten musst Du auch Deine studentische Krankenversicherung, hier muss stets nachweisbar sein, dass das Studium Deine Hauptbeschäftigung ist, das geht i.d.R. aber mit einer Stundenaufstellung, also bspw. monatlich 120 Stunden Studium und 40 Stunden freiberufliche Arbeit. Hier musst Du aber auch nicht unbedingt was anmelden, nur nachweisen musst Du's können.

Deine selbständige Tätigkeit eröffnet übrigens auch tolle Möglichkeiten: Ausgaben für einen Laptop, Software, Fachbücher (Berufs-bedingt), Materialien, etc. können als Betriebsausgaben von Deinen Einnahmen abgezogen werden und reduzieren Deinen unternehmerischen Gewinn. Nur dieser wird beim Finanzamt für ggf. anfallende Steuerpflichten herangezogen. Beachte hier bitte die Abschreibungen auf Betriebsmittel jenseits von 400,- € Einkaufspreis.

Klingt alles erstmal kompliziert, ist aber eigentlich ganz easy, wenn man's einmal gemacht hat. Mit dem Rechnungs legen kanns also losgehen, die entsprechenden Tipps dazu hast Du ja schon.

@francisLOVE: Deine Bekannten sollten tunlichst vermeiden, dass das Gewerbeamt davon Wind bekommt, ich hoffe sie geben wenigstens Steuererklärungen ab, das kann sonst bös enden.

Im übrigen: als Freiberufler macht man nur Miese, wenn die Ausgaben höher als die Einnamen sind. Steuerlich und betriebswirtschaftlich gibt es zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern nur einen Unterschied: Gewerbetreibende müssen ab einem bestimmten (hohen) Einkommen, zusätzlich Gewerbesteuer zahlen. Gewerbetreibende haben mit Lohnsteuerkarten rein gar nichts zu tun.

Nächtlichen Gruß von einem Freiberufler.