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Vollständige Version anzeigen: Kratzer an Wohnungstür - Bezahlen?
stella
Nach ewigem Hick-Hack mit der Hausverwaltung unserer alten Wohnung und ellelangen Diskussionen kam gestern ein Brief mit deren neuestem Einfall: Die Wohnungstür hat von außen einen Kratzer den wir nun- tadaa- beheben bzw. für dessen Beseitigung/Ausgleich aufkommen sollen. Nachdem wir selbst gestrichen und Unmengen von Farbe und Geld verbraucht haben, wurde anschließend in deren Auftrag noch ein Maler bestellt, der das nochmal "fachgerecht" gemacht hat. Ehrlich gesagt reicht es mir langsam, ich hab die Faxen und deren Sonderwünsche dicke. Am besten, ich würde die Wohnung für die neu bauen. Und da das Ausbessern nur läppische 50 Ocken kosten soll, sollen wir uns mal nicht so haben. Wer bitte sagt, dass ich den verursacht habe? Waren wir nämlich wirklich nicht, sondern der Postbote....schon ne Weile her. Zudem sieht unsere Tür mit ABSTAND besser aus als alle anderem im Haus. Wir haben 4 Jahre dort gewohnt, und NIE angry.gif ist bei einem anderen Mieterwechsel die Tür neu gestrichen worden. Sind überwiegend 1-2RW bei uns, also ziemlicher Durchlauf...Angeblich, weil jede Wohnung einen adneren Eigentümer hat und nur unserer eine Ausbesserung wünscht. Komisch, wirklich.Ich glaube langsam, dat jeeeht nach Jesicht.... Gibts da was rechtliches, oder muss ich zahlen? Wer Plan? blink.gif
Lenni
Das jede Wohnung einen eigenen Eigentümer hat klingt schon recht interessant.

Insofern es keine Eigentumswohnungen sind, ist der Eigentümer, der rechtllich gesehene, doch eig. der Vermieter, wobei allerdings der Mieter für schäden aufkommen muss welche sich innerhalb der Wohnung befinden.

Leider gehört dazu auch die Wohnungstür. Gehört meines erachtens nach in die Haftpficht rein.

Habt ihr die mal deswegen angehauen?

Der erste Blick, empfehle ich zumindest, ist der Mietvertrag. Da stehen viele interessante, versteckte sachen drin im Falle einer Beschädigung der Mietsache.

Das die Hausverwaltung einfach einen Maler kontaktiert ohne euer Wissen ist schon mal nicht rechtens. Da wie gesagt die Wohnungstür ebenfalls zur mietsache gehört.
Zivi
Habt ihr die Wohnung denn schon übergeben? Wieso wird euch ein solcher "Mangel" nicht in eurem Beisein vorgezeigt? Hätte ja auch in der Zwischenzeit passiert sein können. Zum Beispiel durch deren Maler...
aMy
Sicher, dass die Wohnungstür überhaupt VON AUßEN gestrichen werden muss? Meines Erachtens nach gehören Fenster, Türen usw. nur von INNEN dazu... aber vielleicht überprüfste das mal selbst z.B. beim Mieterbund.
Mr_T
Gab es da nicht neulich ein Urteil, dass man überhaupt nicht streichen bzw natürlich Abnutzungen zahlen muss? Dazu würde ich die Tür auch zählen.
Ich hab leider im Moment keine Zeit zu suchen, aber wenn jeand 10 min hat findet er das bestimmt wierder.

€: Hier doch shcon mal ein Ansatz zur Suche ^^
http://www.pressebox.de/pressemeldungen/im...xid-125776.html
Lenni
Es ist ja keine natürliche abnutzung gewesen.

Die Tür wurde beschädigt von wem auch immer.
Mr_T
Ich bin kein Jurist und hasse eigntlich "also nach MEINER Meinung MÜSSTE das so sein"-Sätze in Foren (weil man eben doch keine ahnung hat :P) aaaaber: hier kommt er mal von mir:

Also meiner Meinung nach ist ein Kratzer kein mutwilliger oder fahrlässiger Schaden sondern eine Gebrauchsspur. Besonders an einer Haustür, besonders in einem Mehrfamilienhaus, besonders nach außen in das Treppenhaus. Egal woher der kommt. Cleverer wre es sicher gewesen nicht den Briefträger zu nennen sondern sich blöd zu stellen. Den kann ja da JEDER mit Zutritt zum Haus rangemacht haben.

€: Vlt. ist hier auch noch was nützliches dabei.

€€: ich würde mich z.B. mal darauf berufen:
http://www.schoenheitsreparaturen.de/renov...ngsklausel.html
Immerhin ist ein Kratzer an der Wohnungstür auch eine Schönheitsreparatur und schränkt nicht die Funktionstüchtigkeit (Böse Buben ud Spanner draußen lassen) ein. FALLS es die Klausel bei euch gibt.
Lenni
Stimmt blöd stellen wäre sicherlich von Vorteil gewesen, aber das scheint in diesem Fall jetzt auch egal zu sein.

Zu spät cool.gif

Dennoch greift in solchen Fällen, falls der Vermieter einen wirklich nicht in ruhe lässt um es mal so zu formulieren, die Haftpflicht.

So habe ich es jedenfalls erfahren.


Na ebend Schönheitsrep. sowas steht doch eig in jedem Mietvertrag. Dafür muss schon der Vermieter löhnen.

aeon
Das Wohnungen in einem Haus unterschiedliche Eigentuemer haben ist nich sehr ungewohenlich. Da hat sich halt jemand eine Immobilie gekauft, weil er es kann und verdient damit ein wenig Geld.

Wenn ihr die Wohnung gestrichen habt und das auch ordentlich, muesst ihr die Malerei nicht bezahlen.

Wichtig ist ja auch, dass die Ansprueche beim Auszug nicht geltend gemacht wurden.
Normalerweise wird in einem Uebergabeprotokoll auch der Zustand der Tueren protokolliert. Steht da kein Mangel wart ihr es nicht. Wird es nicht protokolliert, war der Kratzer auch nicht da.
stella
Zitat(Mr_T @ 23 Mar 2010, 21:29)
Cleverer wre es sicher gewesen nicht den Briefträger zu nennen sondern sich blöd zu stellen. Den kann ja da JEDER mit Zutritt zum Haus rangemacht haben.



Wir haben uns gegenüber der Hausverwaltung blöd gestellt und haben nix vom Postboten gesagt. Wegen den Malerarbeiten IN der Wohnung war ich zuvor bei der Verbraucherzentrale, und die Rechtstante dort hat mir geraten, da wir eine bestimmte Klausel im Vertrag haben, dass gestrichen werden MUSS, einen Maler von der Hausverwaltung zu nehmen. Hätten wir selber einen organisiert, dann hätten die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder was auszusetzen gehabt. Deshalb hatte die mir dazu geraten, das so zu machen und die Kosten direkt von der Kaution abziehen zu lassen.
Das Problem bei der Wohnungsübergabe: Die Hausverwalterin hatte es mächtig eilig, und auch auf unseren Protest hin ist sie mit dem Protokoll ganz schnell wieder abgezischt, da unterschreiben von 3 Exemplaren offensichtlich zuviel Zeit kostet. Sie wollte es zuschicken. Bis jetzt nicht passiert, und alles, was Frau Nachmieterin jetzt gerne neu hätte, wird uns als versteckter Mangel angehängt.

Der Kratzer an der Wohnungstür wurde bei der Übergabe festgestellt und -gehalten im Protokoll. Da war aber noch keine Rede von ausbessern. Ich sehe das sowas von garnicht ein. Hatte gestern "nettes " Gespräch mit Sätzen wie "jetzt bleiben Sie doch mal ruhig, es will Ihnen doch keiner was böses".....Glaub ich aber doch, böse, miese Verschwörung gegen mich shifty.gif

Zur Verbraucherzentrale will ich wegen dem Kratzer aber nicht nochmal, habe damals 15 Euro für 8 min Beratung zahlen müssen, das ist ja ein drittel ausgebesserter Kratzer..... lol.gif
Polygon
Zitat(stella @ 24 Mar 2010, 12:10)
Ich sehe das sowas von garnicht ein.
*


Dann zahl halt nicht smile.gif. Unter Umständen wird dann vor Gericht festgestellt ob doch gezahlt werden muss. Ist halt die Frage, ob die Gegenseite wegen 50EUR klagt und du das Risiko eingehen willst. Imho gibt's hier zuviele Faktoren und Ungereimtheiten als dass man irgendeine sichere Auskunft geben könnte.
stella
sad.gif Ok. Da wir keine Rechtsschutz haben, bleibt wohl nix übrig, als zahlen.....
Polygon
Zitat(stella @ 24 Mar 2010, 13:56)
sad.gif Ok. Da wir keine Rechtsschutz haben, bleibt wohl nix übrig, als zahlen.....
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Naja, ich würd da erstmal ein Protokoll und eine Aufstellung aller Kosten verlangen, die da so anfallen. Solange du dieses häppchenweise Nachschieben mit dir machen lässt, lädst du ja gerade dazu ein, dass immer neue Forderungen kommen (falls ich das richtig verstanden habe, dass ihr das Nachmalern auch schon bezahlt habt). Im Allgemeinen hat die Gegenseite auch kein Interesse daran, dass ganze unbedingt vor Gericht auszufechten (auch wenn sie diese Drohkulisse natürlich aufbauen, wirkt ja hinreichend oft), besonders wenn, wie hier, alles andere als sicher ist, wie die Sache ausgeht. Und das Gericht hat normalerweise kein Interesse daran, solche Popelsachen zu verhandeln, besonders wenn es nichtmal Einigungsversuche gab ("Zahl, oder ich klage" ist keiner).

Ich würde in jedem Fall mindestens darauf drängen, dass du schriftlich endlich das Protokoll bekommst und ein Schreiben das eindeutig aussagt, dass mit den Forderungen dann schluss ist.

Ansonsten kann der hier sicher auch was zum Thema sagen. Kost imho nichts und im Gegensatz zu mir ist der wenigstens Anwalt.
aMy
Mir ist nicht ganz klar wieso du zur Verbraucherzentrale gehst. blink.gif
Der Mieterbund ist direkt oben drüber am Fetscherplatz und für deine Belange sicherlich besser geeignet. Und hochgerechnet auch nicht so teuer. Die beraten auch, NACHDEM das Kind in den Brunnen gefallen ist, du wirst nur nicht (sollte es zu einem Rechtsstreit kommen) nicht "kostenlos" von deren Rechtsschutz vertreten.
Da du offensichtlich deine Kaution noch nicht wieder hast und die vermutlich aber wieder bekommen möchtest, kann ich dir nur empfehlen dich an den Mieterbund zu wenden.
Alle Monate lang auf Halbwissen von Exma zu hoffen bringts halt auch nicht auf Dauer...
stella
Mieterschutzbund kostet aber Jahresbeitrag, und momentan bin ich da noch nicht Mitglied....Wäre ne Idee, darüber nachzudenken, aber extra wegen der Sache beitreten will ich eigentlich nicht....
wombat1st
naja, entweder du stellst dich selber dem problem, zahlst zähneknirschend oder du gehst zum mieterschutzbund. hier gab es auch massiv stress mit dem vermieter und der mieterschutzbund ist in diesem falle wirklich eine gute instanz. die haben täglich damit zu tun, sind kompetent und zumindest ich kann berichten das sich die kosten für den mieterschutzbund schon um ein vielfaches wieder eingespielt haben.